Petra Guttenberger und Prof. Ursula Männle: Keine Aufweichung des nationalen Datenschutzniveaus durch die EU
Die CSU setzt sich für die Sicherung des nationalen Datenschutzniveaus ein. „Eine Aufweichung des bayerischen Datenschutzniveaus durch die EU wird es mit uns nicht geben“, betonte Petra Guttenberger, Vorsitzende des Arbeitskreises für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz der CSU-Landtagsfraktion. Professor Ursula Männle, Vorsitzende des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten im Bayerischen Landtag, ergänzte: „Mit unserem Dringlichkeitsantrag fordern wir die Staatsregierung auf, sich auf Bundes- und auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass die von der Europäischen Kommission angekündigte Reform des Europäischen Datenschutzrechts nicht zu einer Absenkung des nationalen Datenschutzniveaus führt. Zudem sehen wir durch die geplanten Regelungen massiv das Subsidiaritätsprinzip verletzt.“
In einer gemeinsamen Sitzung des Verfassungs- und Europaausschusses haben sich die Parlamentarier heute mit der Reform des Europäischen Datenschutzrechts befasst. Guttenberger und Männle befürchten eine Einschränkung der nationalen Souveränität und eine Aufweichung der deutschen Datenschutzstandards. „Die Argumente von Paul Nemitz, Direktor der Generaldirektion Justiz der Europäischen Kommission, konnten nicht überzeugen“, erklärte Guttenberger. „Wir bleiben bei unserer Auffassung: Für eine europäische Datenschutz-Rechtsverordnung und eine ergänzende Datenschutz-Richtlinie für die Bereiche Polizei und Justiz besteht kein Bedarf.“
Die EU-Kommission möchte das Datenschutzrecht in der EU durch eine Datenschutzverordnung weitgehend harmonisieren, erläutert Guttenberger. Ergänzend soll es eine Datenschutz-Richtlinie für die Bereiche Polizei und Justiz geben. Die geplante Verordnung würde auch in Bayern unmittelbare Geltung entfalten und hätte damit zur Folge, dass das Bayerische Datenschutzgesetz und die zahlreichen anderen Datenschutzregelungen des Landesrechts, wie z.B. für Schul- und Krankenhausdaten, in großen Teilen durch den Anwendungsvorrang des europäischen Rechts keine praktische Geltung mehr hätten. „Damit besteht die Gefahr, dass die Bundesländer weitestgehend datenschutzpolitische und datenschutzrechtliche Gestaltungsspielräume verlieren könnten. Dass das hohe nationale Datenschutzniveau auch bei einer Vollregelung durch die EU gewahrt bliebe, ist zweifelhaft“, kritisiert Guttenberger. „Im Übrigen sollten sich Reformüberlegungen für den Datenschutz bei Polizei und Justiz klar auf die Kompetenzbereiche der Europäischen Union zur Regelung der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit begrenzen, nicht aber auf rein innerstaatliche Sachverhalte erstrecken“, forderte Männle.
An der Sitzung nahmen auch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann, Bayerns Landesbeauftragter für den Datenschutz, Dr. Thomas Petri, und der Präsident des Landesamtes für Datenschutzaufsicht, Thomas Kranig, teil. Der Dringlichkeitsantrag von CSU und FDP hat die Drucksachennummer 16/11010.