Direkt zu den Inhalten springen
Layout-Element
Home | Kontakt | Impressum | Sitemap | Schrift:  |  |
Ehrenamt
Bild: Mottobild Ehrenamt

In Bayern engagieren sich 3,7 Millionen Frauen und Männer, also rund ein Drittel der Bevölkerung, auf vielfältige und kreative Weise für andere, z.B. als Helfer in der Kinderbetreuung, im Altenheim, bei der Feuerwehr, dem Roten Kreuz oder dem Technischen Hilfswerk, als Trainer im Sportverein oder im Bereich der Kultur. Auch die Mitarbeit in Selbsthilfegruppen oder die häusliche Pflege gehört dazu.

Wenn der Staat jede Stunde nur mit 10 Euro vergüten würde, wären das übers ganze Jahr gerechnet 9 Mrd. Euro. Schon diese Zahl macht deutlich, dass das ehrenamtliche Engagement in Bayern im wahrsten Sinne des Wortes unbezahlbar ist.

Die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag hat erneut die Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement im Freistaat verbessert. So hat die Bayerische Staatsregierung auf Initiative der CSU-Fraktion ab dem Jahr 2007 für eine Unfall- und Haftpflichtversicherung für ehrenamtlich Tätige im Freistaat gesorgt.

Die Landesversicherung ist in Bereichen wichtig, wo bürgerschaftlich engagierte Menschen nicht ausreichend abgesichert sind. Hier hat es in der Vergangenheit vor allem bei rechtlich unverbindlichen Zusammenschlüssen, insbesondere bei Freiwilligeninitiativen, Lücken und rechtliche Unsicherheit gegeben.

Eine weitere Initiative ist die Aktion „Rollentausch“, bei der in Bayern Politiker, Manager und andere Entscheidungsträger in sozialen Einrichtungen mithelfen. Bei der Aktion sollen die Teilnehmer in Form von Hospitationen soziale Arbeit vor Ort kennen lernen: beispielsweise für mehrere Stunden in einer Senioreneinrichtung Essen austeilen, die Arbeit einer Beratungsstelle kennen lernen oder Menschen mit Behinderung betreuen.

Das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements trägt in weiten Teilen die Handschrift der CSU. Schwerpunkte sind
beispielsweise:

  • Unbürokratischer Spendennachweis mittels Kontoauszug bis zu 200 € statt 100 €.
  • Einführung einer steuerfreien Aufwandspauschale für ehrenamtlich Tätige von 500 €.
  • Verdopplung der Umsatz- / Lohnsummengrenzen für den Spendenabzug
Layout-Element