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Aktive Bürgergesellschaft
Die Aktive Bürgergesellschaft ist das gesellschaftspolitische Leitbild der CSU. Sie wird gestaltet durch aktive Teilnahme am öffentlichen Leben und das Engagement des Einzelnen im Sinne des Vorrangs der Eigenverantwortung. In der Aktiven Bürgergesellschaft übernimmt der Mensch Verantwortung für sich selbst, für andere, für die Gemeinschaft und für kommend Generationen. Das Leitbild der Aktiven Bürgergesellschaft beruht auf unserem christlichen Menschenbild und den daraus abgeleiteten Prinzipien der Solidarität und Subsidiarität.

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Aktuelle Stunde
Auf Antrag einer Fraktion findet in den dafür im Sitzungsplan des Bayerischen Landtags vorgesehenen Plenartagen eine Aussprache zu einem bestimmten Thema statt. Der Antrag muss spätestens 24 Stunden zuvor eingereicht werden. Die Dauer der Aussprache ist auf eine Stunde beschränkt. Die Redezeit wird auf die Fraktionen gemäß ihrem Stärkeverhältnis aufgeteilt, wobei aber keine Fraktion mehr als 50 Prozent der Gesamtredezeit erhält und jede Fraktion mindestens einen Redner stellt. Die einzelnen Redebeiträge dürfen nicht länger als fünf Minuten dauern; allerdings kann ein Redner pro Fraktion zehn Minuten sprechen. Die Staatsregierung kann sich ebenfalls zu Wort melden. Die Fraktionen haben nacheinander abwechselnd das Recht, eine Aktuelle Stunde zu beantragen.

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Arbeitsgruppe
Zur Behandlung bestimmter bedeutsamer Themen, die den Zuständigkeitsbereich mehrerer Arbeitskreise berühren oder bei denen ein besonderer politischer Schwerpunkt gesetzt werden soll, kann die Fraktion auf Vorschlag des Fraktionsvorstands für die Dauer einer Legislaturperiode ständige Arbeitsgruppen einrichten. Zu den besonderen Aufgaben der Arbeitsgruppen zählen auch die Herstellung und die Pflege von Kontakten im außerparlamentarischen Raum.

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Arbeitskreis
Im Bayerischen Landtag gibt es zwölf Ausschüsse. Diesen Ausschüssen gehören grundsätzlich zwölf Abgeordnete der CSU-Fraktion sowie Vertreter der Oppositionsfraktionen an. Diejenigen Abgeordneten, die die CSU-Fraktion in einem Ausschuss vertreten, bilden jeweils einen Arbeitskreis. Aufgabe der Arbeitskreise ist es insbesondere, die Beratungen der Landtagsausschüsse vorzubereiten, politische Initiativen der Fraktion zu beraten und auch sonstige aktuelle politische Sachfragen zu erörtern.

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Bayern 2020
CSU-Fraktion und Staatsregierung haben im Sommer 2007 ein Zukunftsprogramm beschlossen, für das bis 2011 insgesamt 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden. Investiert wird in Kinderbetreuung und Ganztagsschulen, in Hochschulen und Pionierleistungen der Forschung, in den Ausbau des Wirtschaftsstandorts und in die Zukunftsperspektiven des ländlichen Raums. Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Bereich des Klimaschutzes.

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Beneš-Dekrete
Unter Beneš-Dekreten versteht man im Allgemeinen jene 143 Präsidialdekrete, die von der tschechoslowakischen Exil-Regierung 1940 bis 1945 erlassen und vom tschechoslowakischen Parlament 1946 gebilligt wurden. Einige dieser Dekrete betreffen die deutsche und ungarische Bevölkerung, die darin kollektiv als "unzuverlässig" bezeichnet wird. Deutschen und Ungarn wurde die Staatsbürgerschaft entzogen, sie wurden enteignet und mit einer Arbeitspflicht belegt. Hinzu kommt das Straffreistellungsgesetz vom 8. Mai 1946, nach dem alle im Rahmen der Vertreibung an Deutschen und Ungarn begangene Verbrechen straffrei bleiben. Die diskriminierenden Beneš-Dekrete und das Straffreistellungsgesetz sind bis heute Teil der Rechtsordnung der Tschechischen Republik und der Slowakei. Sie verstoßen gegen das Völkerrecht und den Geist der Europäischen Wertegemeinschaft – und müssen daher aufgehoben werden.

