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Lexikon

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Aktuelle Stunde
Auf Antrag einer Fraktion findet in den dafür im Sitzungsplan des Bayerischen Landtags vorgesehenen Plenartagen eine Aussprache zu einem bestimmten Thema statt. Der Antrag muss spätestens 24 Stunden zuvor eingereicht werden. Die Dauer der Aussprache ist auf eine Stunde beschränkt. Die Redezeit wird auf die Fraktionen gemäß ihrem Stärkeverhältnis aufgeteilt, wobei aber keine Fraktion mehr als 50 Prozent der Gesamtredezeit erhält und jede Fraktion mindestens einen Redner stellt. Die einzelnen Redebeiträge dürfen nicht länger als fünf Minuten dauern; allerdings kann ein Redner pro Fraktion zehn Minuten sprechen. Die Staatsregierung kann sich ebenfalls zu Wort melden. Die Fraktionen haben nacheinander abwechselnd das Recht, eine Aktuelle Stunde zu beantragen.

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Arbeitsgruppe
Zur Behandlung bestimmter bedeutsamer Themen, die den Zuständigkeitsbereich mehrerer Arbeitskreise berühren oder bei denen ein besonderer politischer Schwerpunkt gesetzt werden soll, kann die Fraktion auf Vorschlag des Fraktionsvorstands für die Dauer einer Legislaturperiode ständige Arbeitsgruppen einrichten. Zu den besonderen Aufgaben der Arbeitsgruppen zählen auch die Herstellung und die Pflege von Kontakten im außerparlamentarischen Raum.

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Arbeitskreis
Im Bayerischen Landtag gibt es zwölf Ausschüsse. Diejenigen Abgeordneten, die die CSU-Fraktion in einem Ausschuss vertreten, bilden jeweils einen Arbeitskreis. Aufgabe der Arbeitskreise ist es insbesondere, die Beratungen der Landtagsausschüsse vorzubereiten, politische Initiativen der Fraktion zu beraten und auch sonstige aktuelle politische Sachfragen zu erörtern.

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Beneš-Dekrete
Unter Beneš-Dekreten versteht man im Allgemeinen jene 143 Präsidialdekrete, die von der tschechoslowakischen Exil-Regierung 1940 bis 1945 erlassen und vom tschechoslowakischen Parlament 1946 gebilligt wurden. Einige dieser Dekrete betreffen die deutsche und ungarische Bevölkerung, die darin kollektiv als "unzuverlässig" bezeichnet wird. Deutschen und Ungarn wurde die Staatsbürgerschaft entzogen, sie wurden enteignet und mit einer Arbeitspflicht belegt. Hinzu kommt das Straffreistellungsgesetz vom 8. Mai 1946, nach dem alle im Rahmen der Vertreibung an Deutschen und Ungarn begangene Verbrechen straffrei bleiben. Die diskriminierenden Beneš-Dekrete und das Straffreistellungsgesetz sind bis heute Teil der Rechtsordnung der Tschechischen Republik und der Slowakei. Sie verstoßen gegen das Völkerrecht und den Geist der Europäischen Wertegemeinschaft – und müssen daher aufgehoben werden.

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Betreuungsgeld
Eltern sollen wählen können, ob sie für ihr Kind eine Kinderbetreuung in Anspruch nehmen möchten, oder ein Elternteil weitgehend auf eine Erwerbstätigkeit verzichtet, um sich der Erziehung des Kindes ohne Unterstützung durch eine Kindertageseinrichtung oder eine Tagespflegeperson zu widmen. Neben der staatlichen Subventionierung der Kinderbetreuung setzt sich die CSU daher für finanzielle Unterstützung auch derjenigen Eltern ein, die das zweite, traditionelle Familienmodell wählen. Dem dient nicht nur das Landeserziehungsgeld, sondern auch die Forderung der CSU nach einem vom Bund zu gewährenden Betreuungsgeld. Danach soll der Bund ab dem Jahr 2013 (parallel zur Schaffung eines Rechtsanspruchs für einen Betreuungsplatz auch für Kinder unter drei Jahren) für Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr 150 Euro pro Monat zahlen.

