Dr. Otmar Bernhard: „Oberpfaffenhofen die Flügel gestutzt!"
München, 25. Juli 2008 – Die Regierung von Oberbayern hat heute den Antrag der Betreibergesellschaft zu einer Ausweitung des Flugbetriebs am Sonderflughafen Oberpfaffenhofen verbeschieden. Hierzu äußert sich der Stimmkreisabgeordnete im Münchner Westen und Bezirksvorsitzende der CSU München, Dr. Otmar Bernhard, MdL, wie folgt:
„Hartnäckiger Einsatz für die Bürgerinnen und Bürger im Münchner Westen hat sich gelohnt. Mit der jetzt erfolgten Änderungsgenehmigung sind meine Forderungen sowie die Forderungen vieler Bürgerinnen und Bürger weitgehend erfüllt - einer unkontrollierten Entwicklung wurde der Riegel vorgeschoben. Oberpfaffenhofen wurden die Flügel gestutzt", gibt Bernhard seiner Erleichterung Ausdruck. „Jetzt steht schwarz auf weiß fest, was ohnehin geplant war: Oberpfaffenhofen ist und bleibt Sonderflughafen. Es wird dort weder Linien-, Charter- noch Frachtluftverkehr stattfinden. Die heutige luftrechtliche Genehmigung bedeutet für uns keine Gesundheitsgefahr, kein Umweltrisiko und beeinträchtigt weder unsere Lebensqualität noch die Immobilienpreise in Aubing oder anderswo im Münchener Westen! Es freut mich, dass wir am Ende einen Erfolg erreicht haben - dank unserer Sachargumente und mit konkretem Einsatz", so Bernhard.
Das sind die Fakten in Kürze:
1. Der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen wird kein Verkehrsflughafen
Es wird dort weder Linien-, Charter- noch Frachtluftverkehr stattfinden. Jetzt steht durch die heutige Änderungsgenehmigung schwarz auf weiß fest, was ohnehin geplant war: Oberpfaffenhofen ist und bleibt ein Sonderflughafen.
2. Klare Begrenzung der Flugbewegungen der Geschäftsflieger unter 10.000
Horrorzahlen wie „190.000" und Kapazitäten „wie in Riem" sind vom Tisch. Der Begriff „Flugbewegungen" meint die Summe der Starts und Landungen. Daher werden bei den jetzt maximal 9.725 möglichen Geschäftsflügen knapp 50% der Flugbewegungen Richtung Süden/Südwesten gehen und dabei Aubing überhaupt nicht tangieren.
3. Unser Aubing und der Münchener Westen sind dabei nicht von relevantem Fluglärm betroffen
Die dazu eindeutigen Lärmgutachten des TÜV Süd wurden durch die Regierung von Oberbayern amtlich geprüft und bestätigt.
4. Es bleibt beim Wochenendflugverbot im bisherigen Umfang
5. Es bleibt vor allem beim vollständigen Nachtflugverbot
Der Betrieb endet spätestens um 21 Uhr, selbst bei Verspätungen endet die Ausnahmeregelung dann um 22 Uhr, d.h. rechtzeitig zu Beginn der luftrechtlichen Nachtzeit (22 bis 6 Uhr).
6. Es kommt eine Tonnagebeschränkung mit einem Höchstgewicht von 25 Tonnen
Zum Vergleich: Ein Jumbo-Jet wiegt leer knapp 320 Tonnen, der kleinste Airbus, die A318 immerhin noch 68 Tonnen. Der viel beachtete Airbus A380 bringt selbst in der Basisversion 560 Tonnen auf die Waage.