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Dokumentation der Fachtagung Hospiz- und Palliativversorgung
Bild: Alois Glück auf der Fachtagung Hospiz- und Palliativversorgung - Copyright: CSU-Fraktion
Palliativmedizin und Hospizarbeit im Freistaat Bayern sichern, ausbauen und vernetzen.
Bild: Joachim Unterländer am Rednerpult
Joachim Unterländer am Rednerpult
Die Auseinandersetzung mit dem Ende des Lebens macht vielen Menschen Angst. Den Menschen diese Angst zu nehmen, ihnen die Wege zu einem menschenwürdigen, schmerzfreien Sterben, möglichst in ihrer vertrauten Umgebung, aufzuzeigen, stellt einen wesentlichen Teil bayerischer Sozialpolitik dar.

Palliativmedizin und Hospizarbeit im Freistaat Bayern nehmen sich der schwerstkranken und sterbenden Menschen sowie ihrer Angehörigen an und wollen ihnen unter Berücksichtigung ihrer körperlichen, psychosozialen und spirituellen Bedürfnisse und Nöte einen Abschied in Würde ermöglichen.

Die CSU-Landtagsfraktion lehnt eine aktive Sterbehilfe ausdrücklich ab. Dort, wo Schwerstkranke an ihrem Lebensende durch menschliche Zuwendung und die nötigen Schmerzmittel Hilfe im Sterben erhalten, kommt der Wunsch nach aktiver Sterbehilfe nicht auf.

Mehr als 140 Hospizvereine und mehr als 5.000 Hospizbegleiterinnen und Hospizbegleiter leisten eine bewundernswerte und beeindruckende ehrenamtliche Arbeit, die eine wesentliche Bereicherung für die Betroffenen und ihre Angehörigen darstellt.


Aus dem „zarten Pflänzchen“ der Palliativmedizin ist nunmehr ebenfalls eine Bewegung entstanden, die der vorhandenen Unterversorgung entscheidend begegnet. Doch ein großer Teil der sterbenden Menschen erhält noch keine ausreichende palliativmedizinische Versorgung.

Noch immer können von den Sterbenden weit unter 10 % Palliative-Care-Versorgung oder Hospizdienste in Anspruch nehmen. Immer noch können nicht mehr als 10 %, ihrem eigenen Wunsch entsprechend, zuhause würdevoll sterben.

Die letzte Lebensphase hat in den vergangenen Jahren im Bereich der Gesundheitsversorgung an Bedeutung gewonnen:

Mehr Menschen im Freistaat Bayern sind von unheilbaren, fortschreitenden Krankheiten betroffen. Die Krankheitsverläufe sind länger und komplexer geworden, und es hat eine Verlängerung der letzten Lebensphase stattgefunden. Die Gesundheitsversorgung im Freistaat Bayern trägt dieser veränderten Situation heute noch zu wenig Rechnung (Bayerischer Hospiz- und Palliativverband).

Für die CSU-Landtagsfraktion ist deshalb ein vorrangiges gesellschaftspolitisches Ziel, im gesamten Freistaat Bayern ein flächen- und bedarfsgerechtes Angebot der ambulanten und stationären Hospiz- und Palliativversorgung sicherzustellen. Hierzu sind im Einzelnen folgende Maßnahmen anzustreben:

1. Die CSU-Fraktion wird die Bayerische Staatsregierung, alle anderen Fraktionen des Bayerischen Landtags und vor allem alle in diesen Handlungsfeldern tätigen Persönlichkeiten, Verbänden und Initiativen dazu einladen, gemeinsam ein Rahmenkonzept „Hospiz- und palliativmedizinische Versorgung im Freistaat Bayern“ zu entwickeln.

2. Die Kooperation von Hospizarbeit und Palliativmedizin ist nachhaltig weiterzuentwickeln. Dabei ist die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) ebenso entscheidend auszubauen wie die allgemeine ambulante Palliativversorgung.

3. Mit den Kostenträgern ist zu klären, wie aufgrund der erheblich wachsenden Bedeutung der Sterbebegleitung insbesondere Palliative Care und Hospizarbeit kostendeckend finanziert werden können.

