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Eingaben und Beschwerden
Bild: Mottobild Arbeitskreis für Eingaben und Beschwerden

Im Jahre 1946, als sich der Bayerische Landtag nach dem Krieg wieder konstituierte, wurde das so genannte Petitionsrecht in Artikel 4 der Bayerischen Verfassung verankert. Seitdem kann sich jeder Bürger  Bayerns mit seinen Anliegen an das Bayerische Parlament wenden. Die Einreichung der Petition ist formlos möglich, seit dem 1. August 2006 auch per E-Mail, der Landtag stellt hierfür ein spezielles Online-Formular zur Verfügung.

Die Anliegen der Bürger sind sehr vielfältig. Das können Anliegen in Bauangelegenheiten sein, Gnadengesuche von Inhaftierten, Beschwerden über Gebührenbescheide oder Probleme im Umgang mit Behörden , Eingaben von Ausländern und Vertriebenen und vieles mehr.

Die Statistik zeigt, dass sich die Zahl der Petitionen im Laufe der letzten 30 Jahre ständig erhöht und sich dann in den letzten zehn Jahren auf hohem Niveau eingependelt hat. In der Wahlperiode 1994 bis 1998 beispielsweise hatte der Petitionsausschuss rund 15.000 Eingaben zu bearbeiten. In der ersten Hälfte der 15. Wahlperiode gingen beim Bayerischen Landtag  bereits 7.489 Eingaben ein.

Im Fraktionsarbeitskreis der CSU werden die Petitionen intensiv vorberaten, der Ausschuss entscheidet dann schließlich über die Petition und teilt das Ergebnis seiner Beratung dem Petenten mit.

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