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17.04.2024

Offene Fraktionssitzung zur Krankenhausreform

Foto: CSU-Fraktion

Die geplante Krankenhausreform war am Dienstag Thema einer offenen Fraktionssitzung. Gesundheitsministerin Judith Gerlach und Roland Engehausen, Geschäftsführer der Bayerischen Krankenhausgesellschaft berichteten hier insbesondere zu den Auswirkungen der Reform auf kleinere Häuser. Die Beteiligten stellten fest, dass die geplante Reform von Bundesgesundheitsminister Lauterbach in keinster Weise die aktuellen Probleme lösen würde. Man müsse stattdessen weiter zusehen, wie Krankenhäuser sterben und wie sich die Versorgung der Patientinnen und Patienten gerade auf dem Land dramatisch verschlechtere.

Vom Bund kommt nach wie vor nichts zu den von Länderseite seit geraumer Zeit geforderten finanziellen Verbesserungen bei den Krankenhausbetriebskosten. Einige Krankenhäuser werden die Reform gar nicht mehr erleben, wenn Berlin sie weiter im Regen stehen lässt. "Die Ampel hebelt die Krankenhausplanung der Länder völlig aus", unterstrich die Gesundheitsministerin. Durch die Hintertür würden Anforderungen so verschärft, dass es kleineren Häusern unmöglich wird, weiterzuarbeiten. "Dabei sind regionale Akutversorger oftmals die einzigen Häuser im ganzen Landkreis und deswegen auch künftig für eine hochwertige Krankenhausversorgung unabdingbar", betonte auch der Vorsitzende des AK Gesundheit, Bernhard Seidenath.

Das Fazit der Diskussion: „Stationäre Versorgung darf kein Privileg von Metropolen sein. Aus unserer Sicht sind die derzeitigen Pläne verfassungswidrig."

Der Freistaat Bayern unternimmt im Rahmen seiner Möglichkeiten alles, um die qualitativ hochwertige, flächendeckende Krankenhausversorgung in Bayern aufrechtzuerhalten und zu stärken. Klar ist aber auch, dass die bundesrechtlichen Rahmenbedingungen in der näheren und mittleren Zukunft noch an vielen Stellen Umorganisationen zur Folge haben werden. Dazu gehört: Kliniken, gerade im ländlichen Raum, müssen finanzielle Unterstützung in Form von Sicherstellungszuschlägen erhalten können. Auch ist der Bund gefordert, ein Soforthilfeprogramm aufzulegen, um den Krankenhausbereich bis zum Greifen der Reform wirtschaftlich abzusichern.
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