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Entbürokratisierung
Bild: Mottobild Entbürokratisierung
Wichtige Maßnahmen Bayerns zum Bürokratieabbau sind das Modellkommunengesetz, die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens und die Abschaffung des Sammlungsgesetzes:

Modellkommunengesetz

Im Zuge des Bürokratieabbaus wurden durch das Modellkommunengesetz die landesrechtlichen Spielräume für die Kommunen sowohl im eigenen als auch im übertragenen Wirkungskreis erweitert. Ein Teil des Vorhabens besteht in der sofortigen Aufhebung von Vorschriften des Landesrechts, durch die die Kommunen belastet werden. Betroffen hiervon sind das Gesetz über die Kommunale Zusammenarbeit, das Bayerische Straßen- und Wegegesetz, das Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern, das Bayerische Wassergesetz und das Gesetz über Zuständigkeiten im Verkehrswesen.

Die weiteren Regelungen betreffen Erleichterungen von Standards, die für eine Probephase von vier Jahren innerhalb ausgewählter Modellkommunen erprobt werden sollen. Im letzten Jahr der Erprobungsphase soll beurteilt werden, ob sich die Erleichterung bewährt hat und landesweit umgesetzt werden soll. Die Regelungen betreffen das Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit, das Denkmalschutzgesetz, das Bayerische Personalvertretungsgesetz, das Bayerische Schulfinanzierungsgesetz, das Schulwegkostenfreiheitsgesetz und die Schülerbeförderungsverordnung, die Eigenüberwachungsverordnung und die Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes.

Abschaffung des Widerspruchsverfahrens

Das Widerspruchsverfahren wurde im Bereich des Kommunalabgabenrechts, des Landwirtschaftsrechts, des Sozialrechts, bei personenbezogenen Prüfungsentscheidungen, des Landesbeamtenrechts und des  Rundfunkgebührenrechts fakultativ ausgestaltet, d.h. der Betroffene hat die Wahl, ob er sich vor Klageerhebung an die Verwaltungsbehörde wenden oder unmittelbar Klage erheben will. Dadurch wird das Rechtsbehelfsverfahren zu Gunsten des Betroffenen flexibilisiert. Eine Rechtsunsicherheit beim Betroffenen ist nicht zu befürchten, da er durch eine entsprechende Rechtsbehelfsbelehrung informiert wird, in welcher Form er bei welcher Stelle Rechtsschutz suchen kann.

Bei Verwaltungsakten, die sich an mehrere Betroffene richten, besteht die Gefahr, dass ein Betroffener Widerspruch, ein anderer Klage erhebt. Die Neuregelung stellt sicher, dass die Rechtsbehelfswahl durch die Betroffenen stets einheitlich erfolgt, indem sie die unmittelbare Klagerhebung von der Zustimmung aller Betroffenen abhängig macht.

Im Übrigen wird das Widerspruchsverfahren abgeschafft. Dies gilt jedoch nur für die Verwaltungstätigkeit bayerischer Behörden.

Abschaffung des Sammlungsgesetzes

Die Staatsregierung hat im Juni 2007 einen Gesetzentwurf zur Aufhebung des Bayerischen Sammlungsgesetzes eingebracht. Damit werden in Zukunft Haus- und Straßensammlungen keinen besonderen staatlichen Vorschriften mehr unterworfen.

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