Aufgrund des Auslaufens des derzeitigen Glücksspielstaatsvertrags zum 31.12.2011 und der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs muss das Glücksspielrecht in Deutschland einer grundlegenden Überarbeitung unterzogen werden. Dabei gilt es, die schwierigen rechtlichen Rahmenbedingungen aus europa-, bundes- und landesrechtlichen Regelungen ebenso unter einen Hut zu bringen, wie die wirksame Bekämpfung der Spielsucht und die Interessen der Länder an den Einnahmen aus dem Glücksspiel.
In diesem Spannungsfeld gilt es nun, in einem ausführlichen Diskussionsprozess eine tragfähige und zukunftssichere Lösung zu finden. Hieran wird sich die CSU-Landtagsfraktion aktiv beteiligen.
Welche Lösung am Ende Gesetz werden wird, lässt sich derzeit noch nicht vorhersagen. Denn Bayern kann das Glücksspielrecht nicht allein regeln, sondern es bedarf einer Einigung möglichst vieler Bundesländer. Ob sich die nunmehr vermehrt geforderte Liberalisierung im Bereich der Sportwetten bei gleichzeitiger Beibehaltung des staatlichen Monopols bei Lotterien mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 08.09.2010 in Einklang gebracht werden kann, muss intensiv geprüft werden.
Die CSU-Landtagsfraktion wird jedoch die Bekämpfung der Spielsucht als Handlungsmaxime nicht aus den Augen verlieren.