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Betreuungsgeld
Eltern sollen wählen können, ob sie für ihr Kind eine Kinderbetreuung in Anspruch nehmen möchten, oder ein Elternteil weitgehend auf eine Erwerbstätigkeit verzichtet, um sich der Erziehung des Kindes ohne Unterstützung durch eine Kindertageseinrichtung oder eine Tagespflegeperson zu widmen. Neben der staatlichen Subventionierung der Kinderbetreuung setzt sich die CSU daher für finanzielle Unterstützung auch derjenigen Eltern ein, die das zweite, traditionelle Familienmodell wählen. Dem dient nicht nur das Landeserziehungsgeld, sondern auch die Forderung der CSU nach einem vom Bund zu gewährenden Betreuungsgeld. Danach soll der Bund ab dem Jahr 2013 (parallel zur Schaffung eines Rechtsanspruchs für einen Betreuungsplatz auch für Kinder unter drei Jahren) für Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr 150 Euro pro Monat zahlen.

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Biodiversität
Wörtlich "Vielfalt des Lebens", im allgemeinen Sprachgebrauch die Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten, ihre genetische Vielfalt und die Vielfalt der Lebensräume. Die sog. "Agrobiodiversität" ist ein Teilbereich und beschreibt die Vielfalt der landwirtschaftlich nutzbaren Tier- und Pflanzenarten. In den Medien und der Öffentlichkeit wird der Begriff häufig im Zusammenhang mit der Bedrohung der Artenvielfalt durch menschliche Einflüsse und den Klimawandel erwähnt.

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Bologna-Prozess
Der im Jahr 1999 von 29 Ländern in der oberitalienischen Stadt Bologna initiierte "Europäische Hochschulraum" soll die Hochschulausbildung an die Anforderungen eines globalisierten Arbeitsmarktes anpassen. Inzwischen sind es 46 Länder, die ein gemeinsames System kompatibler Studienstrukturen und akademischer Abschlüsse einführen. Im Zentrum des sog. Bologna-Prozesses stehen die gestufte Studienstruktur mit Bachelor- und Masterstudiengängen sowie eine strukturierte Promotionsphase. In Bayern soll spätestens mit Beginn des Wintersemesters 2009/2010 die Aufnahme des Studiums in Bachelorstudiengängen für Studienanfänger die Regel sein.

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Cross Compliance
Die Vorschriften der Cross Compliance (dt. "Überkreuz-Verpflichtungen") werden auch als "anderweitige Verpflichtungen" bezeichnet. Landwirte sind ab 1. Januar 2005 zum Erhalt von Prämienzahlungen der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Agrarpolitik an bestimmte von Verpflichtungen, die systematisch zu kontrollieren sind, gebunden. Die Verpflichtungen beziehen sich auf die Einhaltung von Vorschriften, wie z.B. der Tierkennzeichnung, bei der Klärschlammausbringung oder beim Schutz des Grundwassers.

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Dringlichkeitsantrag
Jede Fraktion kann zu den im Sitzungsplan des Bayerischen Landtags dafür vorgesehenen Plenarsitzungen maximal drei Dringlichkeitsanträge einreichen. Für die Beratung der Dringlichkeitsanträge stehen insgesamt zwei Stunden zur Verfügung, wobei sich die Redezeiten gleichmäßig auf die Fraktionen verteilen. Die Dringlichkeitsanträge müssen zu bestimmten Fristen, regelmäßig einen Tag vor der Plenarsitzung, eingereicht werden. Soweit aus Zeitgründen eine Beratung im Plenum nicht mehr möglich ist, müssen sie in der nächsten Ausschusssitzung behandelt werden. Entgegen dem Wortlaut muss eine Dringlichkeit im Sinne einer zeitlichen Eilbedürftigkeit oder besonderen Aktualität nicht gegeben sein.

