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Leistungsschutzrechte
Bild: Leistungsschutzrechte im Internet
Wir streben die Schaffung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage zur Verbesserung des Schutzes von Presseerzeugnissen im Internet an.
Bild: Landtagsabgeordneter Eberhard Sinner
Landtagsabgeordneter Eberhard Sinner
Das Internet revolutioniert unser Alltagsleben. So hat das Verb „googeln“ Einzug in unseren Sprachgebrauch gefunden und ist mittlerweile auch im Duden aufgeführt. Auch in der Nachrichtenbranche gibt es grundlegende Veränderungen. Über Suchmaschinen wie Google News sind die Nach-richtenangebote von Zeitungen und Zeitschriften mit wenigen Klicks abrufbar – kostenlos. Die Inhalte werden von den Verlagen bereitgestellt, die Werbeerlöse aber wandern zu Google. Die Verleger sehen die Zukunft des Qualitätsjournalismus in Gefahr und fordern ein Leistungsschutzrecht, das für eine faire Verteilung der Einnahmen im Internet sorgen soll. Kritiker sehen hierbei eine Einschränkung der Informationsfreiheit im Internet. Diese kontroverse Debatte habn wir in einer Podiumsdiskussion Leistungsschutzrecht im Internet – Sicherung des Qualitätsjournalismus oder Ende der Online-Freiheit? im Zentrum für Druck und Medien in Ismaning näher beleuchten.

Eberhard Sinner, medienpolitischer Sprecher der CSU-Landtagsfraktion, führte am Freitag, den 23. April 2010 in die Thematik ein. Heinz Klaus Mertes, Journlist und Medienunternehmer (M Com TV GmbH), übernahm die Moderation.

Die Bundesregierung plant, ein Leistungsschutzrecht einzuführen. Im Koalitionsvertrag steht: „Verlage sollen im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sein als andere Werkvermittler. Wir streben deshalb die Schaffung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage zur Verbesserung des Schutzes von Presseerzeugnissen im Internet an. Das System der Rechtewahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften mit effizienten und transparenten Strukturen hat sich bewährt. Wir wollen, dass die europaweite Lizenzierung durch Verwertungsgesellschaften in Bezug auf Online-Nutzungen erleichtert wird. Wir werden uns deshalb für die Schaffung eines europäischen Wahrnehmungsrechts einsetzen.“

Da das Internet keine Grenzen kennt, kann ein nationales Vorgehen nur ein erster Schritt sein. Auch aus europäischer Sicht ist der Sachverhalt zu beleuchten. Welche Rechtslage herrscht in anderen EU-Staaten, welche Pläne hat die EU-Kommission?

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