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14.04.2016

Panama Papers: Welche Konsequenzen sind zu ziehen?

Ernst Weidenbusch, Mitglied des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen des Bayerischen Landtags

Standpunkt von Ernst Weidenbusch für die Bayerische Staatszeitung

Die „Panama Papers“ machen deutlich: Wir brauchen im Zusammenhang mit Briefkastenfirmen und Geldanlagen in Steueroasen wie Panama mehr Transparenz. Dabei dürfen wir jedoch das Kind nicht mit dem Bade ausschütten. Schnellschüsse à la „alle Offshore-Geschäfte verbieten“ sind der falsche Weg. Zum einen können wir einem anderen souveränen Staat keine Vorschriften machen, zum anderen sind nicht alle Offshore-Geschäfte automatisch kriminell. Die Geschäftsabwicklung über Finanzinstitutionen im Ausland ist zum Beispiel bei der Finanzierung von Flugzeugen oder Schiffen unerlässlich – und legal.

Allerdings darf es kein Missverständnis geben: Illegale Transaktionen, Steuerflucht und Verschleierung von Geschäften werden in keiner Weise geduldet und müssen vollständig aufgeklärt werden. Hier ist vor allem der Bund gefordert. Nur durch entsprechende nationale Maßnahmen kann eine ordnungsgemäße Besteuerung in Deutschland ermöglicht werden. Wir fordern daher unter anderem, dass Banken und andere Dienstleister, die Geschäftsbeziehungen mit Briefkastenfirmen vermitteln oder herstellen, dies den Steuerbehörden melden müssen.

Laut Medienberichten hat auch ein ehemaliges Tochterunternehmen der Bayerischen Landesbank (BayernLB), die „Banque LBLux“, Briefkastenfirmen in Panama vermittelt. Zwar hat die BayernLB ihre luxemburgische Tochterbank bereits 2013 verkauft, dennoch geht es uns um die Aufklärung des Sachverhalts. Wir begrüßen daher, dass die BayernLB bereits eine externe Überprüfung einer etwaigen Befassung der ehemaligen Tochter mit Briefkastenfirmen in Panama beauftragt hat. Über die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden wir uns im Landtag berichten lassen.

Unsäglich ist in diesem Zusammenhang das teilweise vorschnelle Urteilen der Opposition. Mit unbewiesenen Unterstellungen und Behauptungen ist aktuell niemandem geholfen, aber vielen geschadet. Man darf nicht vergessen, dass die „Banque LBLux“ im Jahr 1973 gegründet wurde, eine eigenständige Verwaltungsaufsicht hatte und nach luxemburgischem Recht operierte. Daher wäre auch die Opposition gut damit beraten, erst die Untersuchungsergebnisse abzuwarten.

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