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Elterngeld
Im ersten Lebensjahr ihres Kindes erhalten Eltern, bei denen ein Elternteil Elternzeit nimmt, vom Bund das so genannte Elterngeld. Geht auch der Partner wenigstens zwei Monate lang in Elternzeit, wird das Elterngeld die ersten 14 Monate lang gewährt. Es beträgt 67 Prozent des vorangegangenen Verdienstes, mindestens aber 300 und höchstens 1800 Euro. Im Anschluss an das Elterngeld gewährt der Freistaat Bayern als nur eines von vier Bundesländern ein Landeserziehungsgeld für weitere 6 Monate beim ersten bzw. 12 Monate ab dem zweiten Kind. Dieses beträgt pro Monat 150 Euro für das erste, 200 Euro für das zweite und 300 Euro für jedes weitere Kind.

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Entbürokratisierung
Der Begriff Entbürokratisierung steht für eine Vielzahl möglicher Maßnahmen, Verwaltungsprozesse einfacher, transparenter und nachvollziehbarer zu gestalten. Hierzu gehören die regelmäßige Überprüfung von Gesetzen und Verordnungen auf deren Notwendigkeit und ggf. Abschaffung derselben, die Vereinheitlichung und Straffung von Verwaltungsabläufen, aber auch der effiziente Einsatz von Personal. Werden so kurze Wege geschaffen, Entscheidungshierarchien abgebaut und das Handeln der Verwaltung beschleunigt und vereinfacht, profitieren sowohl der Bürger als auch die öffentlichen Finanzen.

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Euregio Egrensis
Die EUREGIO EGRENSIS ist eine grenzüberschreitende Organisation zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen Bayern, Böhmen, Sachsen und Thüringen, die im Jahr 1993 gegründet wurde. Der Begriff "Euregio" steht für "Europäische Region", "Egrensis" ist lateinischer Abstammung und ist eine historische Bezeichnung des Gebietes ringsum den Fluss Eger - ein böhmisch-bayerisch-sächsisches Gebiet. Die Organisation hat sich die Vertiefung der freundschaftlichen Beziehungen zwischen der Tschechischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland, Verständigung und gegenseitige Toleranz sowie die Unterstützung aller Formen der Zusammenarbeit zwischen Kommunen, Behörden und Organisationen zum Ziel gesetzt. Leitungsorgan der EUREGIO EGRENSIS ist das Gemeinsame Präsidium, das sich aus Vertretern der drei Arbeitsgemeinschaften Bayern, Sachsen/Thüringen, Böhmen zusammensetzt.

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Föderalismusreform
  auch: Föderalismus
Ziel der Föderalismusreform I war, die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit von Bund und Ländern zu verbessern und die politischen Verantwortlichkeiten deutlicher zuzuordnen. Zu diesem Zweck hatten der Deutsche Bundestag und der Bundesrat im Jahr 2003 die sog. Föderalismuskommission eingesetzt, die den Auftrag erhielt, die bundesstaatliche Ordnung zu modernisieren. Konkret sollten die im Grundgesetz geregelten Gesetzgebungszuständigkeiten von Bund und Ländern neu aufgeteilt, die Zuständigkeiten der Länder gewährt und die Zahl der Bundesgesetze, die der Zustimmung des Bundesrates bedurften, verringert werden. Den Vorsitz der Kommission hatten Dr. Edmund Stoiber (CSU) und Franz Müntefering (SPD). Die Föderalismusreform führte zu zahlreichen Änderungen des Grundgesetzes, die am 1. September 2006 in Kraft getreten sind.

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Geschäftsführender Fraktionsvorstand
Der Geschäftsführende Fraktionsvorstand besteht aus dem Fraktionsvorsitzenden und den vier stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden. Der Fraktionsgeschäftsführer und sein Stellvertreter haben beratende Stimme. Zu den Aufgaben des Geschäftsführenden Fraktionsvorstands gehören insbesondere die Vorberatung politischer Leitentscheidungen und die Führung der laufenden Geschäfte. Dazu zählen die Verabschiedung des Jahreshaushaltsplanes und die terminliche Koordination sowie inhaltliche Zielsetzung von Veranstaltungen.

