Bayern gewährt als eines von vielen Bundesländern ein Landeserziehungsgeld, das circa 63 Prozent aller Eltern beziehen können. Neben dem zügigen bedarfsgerechten Ausbau der Plätze in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege ermöglicht Bayern so echte Wahlfreiheit: Die Eltern sollen wählen können, ob sie Kinderbetreuung in Anspruch nehmen oder ob sie ihre Berufstätigkeit zugunsten der Kinderbetreuung einschränken möchten. Hier ein Familienmodell einseitig zu bevorzugen, hieße aus ideologischen Gründen den Familien ihre Lebensplanung vorzuschreiben. Dem gleichen Ziel – Wahlfreiheit – dient die Forderung der CSU-Fraktion nach Einführung eines Betreuungsgeldes als Bundesleistung.
Auch wenn Kindertageseinrichtungen und Schule einen unverzichtbaren Beitrag zur Bildung und Erziehung der Kinder leisten, so bleiben die ersten und wichtigsten Erzieher die Eltern. Sie in ihrer Erziehungskompetenz zu stärken, ist daher grundlegend für die Entwicklung der Kinder zu eigenständigen und starken Persönlichkeiten. Die CSU-Fraktion unterstützt daher nachhaltig den Aufbau bedarfsgerechter Angebote der Eltern und Familienbildung, die alle Elternschichten erreichen.
„Positiv ist zwar, dass der neue Bluttest kein Risiko für das ungeborene Kind mit sich bringt – ganz anders als die herkömmliche Methode der Fruchtwasseruntersuchung, bei das Risiko eines Abgangs durchaus erhöht ist. Hierin liegt allerdings gleichzeitig die Gefahr, dass der Bluttest – gerade wegen des geringen Risikos – künftig flächendeckend angewandt wird und es faktisch zu einem Trisomie 21-Screening kommen könnte“, erläuterte Seidenath. „Da Schätzungen zufolge mehr als 90 Prozent der Föten, bei denen ein Down-Syndrom diagnostiziert wird, abgetrieben werden, berührt dies das Lebensrecht eines Kindes mit Trisomie 21. Diese Genom-Mutation könnte so faktisch zu einem Todes-Urteil werden. Dies ist nicht nur ein schwerer psychischer Schlag für alle, die mit Trisomie 21 leben. Wir dürfen auch die Situation der werdenden Eltern nicht außer Acht lassen, die vor eine extrem schwierige, ja im wahren Sinne existentielle Entscheidung gestellt werden. Sie wird – so oder so – den betroffenen werdenden Elternteil sein ganzes weiteres Leben lang begleiten. Deshalb darf die werdende Mutter, das werdende Elternpaar keinesfalls unvorbereitet in eine solche Untersuchung gehen. Wer den Test anwendet, sollte mit deutlichem zeitlichem Abstand intensiv aufgeklärt worden sein und eng beraten werden“, so Seidenath.
Der Sprecher der CSU-Landtagsfraktion für bioethische Fragestellungen erklärte weiter: „Wer den Test vertreibt, hat Verantwortung, der er auch – mittels Aufklärung – gerecht werden muss. Idealerweise sollte der Anwendung des neuen Tests eine Beratung wie vor einem Schwangerschaftsabbruch vorangehen. Keinesfalls darf er leichtfertig angewendet werden. Mit Fachleuten muss etwa die Frage durchgespielt werden, wie sich die werdenden Eltern verhalten, wenn der Test positiv ist – und welche Folgen im Fall des Falles eine Abtreibung hätte. Für eine solch weitreichende Entscheidung sollte sich das Paar ruhig einige Tage Zeit nehmen, ehe der Test angewandt wird. Diese Karenzzeit von einigen Tagen halte ich für sehr wichtig“, betonte Seidenath. „Schließlich ist, auch wenn der Bluttest als exakter gilt als die bisherige Methode der Fruchtwasseruntersuchung, das Risiko einer falschen Diagnose nicht vollständig ausgeschlossen.“
Für den Test sind lediglich 10 Milliliter Blut aus der Armvene der Mutter notwendig. Da in dem Blutkreislauf der Mutter auch DNA-Fragmente des Fötus zirkulieren, kann mittels einer DNA-Sequenzierung und einer Computerauswertung festgestellt werden, ob in dem fetalen Genom das Chromosom Nr. 21 dreifach vorhanden ist.
