
Sollte der Reformvertrag der EU in Kraft treten, wird die Verantwortung des Arbeitskreises für die Bewertung dieser Fragen noch wachsen. Mit dem Vertrag von Lissabon erhalten die nationalen Parlamente – und in Deutschland die regionalen Parlamente über den Bundesrat – die Möglichkeit, die Verletzung des Subsidiaritätsprinzips gegenüber den europäischen Organen geltend zu machen. Der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament müssen sich mit diesen Stellungnahmen gezielt auseinandersetzen. Es kommt nun darauf an, bei allen Fragen, die in die Kompetenz der Landesparlamente fallen, rechtzeitig zu prüfen, ob eine europäische Kompetenz vorliegt und ob das Subsidiaritätsprinzip berücksichtigt wird. Diese Subsidiaritätsprüfung stärkt die Stellung der Landtage in europapolitischen Fragen.
Positiv zu bewerten ist, dass der Ausschuss der Regionen zukünftig ein Klagerecht erhält. Auch hier liegt es an uns, bei Subsidiaritätsverstößen der Europäischen Kommission über den Ausschuss der Regionen Klagen anzustrengen. Nur so wird dieses Instrument auch wirksam.

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