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Änderungen im Kommunalwahlrecht
Bild: Christian Meißner, MdL, und Jörg Rohde, MdL (FDP) - Copyright: CSU-Fraktion
Die CSU-Fraktion hat sich mit der FDP-Fraktion auf zahlreiche Verbesserungen im Kommunalwahlrecht verständigt. 

Die bisherige Altersgrenze von 65 Jahren für Kandidaturen soll auf 67 Jahre angehoben werden, so CSU-Innenexperte Christian Meißner. Die Anhebung soll erstmals zur Kommunalwahl 2020 Geltung erlangen. 

Gleichzeitig werden auch ganz junge Kandidaten gefördert. Kommunale Nachwuchstalente sollen künftig schon mit 18 als Landrat oder Bürgermeister kandidieren können. Bisher liegt die Altersgrenze bei 21. 

Die bislang nur für berufsmäßige Bürgermeister und Landräte bestehende Rücktrittsmöglichkeit ohne wichtigen Grund soll künftig auf alle gewählten kommunalen Mandatsträger ausgeweitet werden. 

Wir wollen darüber hinaus die Briefwahl erleichtern. So sollen die Bürger künftig ohne Angabe von Gründen per Brief wählen können. 

Die Voraussetzung, dass der Wahlbewerber den "Schwerpunkt der Lebensbeziehungen" im Wahlkreis haben muss, soll in Zukunft ganz wegfallen. Damit wird dem Wähler die Entscheidung überlassen, einen "Auswärtigen" ins Kommunalparlament zu wählen. Durch eine gesetzliche Regelung soll aber sichergestellt werden, dass sich jeder Bewerber nur an einem Ort zur Wahl stellen kann.

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