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Biodiversität
Wörtlich "Vielfalt des Lebens", im allgemeinen Sprachgebrauch die Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten, ihre genetische Vielfalt und die Vielfalt der Lebensräume. Die sog. "Agrobiodiversität" ist ein Teilbereich und beschreibt die Vielfalt der landwirtschaftlich nutzbaren Tier- und Pflanzenarten. In den Medien und der Öffentlichkeit wird der Begriff häufig im Zusammenhang mit der Bedrohung der Artenvielfalt durch menschliche Einflüsse und den Klimawandel erwähnt.

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Cross Compliance
Die Vorschriften der Cross Compliance (dt. "Überkreuz-Verpflichtungen") werden auch als "anderweitige Verpflichtungen" bezeichnet. Landwirte sind ab 1. Januar 2005 zum Erhalt von Prämienzahlungen der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Agrarpolitik an bestimmte von Verpflichtungen, die systematisch zu kontrollieren sind, gebunden. Die Verpflichtungen beziehen sich auf die Einhaltung von Vorschriften, wie z.B. der Tierkennzeichnung, bei der Klärschlammausbringung oder beim Schutz des Grundwassers.

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Dringlichkeitsantrag
Jede Fraktion kann zu den im Sitzungsplan des Bayerischen Landtags dafür vorgesehenen Plenarsitzungen maximal drei Dringlichkeitsanträge einreichen. Für die Beratung der Dringlichkeitsanträge stehen insgesamt zwei Stunden zur Verfügung, wobei sich die Redezeiten gleichmäßig auf die Fraktionen verteilen. Die Dringlichkeitsanträge müssen zu bestimmten Fristen, regelmäßig einen Tag vor der Plenarsitzung, eingereicht werden. Soweit aus Zeitgründen eine Beratung im Plenum nicht mehr möglich ist, müssen sie in der nächsten Ausschusssitzung behandelt werden. Entgegen dem Wortlaut muss eine Dringlichkeit im Sinne einer zeitlichen Eilbedürftigkeit oder besonderen Aktualität nicht gegeben sein.

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Dringlichkeitsstufen des Bundesverkehrswegeplans
Die Bundesverkehrswegepläne werden für 15 Jahre aufgestellt. Der derzeit gültige gilt von 2001 bis 2015. Er ist ein Investitionsrahmenplan und Planungsinstrument, jedoch kein Finanzierungsplan oder -programm. Jedes Vorhaben wird nach Dringlichkeit unter „Vordringlicher Bedarf“ oder „Weiterer Bedarf“ eingeordnet. Die Prioritäten für die Aufnahme bewerteter Vorhaben ergeben sich prinzipiell aus dem Nutzen-Kosten-Verhältnis, aus netzkonzeptionellen Überlegungen, aus den Planungsständen und dem im Geltungszeitraum voraussichtlich verfügbaren Investitionsrahmen.

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e-Bavaria
Die CSU-Fraktion möchte auch in Zukunft eine sichere Energiegewinnung und -versorgung, bezahlbare Preise und eine klimafreundliche Energie. Diese Ziele sind unsere Leitlinien für den zukünftigen energiepolitischen Kurs in Bayern. Unter dem Titel „e-Bavaria“ hat die CSU-Fraktion diese Leitlinien zusammengestellt. Auf der Website www.e-bavaria.net finden Sie aktuelle Informationen und Beiträge rund um das Energiekonzept der CSU-Fraktion. mehr...

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Elterngeld
Im ersten Lebensjahr ihres Kindes erhalten Eltern, bei denen ein Elternteil Elternzeit nimmt, vom Bund das so genannte Elterngeld. Geht auch der Partner wenigstens zwei Monate lang in Elternzeit, wird das Elterngeld die ersten 14 Monate lang gewährt. Es beträgt 67 Prozent des vorangegangenen Verdienstes, mindestens aber 300 und höchstens 1800 Euro. Im Anschluss an das Elterngeld gewährt der Freistaat Bayern als nur eines von vier Bundesländern ein Landeserziehungsgeld für weitere 6 Monate beim ersten bzw. 12 Monate ab dem zweiten Kind. Dieses beträgt pro Monat 150 Euro für das erste, 200 Euro für das zweite und 300 Euro für jedes weitere Kind.

