Zum 1. Januar 2006 wird das Bestattungsgesetz novelliert. Das teilte die CSU-Landtagsabgeordnete Dr. Ingrid Fickler heute in München mit. "Künftig finden Fehlgeburten und Föten nach Schwangerschaftsabbrüchen unabhängig vom Körpergewicht eine würdevolle letzte Ruhe. Damit kommen wir Wünschen betroffener Eltern entgegen, einen Ort zu haben, an dem sie um ihr ungeborenes Kind trauern können", fasste Frau Dr. Fickler die Zielsetzung der Gesetzesänderung zusammen.Nach der jetzt geltenden Fassung des Bestattungsgesetzes sind Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte verpflichtet, Fehlgeburten oder Föten aus Schwangerschaftsabbrüchen in "hygienischer und schicklicher Weise" zu beseitigen. Dies kann zum Beispiel bedeuten, dass sterbliche Überreste in Kliniken zusammen mit sonstigem Gewebematerial verbrannt und für eine Vielzahl unterschiedlicher Zwecke "verbraucht" werden. "Diese Handhabung wird dem grundgesetzlichen Auftrag zum Schutz der Menschenwürde nicht gerecht und stößt zunehmend bei betroffenen Eltern auf Unverständnis. Künftig können Betroffene wählen, ob sie eine individuelle Bestattung wünschen oder nicht. Wird keine Individualbestattung gewünscht, werden die sterblichen Überreste auf einem Gräberfeld zur Ruhe gebettet, das heißt im Regelfall im Wege der Sammelbestattung nach vorheriger Einäscherung."
In erster Linie obliege die Zur-Ruhe-Bettung den Eltern. Fickler: "Wir sind uns allerdings bewusst, dass Frauen vor allem in der belastenden Situation einer häuslichen Fehlgeburt oder eines Schwangerschaftsabbruches oft nicht in der Lage sind, sich mit der Frage einer Bestattung oder Zur-Ruhe-Bettung auseinanderzusetzen." Daher entfällt laut Dr. Fickler bei einer häuslichen Fehlgeburt oder einem Abbruch die Verpflichtung der Betroffenen wegen Unzumutbarkeit völlig. Soweit Kliniken und niedergelassene Ärzte eingeschaltet sind, sind diese nach dem neuen Gesetz verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die sterblichen Überreste eine der Menschenwürde entsprechende letzte Ruhe finden. "Wichtig ist darüber hinaus, dass die Eltern über ihre neuen Rechte durch die Kliniken und Ärzte aufzuklären sind."
Freundliche Grüße
Oliver Platzer
Pressesprecher der CSU-Landtagsfraktion