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Gesundheitsreform
Die Gesundheitsreform 2007, die im Wesentlichen am 1. April 2007 in Kraft getreten ist, beinhaltet neben der Einführung einer Krankenversicherung für alle, einer Neuordnung der Versorgungsstrukturen und der Kassenorganisation und der Reform der privaten Krankenversicherung. Die besonders kontrovers diskutierte Reform der Finanzierungsordnung (Schlagworte: Gesundheitsfonds, Honorarreform). Anders als bisher erhalten danach sowohl die gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich den gleichen Betrag pro Versichertem als auch die Ärzte bundesweit die gleichen Honorare für ihre Leistungen. Weil in Bayern die Krankenkassen überdurchschnittlich hohe Mitgliedsbeiträge erhielten, schrumpft ihr Spielraum, ihren Mitgliedern Zusatzleistungen anzubieten, und auch die Ärzte befürchten niedrigere Honorare. Bayerische Staatsregierung und CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag setzen sich dafür ein, dass die überdurchschnittlich gute medizinische Versorgung in Bayern erhalten bleibt.

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Gesundheitsschutzgesetz
  auch: Nichtraucherschutz,
Das Nichtraucherschutzgesetz (Gesundheitsschutzgesetz, kurz GSG) dient dem Schutz der Nichtraucher vor den Gesundheitsgefahren, die durch Passivrauchen enstehen. Es ist am 1. Januar 2008 in Kraft getreten und sieht Rauchverbot in den wichtigsten öffentlich zugänglichen Gebäuden vor, die auch Nichtraucher betreten müssen oder wollen, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben (z. B. staatliche und kommunale Behörden sowie Gaststätten, Kinos, Theater etc.). Derzeit wird eine Gesetzesänderung des GSG beraten, das vor allem Ausnahmen für den gastronomischen Bereich beabsichtigt (vgl. Landtagsdrucksache 16/954).

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Grüne Gentechnik
  auch: Gentechnik
Anwendung gentechnischer Verfahren in der Pflanzenzüchtung, die Nutzung gentechnisch veränderter Pflanzen in der Landwirtschaft und im Lebensmittelsektor.

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Hartz IV
Die nach dem ehemaligen VW-Personalvorstandschef Peter Hartz benannten Arbeitsmarktreformen der früheren rot-grünen Bundesregierung beinhalteten als Herzstück eine Neugestaltung der staatlichen Transferleistungen an Arbeitslose. Früher erhielten arbeitslos werdende Arbeitnehmer in der Regel zunächst nach Dauer der vorherigen Beschäftigung Arbeitslosengeld in Höhe von 60 Prozent des Nettogehaltes (bei Kindern 67 Prozent) und danach lebenslang Arbeitslosenhilfe in Höhe von 53 Prozent des Nettogehaltes. Mit Hartz IV wurde die Arbeitslosenhilfe abgeschafft. Stattdessen erhält nun jeder erwerbsfähige Arbeitslose das sog. Arbeitslosengeld II (abgekürzt ALG II und oft auch Hartz IV genannt), das mit derzeit 347 Euro pro Monat in der Regel unter dem Niveau der alten Arbeitslosenhilfe liegt und stattdessen in etwa dem der Sozialhilfe entspricht. Sozialhilfe erhalten Menschen, die nicht nichterwerbsfähig sind. Durch die Absenkung der Leistung für erwerbsfähige Arbeitslose wurde der Anreiz, möglichst zügig eine Beschäftigung anzunehmen, gestärkt.

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Konjunkturpaket II
Grundlage des Zweiten Konjunkturpaketes ist das Zukunftsinvestitionsgesetz. Die Bundesregierung hat es am 27. Januar 2009 beschlossen. Das Gesamtvolumen der zusätzlichen öffentlichen Mittel für Zukunftsinvestitionen von Ländern und Kommunen beträgt gut 13 Milliarden Euro. Davon beteiligt sich der Bund mit einem Anteil von maximal 75 Prozent. Länder und Kommunen tragen einen Anteil von mindestens 25 Prozent. Bayerns Anteil am Gesamtvolumen einschließlich der Mittel, die der Freistaat und die Kommunen aufbringen müssen (Kofinanzierungsmittel), beträgt 1,96 Milliarden Euro. Die Gelder müssen in den Jahren 2009 bis 2011 verwendet werden. Die Investitionsschwerpunkte liegen in der Bildung und der Infrastruktur.