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Entbürokratisierung
Der Begriff Entbürokratisierung steht für eine Vielzahl möglicher Maßnahmen, Verwaltungsprozesse einfacher, transparenter und nachvollziehbarer zu gestalten. Hierzu gehören die regelmäßige Überprüfung von Gesetzen und Verordnungen auf deren Notwendigkeit und ggf. Abschaffung derselben, die Vereinheitlichung und Straffung von Verwaltungsabläufen, aber auch der effiziente Einsatz von Personal. Werden so kurze Wege geschaffen, Entscheidungshierarchien abgebaut und das Handeln der Verwaltung beschleunigt und vereinfacht, profitieren sowohl der Bürger als auch die öffentlichen Finanzen.

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Euregio Egrensis
Die EUREGIO EGRENSIS ist eine grenzüberschreitende Organisation zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen Bayern, Böhmen, Sachsen und Thüringen, die im Jahr 1993 gegründet wurde. Der Begriff "Euregio" steht für "Europäische Region", "Egrensis" ist lateinischer Abstammung und ist eine historische Bezeichnung des Gebietes ringsum den Fluss Eger - ein böhmisch-bayerisch-sächsisches Gebiet. Die Organisation hat sich die Vertiefung der freundschaftlichen Beziehungen zwischen der Tschechischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland, Verständigung und gegenseitige Toleranz sowie die Unterstützung aller Formen der Zusammenarbeit zwischen Kommunen, Behörden und Organisationen zum Ziel gesetzt. Leitungsorgan der EUREGIO EGRENSIS ist das Gemeinsame Präsidium, das sich aus Vertretern der drei Arbeitsgemeinschaften Bayern, Sachsen/Thüringen, Böhmen zusammensetzt.

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Eurobonds
Eurobonds sind Anleihen, die gemeinsam von den Staaten der Euro-Zone ausgegeben werden. Für ihre Rückzahlung würden alle Länder gemeinsam haften. Die CSU-Fraktion lehnt die Einführung von gemeinsamen Anleihen aller Eurostaaten ab. Wenn alle Staaten für alle Schulden haften würden, gäbe es zum einen für den einzelnen Mitgliedstaat keinen nachhaltigen Anreiz mehr zur Haushaltsdisziplin. Zum anderen würde die Ausgabe gemeinsamer EU-Anleihen im Ergebnis bedeuten, dass sich die Zinssätze immer mehr angleichen und Deutschland als bonitätsstarkes Land viel höhere Zinsen bezahlen müsste als heute. Trotz der im Vertrag von Maastricht bereits vereinbarten Stabilitätskriterien brauchen wir verschärfte Mechanismen für alle Länder in Europa.

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Föderalismusreform
  auch: Föderalismus
Ziel der Föderalismusreform I war, die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit von Bund und Ländern zu verbessern und die politischen Verantwortlichkeiten deutlicher zuzuordnen. Zu diesem Zweck hatten der Deutsche Bundestag und der Bundesrat im Jahr 2003 die sog. Föderalismuskommission eingesetzt, die den Auftrag erhielt, die bundesstaatliche Ordnung zu modernisieren. Konkret sollten die im Grundgesetz geregelten Gesetzgebungszuständigkeiten von Bund und Ländern neu aufgeteilt, die Zuständigkeiten der Länder gewährt und die Zahl der Bundesgesetze, die der Zustimmung des Bundesrates bedurften, verringert werden. Den Vorsitz der Kommission hatten Dr. Edmund Stoiber (CSU) und Franz Müntefering (SPD). Die Föderalismusreform führte zu zahlreichen Änderungen des Grundgesetzes, die am 1. September 2006 in Kraft getreten sind.

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Gemeinsam Bayern bewegen
Im Jahr 2010 hat die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag zu einem einzigartigen Zukunftsdialog aufgerufen. Wir haben die Bürgerinnen und Bürger des Freistaats gefragt: „Was ist Ihre Idee für Bayerns Zukunft?“. Über 5.000 Menschen in ganz Bayern haben uns geantwortet – auf unseren bayernweiten Kongressen, auf den Veranstaltungen in den Stimmkreisen und im Landtag, mittels eines Fragebogens, im Internet oder einfach mit dem guten alten Brief. Vielfältige und teilweise sehr ungewöhnliche Ideen haben wir dabei erhalten. Wir haben die Vorschläge gesichtet, mit unserer bisherigen Politik abgeglichen, darüber diskutiert, sie mitunter verändert, einige auch verworfen und schließlich viele Ideen in dem Zukunftskonzept „Gemeinsam Bayern bewegen“ zusammengeführt. mehr...