Bernhard Seidenath, der Berichterstatter der CSU-Landtagsfraktion zu diesem Thema im Bayerischen Landtag, freute sich, dass ein tragfähiger Kompromiss zwischen Sozial- und Innenpolitikern gefunden werden konnte: „Damit trägt die Vorarbeit der CSU-Landtagsfraktion nach knapp eineinhalb Jahren endlich sichtbare Früchte.“ Schon im Januar des letzten Jahres hatte der Vorstand der CSU-Fraktion in einem mehrseitigen Positionspapier beschrieben, wie die Asylsozialpolitik in Bayern weiterentwickelt werden solle. Das Papier hatten die Sozial-, Innen- und Rechtspolitiker der Fraktion erarbeitet.
„Zusammen mit der Lockerung der Residenzpflicht sowie mit den Leitlinien zur Ausstattung der Gemeinschaftsunterkünfte haben wir in den letzten eineinhalb Jahren elementare Verbesserungen für die Menschen erreicht, die in einer schlimmen Notlage zu uns gekommen sind und Schutz bei uns suchen“, so Seidenath. Und weiter: „Bayern wird mit diesen Verbesserungen erneut seinem Anspruch als Familienland gerecht.“
Der CSU-Politiker zeigte kein Verständnis für die Kritik der Opposition: „Da wird doch offensichtlich, dass jede Verbesserung einfach nur schlechtgeredet werden soll. Das ist weder konstruktiv noch geistreich.“
Bei einem Besuch des Vereins Kinderwelt, der für den Landkreis Eichstätt Tagesmütter qualifiziert und mit ihnen an 20 Standorten erfolgreich Großtagespflege für Kinder betreibt, informierten sich die beiden Landtagsabgeordneten über ein nachahmenswertes Modell. „Insbesondere bei weniger nachgefragten Betreuungssituationen in Randzeiten oder gar bei Übernachtungen böten qualitativ hochwertige Tagesmüttermodelle wie im Landkreis Eichstätt Chancen, Eltern und Alleinerziehenden die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erleichtern und die Arbeit von Kindertagesstätten zu ergänzen“, so Gudrun Brendel-Fischer. Aktuell sind in Eichstätt insgesamt 90 Tagespflegepersonen tätig und betreuen 320 Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren.
Die beiden CSU-Politikerinnen halten ein räumliches Zusammenrücken von Kindertagesstätten und Senioreneinrichtungen für wünschenswert: Betagte Heimbewohner genießen das bunte Bild spielender Kinder, davon konnten sich Görlitz und Brendel-Fischer im Garten überzeugen, der von der Kinderwelt und dem Caritas-Seniorenheim gemeinsam genutzt wird.
„Tagesmütterbetreuung in einem öffentlichen Raum wird von manchen Eltern besser angenommen, als wenn Kinder traditionell in Privathaushalte gebracht werden, darauf sollten wir durch entsprechende Angebote in den Kommunen reagieren“, so Erika Görlitz. Für Gudrun Brendel-Fischer stellt das Konzept insbesondere für ländliche Regionen eine geeignete Möglichkeit dar, auch für wenige Kinder ein verlässliches Angebot bereitzustellen und zudem freie Ressourcen von Erzieherinnen zu nutzen. Nach Ansicht von Görlitz und Brendel-Fischer sei diese Option auch für die Wirtschaft ein attraktives Angebot, beispielsweise für Beschäftige in Betrieben mit Schichtarbeitszeit.
Die gezielte und subtile Vereinnahmung des Kindes durch den anwesenden Elternteil führe regelmäßig zu einem sukzessiven Abrücken vom abwesenden Elternteil. „Das hinterlässt erhebliche Spuren. Die psychologischen Folgen sind oftmals dramatisch“, führt Unterländer aus.
