Klaus Stöttner begrüßt Urteil zur Bettensteuer: Rückenwind für den Tourismus, Watschn für Rot-Grün
Das Verwaltungsgericht München hat die Unzulässigkeit der in der Landeshauptstadt und anderen bayerischen Kommunen geplanten Bettensteuer bestätigt. Klaus Stöttner, tourismuspolitischer Sprecher der CSU-Landtagsfraktion, begrüßt die Entscheidung: „Das gibt Rückenwind für den Tourismus und ist eine Watschn für die rot-grüne Münchner Stadtverwaltung.“
Die CSU-Landtagsfraktion spricht sich bereits seit längerem gegen die vor allem in München geplante Bettensteuer aus und hatte bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass sie rechtlich nicht haltbar sei. Denn nach dem Kommunalabgabengesetz dürfen kommunale Steuersatzungen nicht genehmigt werden, wenn die Steuer volkswirtschaftliche Interessen des Staates beeinträchtigt. Aus diesem Grund hat sich auch der Bayerische Landtag mit Beschluss vom 22. Februar 2011 ausdrücklich gegen die Einführung einer kommunalen Übernachtungssteuer ausgesprochen.
„Eine Bettensteuer hätte die Bemühungen um die Wettbewerbsfähigkeit der Branche konterkariert. Damit wäre einseitig eine Branche zur Entlastung des kommunalen Haushaltes herangezogen worden“, so Stöttner. „Statt neue Steuern zu erfinden, sollte eine Stadt wie München lieber den Tourismus weiter fördern, denn jede Übernachtung spült ein Vielfaches der geplanten Bettensteuer in die kommunalen Kassen – aber nur, wenn die Hotellerie in München auch wettbewerbsfähig ist und die Gäste nicht in andere Orte abwandern. Es ist zwar verständlich, dass die Kommunen versuchen neue Einnahmequellen zu erschließen. Eine kommunale Übernachtungssteuer in bayerischen Gemeinden würde aber alle Bemühungen zur Stärkung der für Bayern wichtigen Tourismusbranche zunichte machen.“
Die volkswirtschaftlichen Nachteile einer Übernachtungssteuer würden die Steuermehreinnahmen für die Gemeinden bei weitem übertreffen. So arbeiten in Bayern rund 123.000 Personen im Beherbergungsgewerbe, 10.000 davon als Auszubildende.
Stöttner wies in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass es für die im Wachstumsbeschleunigungsgesetz beschlossene Entlastung der Hotellerie durch eine Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes gute Gründe gegeben habe: Im internationalen Vergleich hatten deutsche Hoteliers gegenüber den Nachbarländern immer einen Wettbewerbsnachteil, denn dort werden Übernachtungsleistungen mit deutlich niedrigeren Steuersätzen belegt und die Branche damit unterstützt. „Wie die ersten Ergebnisse zeigen, nutzen zahlreiche Hoteliers den neu gewonnenen finanziellen Spielraum für längst überfällige Investitionen und zum Teil für Preissenkungen“, so Stöttner.