„Heute ist ein guter Tag für unsere Feuerwehren und Rettungsdienste im Landkreis Cham: Der Helferführerschein nimmt konkrete Formen an!", zeigte sich Staatssekretär Markus Sackmann aktuell im Anschluss an eine Kabinettssitzung in München zufrieden, im Rahmen der die näheren Bestimmungen zum Erwerb des Helferführerscheins bzw. so genannten Feuerwehrführerscheins in Bayern beschlossen wurden. Die nun vorgenommene Ausgestaltung sieht vor, dass eine Fahrberechtigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 Tonnen geschaffen wird. Die Ausbildung und Prüfung soll innerhalb der Organisation durch erfahrene Mitglieder oder durch Fahrlehrer erfolgen. Die Mindestdauer der Ausbildung für den Erwerb der Fahrberechtigung bis 7,5 Tonnen wird auf sechs Einheiten zu je 45 Minuten festgelegt, informierte Sackmann. Der Anwendungsbereich des Feuerwehrführerscheins wird entsprechend den bundesrechtlichen Vorgaben auf ehrenamtlich Tätige begrenzt. „Der jahrelange Einsatz für unsere ehrenamtlich Tätigen hat sich ausgezahlt", so Staatssekretär Sackmann, der zudem als BRK-Bezirksvorsitzender tätig ist.
Nach dem Bundestag im vergangenen Jahr hatte zuvor im Mai auch die Länderkammer der vom Freistaat Bayern angestrebten Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zugestimmt, die den Ländern erlaubt, die Helferführerscheine bzw. die so genannten ‚Feuerwehrführerscheine’ nach einer organisationsinternen Ausbildung und Prüfung auch für Einsatzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht zu erteilen. Bayern ist das erste Bundesland, das die Regelungen konkret umsetzt. „Nun können wir voraussichtlich noch im Herbst die ersten ‚großen Feuerwehrführerscheine’ aushändigen," zeigte sich Landtagsabgeordneter und Sozialstaatssekretär Markus Sackmann optimistisch.
Weitergehende Regelung war 2009 an SPD gescheitert
Feuerwehren, Rettungsdienste und Hilfsorganisationen stehen seit der Einführung der einheitlichen EU-Führerscheinklassen im Jahr 1999 zunehmend vor der Schwierigkeit, ausreichend Fahrer für die Einsatzfahrzeuge mit einem Gewicht von über 3,5 Tonnen zu finden. Bereits 2009 hatte Bayern in einem ersten Schritt eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes erreicht, mit der die Länder ermächtigt wurden, eine Sonderfahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge bis 4,75 Tonnen einzuführen. „Eine schnelle und weitergehende Regelung scheiterte damals an SPD-Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee", betonte Sackmann. Von der gesetzlichen Ermächtigung hatte Bayern unverzüglich Gebrauch gemacht und den so genannten „ kleinen Feuerwehrführerschein" eingeführt. Mit ihm können auch Inhaber der Führerscheinklasse B (PKW bis maximal 3,5 Tonnen) nach einer organisationsinternen Ausbildung und Prüfung schwerere Einsatzfahrzeuge führen.
Anstoß kam aus dem Landkreis Cham – Dank an Anstoßgeber MdB Karl Holmeier
„Seit Jahren drängen wir darauf, einen kostengünstigen und unbürokratischen Helfer- bzw. Feuerwehrführerschein bis 7,5 Tonnen zu ermöglichen", erläutert Sackmann. Gemeinsam mit dem Bundestagsabgeordneten Karl Holmeier, der als damaliger Landtagsabgeordneter 2008 die Thematik angestoßen hatte, hatte sich Sackmann nachdrücklich für Verbesserungen eingesetzt. Bei MdB Karl Holmeier bedankte sich Sackmann ausdrücklich für sein großes Engagement. „Das Engagement hat sich gelohnt: Was gegen den SPD-Widerstand im Bundesverkehrsministerium noch undenkbar war, wird nun endlich Wirklichkeit. Unsere Beharrlichkeit hat sich einmal mehr ausgezahlt. Damit stärken wir das Ehrenamt und tragen dazu bei, dass die Einsatz- und Leistungsfähigkeit unserer Feuerwehren und Rettungs- und Hilfsdienste auch in Zukunft gesichert sind" so Staatssekretär Markus Sackmann.