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Feuerwehr
Bild: Mottobild Feuerwehr

Die berufsmäßigen und freiwilligen Feuerwehren sind eine unverzichtbare Säule der Gefahrenabwehr in Bayern. Ohne den Einsatz der Feuerwehr ist eine effiziente Brandbekämpfung kaum zu leisten, wie zuletzt die dramatischen Ereignisse in Griechenland vor Augen geführt haben.
Auch in gesellschaftspolitischer Hinsicht sind die Feuerwehren nicht wegzudenken. Insbesondere die freiwilligen Feuerwehren sind ein wesentlicher Bestandteil der kulturellen Identität unserer Kommunen.

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben müssen die Feuerwehren personell und technisch ausreichend ausgestattet sein. Mit der Neufassung der Feuerwehrförderrichtlinien haben wir nicht nur das Förderverfahren vereinfacht, sondern auch im Interesse der Kommunen die Zeitspanne zwischen der Bewilligung der Fördermittel und der Auszahlung verkürzt.

Seit dem 1. März 2008 ist die Novelle des Feuerwehrgesetzes in Kraft. Die veränderten Lebens- und Arbeitsbedingungen in einer immer mobiler werdenden Gesellschaft sowie die steigenden Anforderungen an die Feuerwehrdienstleistenden machten einige Anpassungen unumgänglich. So sind jetzt freiwillige Zusammenschlüsse von Ortsteilfeuerwehren ebenso möglich wie Doppelmitgliedschaften sowohl in der Feuerwehr am Arbeits- als auch am Wohnort. Ferner wurde die Altersgrenze auf 63 Jahre angehoben.

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