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Konnexitätsprinzip
Städte, Gemeinden und Landkreise erhalten für neue Aufgaben, die ihnen vom Landesgesetzgeber vorgegeben werden, finanziellen Ausgleich. ("Wer bestellt, muss bezahlen": Im Freistaat Bayern wurde das Konnexitätsprinzip mit Wirkung zum 1. Januar 2004 in die Verfassung (Artikel 83 Abs. 3 und 7) aufgenommen.

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KULAP
Das KULAP (Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm) ist eine Agrarumweltmaßnahme, die über die Ämter für Landwirtschaft und Forsten abgewickelt wird. Es fördert extensive, d. h. vor allem umweltschonende Bewirtschaftungsweisen im landwirtschaftlichen Bereich und honoriert landschaftspflegerische Leistungen zur Sanierung, Erhaltung, Pflege und Gestaltung der Kulturlandschaft.

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LEADER
LEADER (frz. Liaison entre actions de développement de l'économie rurale, dt. Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft) ist eine Gemeinschaftsinitiative der Europäischen Union, mit der seit 1991 modellhaft innovative Aktionen im ländlichen Raum gefördert werden. Lokale Aktionsgruppen (LAG) erarbeiten mit den Akteuren vor Ort maßgeschneiderte Entwicklungskonzepte für ihre Region. Ziel ist es, die ländlichen Regionen Europas auf dem Weg zu einer eigenständigen Entwicklung zu unterstützen. In Bayern gibt es 50 LAGs, die von sog. Leader-Managern an 47 Ämtern für Landwirtschaft und Forsten betreut werden.

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Ministerbefragung
Zu den im Sitzungsplan des Bayerischen Landtags dafür vorgesehenen Plenarsitzungen können die Fraktionen in abwechselnder Reihenfolge zu einem vorher benannten Thema den dafür zuständigen Staatsminister befragen. Die Dauer der Befragung beträgt ca. 30 Minuten. Der Fraktion, die die Ministerbefragung beantragt hat, stehen die erste Frage und nach deren Beantwortung bis zu zwei Nachfragen zu. Anschließend können die anderen Fraktionen ihre Frage und jeweils eine Nachfrage stellen. Die Fragesteller können ihre Frage kurz erläutern. Hierfür stehen ihnen bis zu zwei Minuten (für die Nachfragen eineinhalb Minuten) zur Verfügung. Das Thema der Ministerbefragung muss spätestens am Montag der Sitzungswoche benannt werden.

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Online-Durchsuchung
Unter dem Oberbegriff "Online-Durchsuchung" wird der Zugriff der Sicherheitsbehörden auf informationstechnische Systeme über Kommunikationsnetze bezeichnet. Der Begriff umfasst dabei sowohl die Kenntnisnahme allgemein zugänglicher Kommunikationsinhalte im Internet unter Nutzung des dafür technisch vorgesehenen Wegs (Internet-Aufklärung), als auch den verdeckten Zugriff auf ein informationstechnisches System durch technische Infiltration, etwa durch Ausnutzen von Sicherheitslücken oder die Installation eines Spähprogramms. Mit Urteil vom 27. Februar 2008 hat das Bundesverfassungsgericht die Online-Durchsuchung zur Abwehr konkreter Gefahren für hochrangige Rechtsgüter, (z.B. Leib, Leben, Freiheit einer Person) verfassungsrechtlich für zulässig erklärt.

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Petitionen
In der Bayerischen Verfassung ist das Grundrecht auf Eingaben und Beschwerden (Petitionsrecht) verankert, d.h. das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen an den Bayerischen Landtag zu wenden, damit dieser die vorgetragene Angelegenheit überprüft. Das Petitionsrecht kann von Deutschen (auch ohne Wohnsitz in Bayern), sowie von Menschen ausländischer Herkunft geltend gemacht werden. Altersbeschränkungen bestehen nicht. Der Landtag ist zuständig für alle Eingaben, die bayerische Gesetze und Behörden betreffen. Eingaben, die sich gegen Körperschaften des öffentlichen Rechts (z.B. die Gemeinden oder Universitäten) richten, unterliegen der Prüfung durch den Landtag, soweit die staatliche Aufsicht über die Körperschaft reicht.

