Bundes- und Europaangelegenheiten
Der Arbeitskreis für Bundes- und Europaangelegenheiten hat eine klassische Querschnittszuständigkeit. Viele Themen (wie z.B. Bodenschutz oder Feinstaub) lassen sich zwar den Facharbeitskreisen zuordnen, dennoch gibt es zusätzlich eine europapolitische Sichtweise, die bereits im Vorfeld der Beratungen eingebracht werden muss. Darüber hinaus stellen sich aber auch spezifische bundes- oder europapolitische Fragen, wie z.B. die Föderalismusreform, die Gesetzgebungskompetenz der EU oder das Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzip, auf die sich der Arbeitskreis für Bundes- und Europaangelegenheiten besonders konzentriert.
Sollte der Reformvertrag der EU in Kraft treten, wird die Verantwortung des Arbeitskreises für die Bewertung dieser Fragen noch wachsen. Mit dem Vertrag von Lissabon erhalten die nationalen Parlamente – und in Deutschland die regionalen Parlamente über den Bundesrat – die Möglichkeit, die Verletzung des Subsidiaritätsprinzips gegenüber den europäischen Organen geltend zu machen. Der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament müssen sich mit diesen Stellungnahmen gezielt auseinandersetzen. Es kommt nun darauf an, bei allen Fragen, die in die Kompetenz der Landesparlamente fallen, rechtzeitig zu prüfen, ob eine europäische Kompetenz vorliegt und ob das Subsidiaritätsprinzip berücksichtigt wird. Diese Subsidiaritätsprüfung stärkt die Stellung der Landtage in europapolitischen Fragen.
Positiv zu bewerten ist, dass der Ausschuss der Regionen zukünftig ein Klagerecht erhält. Auch hier liegt es an uns, bei Subsidiaritätsverstößen der Europäischen Kommission über den Ausschuss der Regionen Klagen anzustrengen. Nur so wird dieses Instrument auch wirksam.