Alexander König und Petra Guttenberger: CSU-Fraktion setzt sich für mehr Sicherheit für Bayerns Justizgebäude ein
„Die CSU-Landtagsfraktion setzt sich für mehr Sicherheit für Bayerns Justizgebäude ein“, erklärte Alexander König, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender. Eine Resolution mit entsprechenden Maßnahmen hat die CSU-Fraktion am Dienstag auf ihrer Klausurtagung in Wildbad Kreuth einstimmig verabschiedet. „Eine Verbesserung der Sicherheit kostet Geld. Deshalb werden wir die dringend erforderlichen personellen Ressourcen und die nötigen Sachmittel für die baulichen und technischen Ausstattungen so schnell wie möglich zur Verfügung stellen. Dies darf aber nicht zu lasten der anderen Bereiche der Justiz gehen“, erklärte Petra Guttenberger, Vorsitzende des Fraktionsarbeitskreises für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz.
„Seit jeher wird in Bayern viel für die Sicherheit in Gerichten getan. So wurden gerade in den letzten drei Jahren die Anstrengungen verstärkt und 3,6 Millionen Euro in die Sicherheit der Justizgebäude investiert. Bei Neubauten und Sanierungen werden erhöhte Sicherheitsstandards umgesetzt. An den Strafjustizzentren und weiteren großen Justizstandorten finden laufend Zugangskontrollen statt. An den anderen Gerichten werden Kontrollen auf richterliche Anordnung durchgeführt“, so König.
„Doch zeigt der schreckliche Vorfall in Dachau: Das Sicherheitsnetz muss engmaschiger werden“, ergänzte Petra Guttenberger.
Deshalb hat die CSU-Landtagsfraktion folgende Maßnahmen beschlossen:
Bei allen Neubauten und Sanierungsmaßnahmen müssen Metalldetektorrahmen, Drehkreuze und zentral bedienbare Türelemente oder elektrisch steuerbare Türen Standard sein.
Die Trennung von Bürotrakten und Sitzungssaalbereichen ist so schnell wie möglich umzusetzen. Wo dies baulich nicht möglich ist, müssen andere geeignete Maßnahmen ergriffen werden.
Alle übrigen Gebäude sind soweit noch nicht geschehen zügig so nachzurüsten, dass Zugangskontrollen ohne Weiteres und effizient durchgeführt werden können. An jedem öffentlichen Gebäudeeingang muss ein Metalldetektorrahmen zur Verfügung stehen, der an Sitzungstagen zur Eingangskontrolle zum Einsatz kommt.
Die Zugangskontrollen sind zu verschärfen und auf kleine Gerichte und Nebengebäude auszudehnen. Zu allen Zeiten, zu denen Gerichtsverfahren stattfinden, müssen die Metalldetektoren verlässlich zum Einsatz kommen.
Auf Anforderung müssen Sicherheitsbeamte in der Sitzung anwesend sein.
Die Sicherheitslage an den Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichten wird überprüft und bei Bedarf werden die schon eingeleiteten Maßnahmen verstärkt.