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Martin Neumeyer: Religion darf nicht als Deckmantel für verfassungsfeindliche Absichten dienen
16.07.2010

Der Forderung des Landesbischofs Dr. Johannes Friedrich, die islamische Gemeinde Penzberg (IGP) aus dem Verfassungsschutzbericht zu nehmen, widerspricht Martin Neumeyer, der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Integration und Islam der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, entschieden. „Unabhängige Stellen und nicht öffentlicher Druck entscheiden darüber, welche Organisationen im Verfassungsschutzbericht erwähnt werden.“ Das Verwaltungsgericht München hat erst im Mai 2010 die Einstufung der IGP als verfassungsfeindliche Organisation bestätigt. So ist die IGP formal an die Auslandsorganisation der islamistischen Milli-Görus-Bewegung angeknüpft. Der Penzberger Imam Benjamin Idriz unterhält Verbindungen zur deutschen Zentrale des ägyptischen Zweigs der Muslimbruderschaft.

„Die Erwähnung der IGP im Verfassungsschutzbericht ist keine Diffamierung des Islam, zumal Herr Idriz nicht die alleinige Deutungshoheit über die islamische Lehre innehat. Nicht die Religion, sondern die Treue zur Verfassung sind ausschlaggebend. Es geht darum, dass sich jeder in Deutschland an die Grundsätze unserer Verfassung hält. Dazu gehört auch die entschiedene Ablehnung jeglicher extremistischer und damit auch islamistischer Tendenzen“, sagte Neumeyer. Der CSU-Politiker betonte abschließend: „Die Religion darf nicht als Deckmantel für verfassungsfeindliche Absichten missbraucht werden. Bei solchen Absichten muss der Verfassungsschutz tätig werden.“



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Martin Neumeyer

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