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Geschäftsführender Fraktionsvorstand
Der Geschäftsführende Fraktionsvorstand besteht aus dem Fraktionsvorsitzenden und den vier stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden. Der Fraktionsgeschäftsführer und sein Stellvertreter haben beratende Stimme. Zu den Aufgaben des Geschäftsführenden Fraktionsvorstands gehören insbesondere die Vorberatung politischer Leitentscheidungen und die Führung der laufenden Geschäfte. Dazu zählen die Verabschiedung des Jahreshaushaltsplanes und die terminliche Koordination sowie inhaltliche Zielsetzung von Veranstaltungen.

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Gesundheitsreform
Die Gesundheitsreform 2007, die im Wesentlichen am 1. April 2007 in Kraft getreten ist, beinhaltet neben der Einführung einer Krankenversicherung für alle, einer Neuordnung der Versorgungsstrukturen und der Kassenorganisation und der Reform der privaten Krankenversicherung. Die besonders kontrovers diskutierte Reform der Finanzierungsordnung (Schlagworte: Gesundheitsfonds, Honorarreform). Anders als bisher erhalten danach sowohl die gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich den gleichen Betrag pro Versichertem als auch die Ärzte bundesweit die gleichen Honorare für ihre Leistungen. Weil in Bayern die Krankenkassen überdurchschnittlich hohe Mitgliedsbeiträge erhielten, schrumpft ihr Spielraum, ihren Mitgliedern Zusatzleistungen anzubieten, und auch die Ärzte befürchten niedrigere Honorare. Bayerische Staatsregierung und CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag setzen sich dafür ein, dass die überdurchschnittlich gute medizinische Versorgung in Bayern erhalten bleibt.

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Gesundheitsschutzgesetz
  auch: Nichtraucherschutz,
Der Bayerische Landtag hat mit den Stimmen von CSU- und FDP-Fraktion Mitte des Jahres 2009 ein neues Nichtraucherschutzgesetz auf den Weg gebracht, das einen Kompromiss darstellte, der allen Interessen, denen der Raucher und der Nichtraucher, weitestgehend entgegenkam. In Mehrraum-Gaststätten durfte in einem Nebenraum geraucht werden, in getränkegeprägten Einraum-Gaststätten bis zu einer Fläche von 75 qm durfte der Wirt wählen, ob er das Rauchen zuließ, sofern Minderjährige keinen Zutritt hatten. Am 4. Juli 2010 wurde in Bayern per Volksentscheid eine Neufassung des Gesetzes zum Schutz der Gesundheit (Gesundheitsschutzgesetz - GSG) beschlossen, die am 1. August 2010 in Kraft getreten sind. Darin wurden die o.g. Ausnahmen in den bestehenden Regelungen zum Nichtraucherschutz gestrichen. Ab August 2010 gilt demnach in Bayern ein umfassendes absolutes Rauchverbot in allen Räumlichkeiten von Behörden, Einrichtungen für Kinder und Jugendliche (z. B. Schulen, Kindertageseinrichtungen), Krankenhäusern, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Sporteinrichtungen, Gaststätten und Flughäfen sowie in Festzelten. Nur bei echten geschlossenen Gesellschaften als rein private Veranstaltungen kann das Rauchen z.B. in Gaststätten gestattet werden, sog. „Raucherclubs“ sind nicht zulässig.

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Grüne Gentechnik
  auch: Gentechnik
Anwendung gentechnischer Verfahren in der Pflanzenzüchtung, die Nutzung gentechnisch veränderter Pflanzen in der Landwirtschaft und im Lebensmittelsektor.

