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Rettungsdienst
Bild: Mottobild Rettungsdienst

Ein funktionierendes Rettungswesen ist in einem Flächenstaat wie Bayern unabdingbar. Unsere Bürgerinnen und Bürger vertrauen in allen Regionen Bayerns darauf, im Unglücks- oder Notfall schnelle und qualifizierte medizinische Hilfe zu erhalten. Landkreise und kreisfreie Gemeinden haben die Aufgabe, Notfallrettung und Krankentransport flächendeckend sicherzustellen. Das Gebiet des Freistaats Bayern ist dazu in 26 Rettungsdienstbereiche eingeteilt. In jedem dieser Rettungsdienstbereiche werden die Einsätze im öffentlichen Rettungsdienst zentral von einer Rettungsleitstelle oder Integrierten Leitstelle gelenkt. In Bayern gibt es über 300 Rettungsdienststandorte, die so verteilt sind, dass jeder an einer Straße liegende Einsatzort in der Regel innerhalb einer Fahrzeit von höchstens 12 Minuten bzw. in dünn besiedelten Gebieten mit schwachem Verkehr ausnahmsweise in bis zu 15 Minuten erreicht werden kann. Im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung wirken die Kommunen mit den Hilfsorganisationen zusammen.

Aktuell beraten wir über eine Novellierung des Rettungsdienstgesetzes. Aufgrund der Veränderungen im Gesundheitswesen  sind einige Regelungen nicht  mehr zeitgemäß und müssen an die zwischenzeitlich eingetretenen Entwicklungen angepasst werden. Entscheidend ist, dass ein flächendeckender, schneller und hochwertiger Rettungsdienst auch in Zukunft in allen Landesteilen gewährleistet bleibt.

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