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Staatshaushalt und Finanzfragen
Bild: Mottobild Arbeitskreis für Staatshaushalt und Finanzfragen
Der Arbeitskreis für Staatshaushalt und Finanzfragen steht in erster Linie für eine solide Haushaltspolitik auf Landesebene, beschäftigt sich darüber hinaus aber auch mit staatlichen Beteiligungen und Liegenschaften sowie mit Fragen der Steuerverwaltung.

Wesentliche Inhalte seiner Arbeit sind:
  • Beratung und Beschluss des Haushaltsgesetzes und des Haushaltsplanes (Doppelhaushalte und Nachtragshaushalte).
  • Beratung und Beschlussfassung über die großen Hochbaumaßnahmen des Freistaats. 
  • Beratung der Anmerkungen des Bayerischen Obersten Rechnungshofes in seinen Jahresberichten. 
  • Zustimmung zu Erwerb und Veräußerung von staatlichen Liegenschaften und Beteiligungen. 
  • Mitberatung sämtlicher Gesetzentwürfe und Anträge, die in ihren Auswirkungen finanzwirksam sind.
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