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Kindertageseinrichtungen
Bild: Kindertageseinrichtungen im ländlichen Raum fördern
„Wir wollen bei einer Weiterentwicklung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes die Förderung von Kindergärten im ländlichen Raum im Rahmen der sogenannten Landkindergartenregelung gezielt verbessern“, so Georg Schmid, der Vorsitzende der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag nach der Beratung über dieses Thema in der CSU-Fraktion.
Bild: Fraktionsvorsitzender Georg Schmid
Fraktionsvorsitzender Georg Schmid
„Kindergärten sind für die Stärkung des ländlichen Raumes von entscheidender Bedeutung. Wenn die Eltern keinen Kindergarten vor Ort finden, droht eine Abwanderung zu Kommunen mit einer besseren Infrastruktur für Familien und damit ein Ausbluten des ländlichen Raumes“ erläuterte Petra Dettenhöfer, Vorsitzende der Kinderkommission des Bayerischen Landtags, den Hintergrund dieser Initiative der CSU-Landtagsfraktion.

Durch die Landkindergartenregelung werden diejenigen Gemeinden durch eine Sonderförderung unterstützt, denen die Aufrechterhaltung auch nur einer einzigen Kindertageseinrichtung vor Ort aufgrund der geringen Zahl von Kindern schwer fällt. Damit trotz der demographischen Entwicklung in ganz Bayern nach dem Grundsatz „kurze Beine, kurze Wege“ auch in kleinen Gemeinden Kindertageseinrichtungen künftig weiter betrieben werden können, soll die Staatsregierung die Förderung anpassen.

„Diese Initiative ist Teil der vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen aufgezeigten Möglichkeiten zur Weiterentwicklung des bewährten Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes“, so Joachim Unterländer, der Vorsitzende des Arbeitskreises für Soziales, Familie und Arbeit der CSU-Landtagsfraktion, abschließend.

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