Die Ursachen einer Eltern-Kind-Entfremdung seien vielfältig. Nur soviel stehe fest: „Das Kindeswohl steht bei vielen Trennungen leider nicht im Mittelpunkt der Bemühungen. Häufig fehlt das nötige Verantwortungsbewusstsein, um den Bedürfnissen des Kindes ausreichend Rechnung zu tragen. Das Kind wird zwangsläufig zwischen den Fronten aufgerieben“, konstatiert Unterländer. Es sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, dieser problematischen Entwicklung entgegenzutreten. Die elterlichen Pflichten dürften auch im Falle des Scheiterns einer Beziehung nicht Makulatur werden. „Kinder haben einen Anspruch auf elterliche Zuneigung und Fürsorge.“
Hilfe sei dort erforderlich, wo ein Elternteil in Anbetracht der Konfliktsituation seinen Pflichten nicht mehr hinreichend nachkomme. Dazu Unterländer: „Es ist unser Bestreben, Eltern bei ihrer Trennung in Fragen des Kindeswohls noch besser zu unterstützen. Wir müssen Strukturen schaffen, die von vornherein eine Entfremdung verhindern. Geeignete Ansätze, etwa nach dem Vorbild des Cochemer Modells, das eine interdisziplinäre Zusammenarbeit im familiengerichtlichen Verfahren zugunsten des Kindeswohls vorsieht, müssen auf ihre generelle Anwendbarkeit überprüft werden. Aber auch verstärkte regionale Initiativen zu einer verbesserten und schnelleren Zusammenarbeit aller Akteure können erhebliche Fortschritte für Trennungskinder bewirken und verdienen unsere uneingeschränkte Unterstützung.“
Zusammenfassend hält Unterländer fest: „Unsere Aufgabe wird sein, von allen Beteiligten Verantwortung und Weitblick einzufordern. Wir werden uns mit allen Mitteln dafür einsetzen, dass dem Kindeswohl in Trennungssituationen oberste Priorität zukommt. Das sind wir den Kindern schuldig.“
Das Netzwerk möchte bei jungen Eltern Interesse für einen gesundheitsförderlichen Lebensstil mit viel Bewegung wecken, um möglichst früh Ernährungsfehler und die Folgen falscher Ernährung zu vermeiden, so Brendel-Fischer. Das Projekt wird seit 2009 modellhaft an sieben Standorten in Bayern erprobt (Amberg, Fürth, Kaufbeuren, Kulmbach, Pfaffenhofen, Regen, Schweinfurt). Hierfür wurden 611.000 Euro eingesetzt. „Der Erfolg dieses Projekts zeigt, dass es Sinn macht, die Netzwerke „Junge Eltern/Familie“ als eine Kern- und Daueraufgabe im Bereich Ernährung zu etablieren“, so Angelika Schorer, stellvertretende Vorsitzende der AG Frauen.
„Die bestehenden Netzwerke sollen an den Projektstandorten ausgebaut werden“, so Gudrun Brendel-Fischer. Sie betont, wie wichtig es sei, Ernährungsbildung von klein auf auch weiterhin zu fördern: „Es ist eine wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe, in der Bevölkerung und hier besonders bei jungen Eltern ein Umdenken hin zu einem gesundheitsförderlichen Lebensstil mit viel Bewegung und gesunder Ernährung zu initiieren.“
Viele Familien tun sich schwer, einen Rhythmus in der täglichen Haushaltsführung zu finden und damit Einkauf, Essenszubereitung und ausreichende Bewegung der Kinder in Einklang zu bringen. Daher sollen vor Ort Angebote von Jugend- und Gesundheitsämtern, Wohlfahrtsverbänden, Musikschulen, Eltern-Kind-Gruppen, Kinderärzten, Hebammen, Ernährungsberatern, Sport-Übungsleitern, Pädagogen, Krankenkassen und Apotheken gebündelt werden, es sollen Anregungen und Praxistipps erarbeitet und Info-Veranstaltungen angeboten werden.