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Fachgespräch der CSU-Fraktion "Gnade vor Recht?" am 4. April 2007
Bild: Professor Michael Buback und CSU-Fraktionsvorsitzender Joachim Herrmann. - Copyright: CSU-Fraktion

"So ganz verheilen die Wunden doch nie"

Es war der Auftakt zum Terrorjahr 1977: der Mord an dem damaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback. Am 7. April jährt sich der Todestag Bubacks zum 30sten Mal. Aus diesem Anlass diskutierte die CSU-Landtagsfraktion unter dem Titel "Gnade vor Recht?" über den Umgang mit den Tätern von damals. Referenten waren Professor Dr. Michael Buback, Sohn von Siegfried Buback und Professor für Technische und Makromolekulare Chemie an der Universität Göttingen, Dr. Karl Huber, Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs und Oberkircherat Detlev Bierbaum.

Ihm falle auf, so Fraktionsvorsitzender Joachim Herrmann, dass in der aktuellen Debatte vor allem das Schicksal der Mörder die Schlagzeilen beherrscht. "Über die Opfer wird nicht annähernd so viel geredet". Herrmann plädierte dafür, die Mindestverbüßungsdauer einer lebenslänglichen Haftstrafe auf 20 Jahre anzuheben. "Die Mindestverbüßungsdauer von derzeit 15 Jahren darf nicht zum Regelfall werden", kritisierte er. Erneut diskutieren müsse man auch über die Frage der Strafzumessung bei Vermögensdelikten im Vergleich zu Delikten gegen das Leben.

Herrmann betonte, dass die Gerichte in Bayern die Verbüßung lebenslanger Haftstrafen meist strenger auslegten als in den anderen Bundesländern. Was das Gnadengesuch von Christian Klar angehe, stellte Herrmann fest: "Ohne ein Ja zu unserem Rechtsstaat, ohne die Bereitschaft, die Taten von damals mit aufzuklären, darf es keine Gnade geben. Hier muss auch das Rechtsempfinden der Menschen mit einbezogen werden."

Professor Michael Buback, der Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts, treibt bis heute die Frage um, wer seinen Vater erschossen hat. So lange die Täter keinen Beitrag zur Aufklärung der furchtbaren Verbrechen leisten, sehe er auch keinen Grund für eine Begnadigung. "Wenn man sich jedoch zur Tat bekennt und Fakten klärt, dann ist vieles möglich", so Buback. Buback macht die Resozialisierung der Täter nicht allein an der Dauer der Haftstrafe fest, sondern vor allem am Ergebnis: "Mich besorgt es, wenn wie im Fall der jüngsten Äußerungen Christian Klars die langen Strafen nicht zu einer Verbesserung beigetragen haben. Die Resozialisierung muss auch inhaltlich funktionieren."

"Recht vor Gnade ist besser als Gnade vor Recht", befand auch der Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, Dr. Karl Huber. Er mahnte im Fall Christian Klar zur Zurückhaltung. Begnadigungen sollten seiner Ansicht nach nur im Ausnahmefall erfolgen.

Detlev Bierbaum, Oberkirchenrat der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, betonte den Einfluss des christlichen Menschenbildes auf unser Rechtssystem. Dies komme gerade auch bei dem Thema Resozialisierung von Straftätern zum Ausdruck. "Auch Menschen, die schwere Verbrechen begangen haben, haben noch ihre Würde als Person." Bierbaum forderte aber von Tätern wie Christian Klar ebenso ein Bekenntnis zu den demokratischen Spielregeln unserer Gesellschaft und eine deutliche Stellungnahme gegenüber den Angehörigen der Opfer: "Nächstenliebe fordert eine Hinwendung zum Nächsten, also auch zu den Opfern."

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