Um trotz steigender Lebenserwartung und damit steigender Behandlungsbedürftigkeit der Menschen eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung für alle zu bezahlbaren Preisen zu gewährleisten, war 2010 erneut eine Gesundheitsreform erforderlich.
Die Finanzierung der Gesundheitssysteme konnte durch eine Dämpfung der Ausgaben, vor allem im Arzneimittelbereich und die Anhebung des allgemeinen Beitragssatzes auf 15,5 Prozent, das heißt auf das Niveau vor der Konjunkturkrise gesichert werden. Ursprünglich war allein für das Jahr 2010 ein Defizit in der GKV in Höhe von bis zu 11 Milliarden Euro prognostiziert worden. Mit den Maßnahmepaketen der Bundesregierung kann auch 2011 dieses Defizit verhindert werden, ohne dass es für den Patienten zu Leistungseinschränkungen kommt.
Die im November 2010 vom Bund beschlossenen Gesetze sind dennoch ein Kompromiss der Berliner Koalitionsparteien. Durch den Einsatz der CSU auf Landes- und Bundesebene konnte zwar eine Benachteiligung Bayerns in wichtigen Bereichen verhindert werden. Um die gute ärztliche Versorgung in Bayern weiterzuentwickeln, sind aber weiterhin mehr regionale Entscheidungsmöglichkeiten zu fordern. Auch lehnen wir weiter die schleichende Einführung einer Kopfpauschale ab. Einkommensunabhängige Arbeitnehmerbeiträge sind unsozial und führen durch den erforderlichen Sozialausgleich zu einem Kosten treibenden Bürokratieaufwand. Wir werden darauf achten, ob sich die Neuregelungen in der Praxis bewähren und gegebenenfalls Nachbesserungen fordern.