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Polizeireform
Bayern ist seit Jahren bundesweiter Marktführer bei der Inneren Sicherheit. Um diese Spitzenposition zu halten und auch noch effektiver begegnen zu können, wurde 2004 eine umfangreiche Reform der polizeilichen Organisationsstruktur eingeleitet. Kriminalitätsphänomenen wie zum Beispiel der grenzüberschreitend operierenden Organisierten Kriminalität oder dem international vernetzten Terrorismus. Kernpunkte der Reform sind 1) die Verschmelzung der Polizeipräsidien mit den Polizeidirektionen zu einer neuen Führungseinheit mit Verwaltungs- und Einsatzaufgaben, 2) die Stärkung der Verantwortung der Polizeiinspektionen vor Ort, 3) die Schaffung neuer Einsatzzentralen und 4) die Stärkung der polizeilichen Basisarbeit.

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Projektgruppe
Auf Vorschlag des Fraktionsvorsitzenden kann der Fraktionsvorstand für besonders aktuelle, fachübergreifende Themen zeitlich befristete Projektgruppen einrichten. Über die Arbeitsergebnisse der Projektgruppen ist die Fraktion dann zu gegebener Zeit zu informieren.

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Rote Gentechnik
Die Anwendung der Gentechnik in der Medizin zur Entwicklung von diagnostischen und therapeutischen Verfahren und von Arzneimitteln.

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Schengener Abkommen
Das Übereinkommen von Schengen (Schengener Abkommen) wird nach mehreren Erweiterungen mittlerweile in 24 Ländern Europas angewandt. Benannt ist es nach dem luxemburgischen Moselort Schengen, wo es 1985 unterzeichnet wurde. Die unterzeichnenden Staaten haben in diesem Abkommen auf die Durchführung von Kontrollen des Personenverkehrs an den gemeinsamen Grenzen verzichtet. Während innerhalb des "Schengen – Gebiets" die Grenzkontrollen weggefallen sind, wird an den Außengrenzen zu Drittstaaten (Staaten, die dem Schengen Abkommen nicht beigetreten sind) nach wie vor kontrolliert. In Ausnahmefällen, z. B. während internationaler Großveranstaltungen, wird das Abkommen aus Sicherheitsgründen außer Kraft gesetzt und Grenzkontrollen vorübergehend eingeführt. Dies geschah z. B. bei der Fußball-WM 2006 sowie im Vorfeld des G8-Gipfels in Heiligendamm im Juni 2007.

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Schleierfahndung
Mit dem Begriff der Schleierfahndung sind verdachts- und ereignisunabhängige Kontrollen von Personen in einem 30 km breiten Streifen entlang der bayerischen Außengrenzen und auf den großen Transitstrecken (insbes. Autobahnen) gemeint. Die Schleierfahndung hat sich - insbesondere nach Wegfall der regulären Grenzkontrollen infolge des Schengen-Abkommens – zu einem der erfolgreichsten Fahndungsinstrumente im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität (Drogenschmuggel, Menschenhandel, Autoschieberbanden etc.) entwickelt.

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Untersuchungsausschuss
• Der Untersuchungsausschuss ist das schärfste Kontrollinstrument des Parlaments. Der Landtag hat das Recht, und auf Antrag von einem Fünftel seiner Mitglieder sogar die Pflicht, Untersuchungsausschüsse einzusetzen. Sie befassen sich mit einem klar definierten Untersuchungsauftrag und sollen Tatbestände unter die Lupe nehmen, die im öffentlichen Interesse liegen. • Jeder Untersuchungsausschuss besteht aus mindestens sieben Mitgliedern des Landtags, die von den Fraktionen bestimmt und vom Plenum bestellt werden. Entscheidend für die Zusammensetzung der Ausschüsse ist die Stärke der Fraktionen. • Der Vorsitzende und seine Stellvertreter müssen verschiedenen Fraktionen angehören. Der Ausschuss erhebt Beweise entsprechend der Strafprozessordnung und hat gegenüber Regierung, Behörden und Gerichten das Recht auf Aktenvorlage. • Der Untersuchunqsausschuss verhandelt öffentlich. Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder es verlangen. Untersuchunqsausschüsse können sich nur mit abgeschlossenen Verwaltungsvorgängen befassen. Sie dürfen nicht in laufende Verhandlungen der Regierung greifen.

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