4. In den Einrichtungen der stationären Altenhilfe im Freistaat Bayern (Pflegeheime) muss ein Palliative-Care-Angebot zur Regelleistung werden. Die entsprechenden Voraussetzungen sind zu schaffen. Um diese Ziele zu erreichen, müssen der Aufbau eines flächendeckenden Angebots an spezialisierten Palliativmedizinern und Pflegekräften sowie der Aufbau von ambulanten Palliativteams das Ziel sein. Insgesamt muss die palliativmedizinische Grundkompetenz aller am Patienten tätigen Ärzte und Pflegekräfte (Kranken- und Altenpflege) grundlegend weiterentwickelt werden.

5. Die entsprechenden Fortbildungsangebote sind intensiv aufzubauen und in der Pflegeausbildung zu verankern.

6. Die Forschung in der Palliativ- und Hospizversorgung muss über die heute vereinzelt vorhandenen Angebote hinaus einen höheren Stellenwert erhalten (z. B. neue Lehrstühle).

7. Hausärzte und ambulante Dienste sind mit Hilfe neuer – wieder stärker spezialisierter – Vertragskonzepte in die Lage zu versetzen, ihre Angebote für Palliativpatienten entsprechend zu verstärken.

8. Der Bundesgesetzgeber hat im Jahr 2009 mit der 15. AMG-Novelle eine neue Finanzierungssystematik und damit eine tragfähige Grundlage für die Förderung der ambulanten Hospizarbeit geschaffen. Diese trägt dazu bei, dass die von den Krankenkassen zur Verfügung zu stellenden Mittel auch tatsächlich bei den ambulanten Hospizdiensten ankommen (§ 39 a SGB V).
Diese rechtliche Möglichkeit muss aber auch konsequent in die Realität umgesetzt werden. Dabei werden insbesondere die Kostenträger aufgefordert, den Willen des Gesetzgebers durch eine ausreichende Finanzierungsstruktur der Dienste unbürokratisch zu gewährleisten. Die Umsetzung der neuen Bestimmungen muss transparent geschehen. Die CSU-Landtagsfraktion wird auf eine öffentliche Umsetzung und Begleitung bestehen.

9. Entsprechend des Konzepts der zentralen Anlaufstellen und „Knoten“ in der Selbsthilfe, des bürgerschaftlichen Engagements, der Mütterzentren und der Seniorenarbeit ist wegen der vergleichbaren Struktur und des hohen Beratungs- und Informationsbedarfs für die Hospiz- und Palliativversorgung ein entsprechender Weg zu ermöglichen.
Diese zentrale Anlaufstelle soll bei der Beratung und Begleitung der Hospizvereine, dem Aufbau der Versorgungsnetze auf regionaler Ebene, der Zusammenarbeit mit den Kommunen, der Begleitung der stationären Hospize und Kinderhospize, der Unterstützung in Fort- und Weiterbildung, der Stärkung der Palliativversorgung in der Pflege und der weiteren Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements behilflich sein.
Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen wird gebeten, mit dem Bayerischen Hospizverband und den in der Hospizarbeit tätigen Wohlfahrtsverbänden sowie sonstigen Verbänden ein entsprechendes Konzept zu entwickeln und umzusetzen.

10. Der im Jahr 2003 nach der Inbetriebnahme der größten Palliativstation Deutschlands im Krankenhaus der Barmherzigen Brüder in München 1991 gegründete Expertenkreis „Palliativmedizin und Hospizarbeit“ soll als umfassendes beratendes Forum mit erweiterter Zusammensetzung diesen Weiterentwicklungsprozess begleiten und ist nachhaltig zur stärken. Die CSU-Landtagsfraktion begrüßt, wenn dieses Gremium dem Bayerischen Landtag in geeigneter Form von Zeit zu Zeit über den Entwicklungsstand berichtet.

Die CSU-Landtagsfraktion wird diese Überlegungen in die weiteren Erkenntnisse im Parlament einbringen. Bei der Umsetzung des Kinderhospizkonzeptes im Freistaat Bayern hat sich gezeigt, dass der dabei begangene Weg des konstruktiven Miteinanders aller Beteiligten die erfolgversprechendste Variante ist. Sie gilt es, bei der Umsetzung eines flächendeckenden Versorgungskonzeptes als beispielgebend zu beachten.

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