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Konjunkturpaket II
Grundlage des Zweiten Konjunkturpaketes ist das Zukunftsinvestitionsgesetz. Die Bundesregierung hat es am 27. Januar 2009 beschlossen. Das Gesamtvolumen der zusätzlichen öffentlichen Mittel für Zukunftsinvestitionen von Ländern und Kommunen beträgt gut 13 Milliarden Euro. Davon beteiligt sich der Bund mit einem Anteil von maximal 75 Prozent. Länder und Kommunen tragen einen Anteil von mindestens 25 Prozent. Bayerns Anteil am Gesamtvolumen einschließlich der Mittel, die der Freistaat und die Kommunen aufbringen müssen (Kofinanzierungsmittel), beträgt 1,96 Milliarden Euro. Die Gelder müssen in den Jahren 2009 bis 2011 verwendet werden. Die Investitionsschwerpunkte liegen in der Bildung und der Infrastruktur.

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Konnexitätsprinzip
Städte, Gemeinden und Landkreise erhalten für neue Aufgaben, die ihnen vom Landesgesetzgeber vorgegeben werden, finanziellen Ausgleich. ("Wer bestellt, muss bezahlen": Im Freistaat Bayern wurde das Konnexitätsprinzip mit Wirkung zum 1. Januar 2004 in die Verfassung (Artikel 83 Abs. 3 und 7) aufgenommen.

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KULAP
Das KULAP (Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm) ist eine Agrarumweltmaßnahme, die über die Ämter für Landwirtschaft und Forsten abgewickelt wird. Es fördert extensive, d. h. vor allem umweltschonende Bewirtschaftungsweisen im landwirtschaftlichen Bereich und honoriert landschaftspflegerische Leistungen zur Sanierung, Erhaltung, Pflege und Gestaltung der Kulturlandschaft.

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LEADER
LEADER (frz. Liaison entre actions de développement de l'économie rurale, dt. Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft) ist eine Gemeinschaftsinitiative der Europäischen Union, mit der seit 1991 modellhaft innovative Aktionen im ländlichen Raum gefördert werden. Lokale Aktionsgruppen (LAG) erarbeiten mit den Akteuren vor Ort maßgeschneiderte Entwicklungskonzepte für ihre Region. Ziel ist es, die ländlichen Regionen Europas auf dem Weg zu einer eigenständigen Entwicklung zu unterstützen. In Bayern gibt es 50 LAGs, die von sog. Leader-Managern an 47 Ämtern für Landwirtschaft und Forsten betreut werden.

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Ministerbefragung
Zu den im Sitzungsplan des Bayerischen Landtags dafür vorgesehenen Plenarsitzungen können die Fraktionen in abwechselnder Reihenfolge zu einem vorher benannten Thema den dafür zuständigen Staatsminister befragen. Die Dauer der Befragung beträgt ca. 30 Minuten. Der Fraktion, die die Ministerbefragung beantragt hat, stehen die erste Frage und nach deren Beantwortung bis zu zwei Nachfragen zu. Anschließend können die anderen Fraktionen ihre Frage und jeweils eine Nachfrage stellen. Die Fragesteller können ihre Frage kurz erläutern. Hierfür stehen ihnen bis zu zwei Minuten (für die Nachfragen eineinhalb Minuten) zur Verfügung. Das Thema der Ministerbefragung muss spätestens am Montag der Sitzungswoche benannt werden.

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Mittelschule
Die Hauptschule in Bayern wurde zur bayerischen Mittelschule weiterentwickelt. Sie ist eine tragende Säule im differenzierten Bildungswesen. Rund 220.000 Schülerinnen und Schüler besuchen derzeit die Mittelschule. Das sind in Jahrgangsstufe 8 rund 30 Prozent der Schüler des Jahrgangs. Die Mittelschule bietet ein wohnortnahes, umfassendes und qualitätsvolles Bildungsangebot für alle Schülerinnen und Schüler. Neben dem Gymnasium und der Realschule ist sie eine weiterführende Schulart, die auf die Jahrgangsstufe 4 der Grundschule aufbaut. Die besondere Stärke liegt in der verstärkten individuellen Förderung aller Talente in relativ kleinen Klassen mit durchschnittlich 20,1 Schülern. Das Klassenlehrerprinzip ermöglicht dabei eine intensive persönliche Betreuung. Ziel der Mittelschule ist es, die Schülerinnen und Schüler stark für den Beruf, stark im Wissen und stark als Person zu machen. Die gut ausgebildeten Absolventen der Mittelschule werden in der Wirtschaft, im Handwerk und im Dienstleistungssektor gebraucht. Die Mittelschule setzt deshalb schon früh auf eine vertiefte berufsorientierte Bildung in den Zweigen Technik, Wirtschaft und Soziales. Jede Mittelschule hält alleine oder im Schulverbund ein Ganztagsangebot bereit und bietet neben dem Hauptschulabschluss die Möglichkeit zum Erwerb der Mittleren Reife an. Den Absolventen stehen eine Reihe von Anschlussmöglichkeiten offen: Neben den vielfältigen Angeboten in der Berufsausbildung, haben leistungsstarke Mittelschüler auch die Möglichkeit, über die Berufliche Oberschule die Hochschulreife zu erwerben. Spezielle Brückenangebote erleichtern den Übertritt. mehr...

