Der Bayerische Landtag hat mit den Stimmen von CSU- und FDP-Fraktion Mitte des Jahres 2009 ein neues Nichtraucherschutzgesetz auf den Weg gebracht, das einen Kompromiss darstellte, der allen Interessen, denen der Raucher und der Nichtraucher, weitestgehend entgegenkam. In Mehrraum-Gaststätten durfte in einem Nebenraum geraucht werden, in getränkegeprägten Einraum-Gaststätten bis zu einer Fläche von 75 qm durfte der Wirt wählen, ob er das Rauchen zuließ, sofern Minderjährige keinen Zutritt hatten.
Am 4. Juli 2010 wurde in Bayern per Volksentscheid eine Neufassung des Gesetzes zum Schutz der Gesundheit (Gesundheitsschutzgesetz - GSG) beschlossen, die am 1. August 2010 in Kraft getreten sind. Darin wurden die o.g. Ausnahmen in den bestehenden Regelungen zum Nichtraucherschutz gestrichen. Ab August 2010 gilt demnach in Bayern ein umfassendes absolutes Rauchverbot in allen Räumlichkeiten von Behörden, Einrichtungen für Kinder und Jugendliche (z. B. Schulen, Kindertageseinrichtungen), Krankenhäusern, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Sporteinrichtungen, Gaststätten und Flughäfen sowie in Festzelten. Nur bei echten geschlossenen Gesellschaften als rein private Veranstaltungen kann das Rauchen z.B. in Gaststätten gestattet werden, sog. „Raucherclubs“ sind nicht zulässig.