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Neues Dienstrecht in Bayern
Bild: Frauenhand blättert in einem Gesetzbuch - Copyright: CSU-Fraktion
Den Weg konsequent fortsetzen – Das Neue Dienstrecht in Bayern


Durch die Föderalismusreform I haben die Bundesländer die Regelungskompetenzen im Besoldungs-, Laufbahn- und Versorgungsrecht erhalten. Bayern hat diese Kompetenzen mit dem Neuen Dienstrecht voll ausgeschöpft. Über mehrere Jahre hinweg und in Einbindung der Verbände wurde ein modernes und zukunftsfähiges Dienstrecht erarbeitet, das attraktive Rahmenbedingungen und Perspektiven für alle Beamtinnen und Beamten in Bayern bietet. Leistung wird stärker honoriert, Flexibilität wird gefördert und den demographischen Herausforderungen wird begegnet. Das Neue Dienstrecht in Bayern tritt zum 1. Januar 2011 in Kraft.

Die Kernpunkte des Neuen Dienstrechts sind:
 
Durchgehende Leistungslaufbahn

- Mehr Leistungsgerechtigkeit durch Abschaffung des starren Laufbahngruppensystems
- Flexibleres berufliches Fortkommens durch ein modulares System lebenslangen Lernens

Strukturell verbessertes Besoldungsrecht

- Zusätzliche Beförderungsmöglichkeiten
- Einstieg und Aufstieg in der Grundgehaltstabelle nach tatsächlich geleisteten Dienstzeiten und Erfahrung, unabhängig vom Lebensalter
- Hebung des Einstiegniveaus und Steigerung des Lebenseinkommens für den früheren „einfachen Dienst“

Demographiefeste Beamtenpension

- Schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre
- Hohe Flexibilität durch Altersteilzeit, Antragsruhestand und Möglichkeit den Ruhestandseintritt durch Zu- und Abschläge flexibel zu gestalten
- Beibehaltung der bewährten Grundsätze, wie Versorgung aus dem letzten Amt


Weitere Informationen zum Neuen Dienstrecht finden Sie im Internetangebot der Bayerischen Staatsregierung unter www.dienstrecht.bayern.de

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