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Land- und Forstwirtschaft nicht stärker belasten
Bild: Grundsteuer vereinfachen
„Die Grundsteuer soll vereinfacht werden, dabei darf es keinesfalls zu einer Mehrbelastung für die Land- und Forstwirtschaft kommen“, betont Albert Füracker, Vorsitzender des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Bayerischen Landtag.
Bild: Arbeitskreisvorsitzender Albert Füracker.
Arbeitskreisvorsitzender Albert Füracker.
„Eine Neuregelung der Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer nach Verkehrswerten, wie sie einige Länder fordern, lehnen wir strikt ab.“ Einen entsprechenden Dringlichkeitsantrag bringt die Regierungskoalition auf Initiative der CSU-Fraktion heute in das Plenum des Landtags ein.

In dem Antrag wird die Bayerische Staatsregierung aufgefordert, sich im Rahmen der weiteren Beratungen der Finanzministerkonferenz zur Reform der Grundsteuer für eine vereinfachte Bemessungsgrundlage einzusetzen und damit eine zeitgemäße und dauerhafte    Besteuerungsgrundlage für die den Kommunen zustehende Grundsteuer zu schaffen. „Nur eine klar definierte Bemessungsgrundlage kann die Basis für eine einfache, nachvollziehbare und dauerhafte Grundsteuer sein. Eine Bemessungsgrundlage nach Verkehrswerten wäre mit hohem administrativem Aufwand verbunden und zudem äußerst streitanfällig“, erläuterte Füracker, der zugleich betonte: „Die hebesatzbewährte Grundsteuer muss ein unverzichtbares Element im System der Kommunalfinanzen bleiben.“ Auch Philipp Graf von und zu Lerchenfeld, Mitglied im Haushaltsausschuss, erklärte, dass eine einfache und für die Bürger nachvollziehbare Ermittlung der Grundsteuer gewährleistet sein muss. „Dies trägt zur Akzeptanz bei Bürgern und Wirtschaft bei.“

Zentrale Punkte des Dringlichkeitsantrags von CSU- und FDP-Fraktion: Die Grundsteuerreform solle aufkommensneutral konzipiert werden: Weder Mieter und Eigenheimbesitzer, noch die gewerbliche Wirtschaft und die Land- und Forstwirtschaft sollen in ihrer Gesamtheit einen höheren Beitrag zum Grundsteueraufkommen leisten als heute. Der Landtag fordert die Staatsregierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass land- und forstwirtschaftliche Wirtschaftsgebäude grundsteuerlich nicht mit gewerblichen Betriebsgebäuden     gleichgestellt werden, da dadurch die tatsächlichen Gegebenheiten der Land- und Forstwirtschaft nicht adäquat berücksichtigt werden. Füracker erklärte: „Es ist nicht sachgerecht, wenn eine Feldscheune mit dem gleichen Steuersatz pro Quadratmeter veranlagt wird wie ein Kaufhaus im Stadtzentrum.“

Bei der Reform der Grundsteuer müsse den Besonderheiten der aktiven und ruhenden Betriebe der Land- und Forstwirtschaft Rechnung getragen werden. Die von der Staatsregierung vorgeschlagene Herausnahme der land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen aus der Bemessungsgrundlage wäre ein zielführender Ansatz, so Füracker abschließend.

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