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Online-Durchsuchung
Unter dem Oberbegriff "Online-Durchsuchung" wird der Zugriff der Sicherheitsbehörden auf informationstechnische Systeme über Kommunikationsnetze bezeichnet. Der Begriff umfasst dabei sowohl die Kenntnisnahme allgemein zugänglicher Kommunikationsinhalte im Internet unter Nutzung des dafür technisch vorgesehenen Wegs (Internet-Aufklärung), als auch den verdeckten Zugriff auf ein informationstechnisches System durch technische Infiltration, etwa durch Ausnutzen von Sicherheitslücken oder die Installation eines Spähprogramms. Mit Urteil vom 27. Februar 2008 hat das Bundesverfassungsgericht die Online-Durchsuchung zur Abwehr konkreter Gefahren für hochrangige Rechtsgüter, (z.B. Leib, Leben, Freiheit einer Person) verfassungsrechtlich für zulässig erklärt.

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Petitionen
In der Bayerischen Verfassung ist das Grundrecht auf Eingaben und Beschwerden (Petitionsrecht) verankert, d.h. das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen an den Bayerischen Landtag zu wenden, damit dieser die vorgetragene Angelegenheit überprüft. Das Petitionsrecht kann von Deutschen (auch ohne Wohnsitz in Bayern), sowie von Menschen ausländischer Herkunft geltend gemacht werden. Altersbeschränkungen bestehen nicht. Der Landtag ist zuständig für alle Eingaben, die bayerische Gesetze und Behörden betreffen. Eingaben, die sich gegen Körperschaften des öffentlichen Rechts (z.B. die Gemeinden oder Universitäten) richten, unterliegen der Prüfung durch den Landtag, soweit die staatliche Aufsicht über die Körperschaft reicht.

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Polizeireform
Bayern ist seit Jahren bundesweiter Marktführer bei der Inneren Sicherheit. Um diese Spitzenposition zu halten und auch noch effektiver begegnen zu können, wurde 2004 eine umfangreiche Reform der polizeilichen Organisationsstruktur eingeleitet. Kriminalitätsphänomenen wie zum Beispiel der grenzüberschreitend operierenden Organisierten Kriminalität oder dem international vernetzten Terrorismus. Kernpunkte der Reform sind 1) die Verschmelzung der Polizeipräsidien mit den Polizeidirektionen zu einer neuen Führungseinheit mit Verwaltungs- und Einsatzaufgaben, 2) die Stärkung der Verantwortung der Polizeiinspektionen vor Ort, 3) die Schaffung neuer Einsatzzentralen und 4) die Stärkung der polizeilichen Basisarbeit.

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Projektgruppe
Auf Vorschlag des Fraktionsvorsitzenden kann der Fraktionsvorstand für besonders aktuelle, fachübergreifende Themen zeitlich befristete Projektgruppen einrichten. Über die Arbeitsergebnisse der Projektgruppen ist die Fraktion dann zu gegebener Zeit zu informieren.

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Rote Gentechnik
Die Anwendung der Gentechnik in der Medizin zur Entwicklung von diagnostischen und therapeutischen Verfahren und von Arzneimitteln.

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Schengener Abkommen
Das Übereinkommen von Schengen (Schengener Abkommen) wird nach mehreren Erweiterungen mittlerweile in 24 Ländern Europas angewandt. Benannt ist es nach dem luxemburgischen Moselort Schengen, wo es 1985 unterzeichnet wurde. Die unterzeichnenden Staaten haben in diesem Abkommen auf die Durchführung von Kontrollen des Personenverkehrs an den gemeinsamen Grenzen verzichtet. Während innerhalb des "Schengen – Gebiets" die Grenzkontrollen weggefallen sind, wird an den Außengrenzen zu Drittstaaten (Staaten, die dem Schengen Abkommen nicht beigetreten sind) nach wie vor kontrolliert. In Ausnahmefällen, z. B. während internationaler Großveranstaltungen, wird das Abkommen aus Sicherheitsgründen außer Kraft gesetzt und Grenzkontrollen vorübergehend eingeführt. Dies geschah z. B. bei der Fußball-WM 2006 sowie im Vorfeld des G8-Gipfels in Heiligendamm im Juni 2007.

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Schleierfahndung
Mit dem Begriff der Schleierfahndung sind verdachts- und ereignisunabhängige Kontrollen von Personen in einem 30 km breiten Streifen entlang der bayerischen Außengrenzen und auf den großen Transitstrecken (insbes. Autobahnen) gemeint. Die Schleierfahndung hat sich - insbesondere nach Wegfall der regulären Grenzkontrollen infolge des Schengen-Abkommens – zu einem der erfolgreichsten Fahndungsinstrumente im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität (Drogenschmuggel, Menschenhandel, Autoschieberbanden etc.) entwickelt.

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Transferunion
Transferunion bedeutet, dass die Defizite des einen durch Überschüsse des anderen ausgeglichen werden. Im Zusammenhang mit der Euro-Schuldenkrise bedeutet dies ein System von Ausgleichszahlungen solider Staaten wie Deutschland an schwächelnde Länder wie zum Beispiel Griechenland – sozusagen wie ein Länderfinanzausgleich, den es ja auch innerhalb Deutschlands gibt, auf EU-Ebene. Die CSU-Fraktion lehnt eine Transferunion ab. Hilfen der Geberländer müssen nach Ansicht der CSU-Abgeordneten an Sparbemühungen eines Nehmerlandes geknüpft sein. Rettungsmaßnahmen für Griechenland oder andere Staaten müssen an strikte Bedingungen gebunden werden, die einen nachhaltigen Stabilisierungserfolg bringen.

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Untersuchungsausschuss
Untersuchungsausschüsse (Art. 25 Bayerische Verfassung) dienen der Kontrolle der Verwaltung. Sie sind das schärfste Kontrollinstrument des Parlaments. Gegenstand und Umfang der Untersuchung werden durch den Beschluss des Landtags festgelegt. Die Untersuchung muss im öffentlichen Interesse liegen. In diesem Rahmen haben die Untersuchungsausschüsse die erforderlichen Beweise zu erheben. Dafür sind die Bestimmungen der Strafprozessordnung entsprechend anwendbar. Der Ausschuss hat insbesondere ein Recht auf Aktenvorlage gegenüber Regierung, Behörden und Gerichten.Untersuchungsausschüsse gehören zu den Minderheitsrechten, da ein Fünftel der Mitglieder des Landtags ihre Einsetzung erzwingen kann. Die Minderheit hat auch ein Recht auf Beweiserhebung: Auf Antrag von einem Fünftel der Mitglieder des Untersuchungsausschusses ist zulässigen Beweisanträgen stattzugeben.Im Rahmen der parlamentarischen Kontrollkompetenz können sich Untersuchungsausschüsse nur mit abgeschlossenen Verwaltungsvorgängen befassen (sog. Ex-post-Kontrolle), so dass sie nicht in laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen der Regierung eingreifen dürfen. Das Gesetz über die Untersuchungsausschüsse des Bayerischen Landtags legt die Einzelheiten des Verfahrens fest. mehr...

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Vorratsdatenspeicherung
Unter einer Vorratsdatenspeicherung versteht man das zeitlich begrenzte Speichern von Verbindungsdaten. Die Daten dürfen nur bei der Strafverfolgung mit begründetem Verdacht auf eine schwere Straftat oder zur Gefahrenabwendung verwendet werden. Die CSU-Fraktion fordert eine gesetzliche Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung auf der Grundlage der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 02.03.2010. Die Auswertung der Verbindungsdaten ist im Internetzeitalter ein unverzichtbares Instrument für Strafverfolgungsbehörden, insbesondere im Bereich der organisierten Kriminalität, um die Struktur und Straftaten international operierender Tätergruppen aufzuklären.

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