Zentrale Aufgabe des Strafvollzugs ist in Bayern der Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten. Anders als im Strafvollzugsgesetz des Bundes stellt das neue Gesetz in Bayern klar, dass der Schutz der Allgemeinheit dem Ziel der Resozialisierung nicht nachgeordnet ist.
Im Interesse der Sicherheit sieht der Gesetzentwurf den geschlossenen Vollzug als Regelvollzug in Bayern vor. Das Strafvollzugsgesetz des Bundes gab demgegenüber dem offenen Vollzug den Vorrang. Eine Unterbringung im offenen Vollzug gibt es in Bayern erst, wenn sich der Gefangene über eine längere Zeit im geschlossenen Vollzug bewährt hat.
Künftig soll die zwingende Therapie für lebenslänglich verurteilte Sexualtäter im Gesetz verankert werden. Darüber hinaus sollen alle Straftäter, von denen schwerwiegende Taten gegen Leib und Leben oder schwere Sexualdelikte zu erwarten sind, in eine sozialtherapeutische Einrichtung verlegt werden.
Durch gezielte Neuregelungen soll die Sicherheit in den Justizvollzugsanstalten in Bayern weiter erhöht werden, insbesondere durch die Überwachung von Gefangenenbesuchen mit technischen Mitteln, die Erfassung biometrischer Daten zur Identitätsfeststellung, die Schaffung einer eigenen Rechtsgrundlage für Drogentests in der Anstalt und das Verbot des Empfangs von Paketen mit Nahrungs- und Genussmitteln.
Erstmals wird der Jugendstrafvollzug umfassend gesetzlich geregelt. Die jungen Gefangenen sollen dazu erzogen werden, künftig einen rechtschaffenen Lebenswandel in sozialer Verantwortung zu führen. Der junge Gefangene ist verpflichtet, daran mitzuwirken. Im Vordergrund stehen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen. Zentraler Pfeiler wird eine Verstärkung der therapeutischen Bemühungen bei sogenannten Intensivtätern sein, von welchen die größte Gefahr nach der Entlassung ausgeht. So soll bei jungen Gefangenen, die erneut straffällig zu werden drohen, nach der Entlassung die im Vollzug begonnene Betreuung durch die ihnen vertrauten Bediensteten vorübergehend fortgeführt werden können.
„Seit jeher wird in Bayern viel für die Sicherheit in Gerichten getan. So wurden gerade in den letzten drei Jahren die Anstrengungen verstärkt und 3,6 Millionen Euro in die Sicherheit der Justizgebäude investiert. Bei Neubauten und Sanierungen werden erhöhte Sicherheitsstandards umgesetzt. An den Strafjustizzentren und weiteren großen Justizstandorten finden laufend Zugangskontrollen statt. An den anderen Gerichten werden Kontrollen auf richterliche Anordnung durchgeführt“, so König.
„Doch zeigt der schreckliche Vorfall in Dachau: Das Sicherheitsnetz muss engmaschiger werden“, ergänzte Petra Guttenberger.
Deshalb hat die CSU-Landtagsfraktion folgende Maßnahmen beschlossen:
Bei allen Neubauten und Sanierungsmaßnahmen müssen Metalldetektorrahmen, Drehkreuze und zentral bedienbare Türelemente oder elektrisch steuerbare Türen Standard sein.Die Trennung von Bürotrakten und Sitzungssaalbereichen ist so schnell wie möglich umzusetzen. Wo dies baulich nicht möglich ist, müssen andere geeignete Maßnahmen ergriffen werden.Alle übrigen Gebäude sind soweit noch nicht geschehen zügig so nachzurüsten, dass Zugangskontrollen ohne Weiteres und effizient durchgeführt werden können. An jedem öffentlichen Gebäudeeingang muss ein Metalldetektorrahmen zur Verfügung stehen, der an Sitzungstagen zur Eingangskontrolle zum Einsatz kommt. Die Zugangskontrollen sind zu verschärfen und auf kleine Gerichte und Nebengebäude auszudehnen. Zu allen Zeiten, zu denen Gerichtsverfahren stattfinden, müssen die Metalldetektoren verlässlich zum Einsatz kommen.Auf Anforderung müssen Sicherheitsbeamte in der Sitzung anwesend sein.Die Sicherheitslage an den Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichten wird überprüft und bei Bedarf werden die schon eingeleiteten Maßnahmen verstärkt.
„Eine Sanierung des Gebäudes in der Nymphenburger Straße ist wirtschaftlich nicht zu realisieren“, begründete Petra Guttenberger, die Vorsitzende des Arbeitskreises, den Vorstoß. Auch sei eine Vermarktung des derzeit genutzten Grundstückes mit Erfolg denkbar.
Bei einem Gespräch im jetzigen Strafjustizzentrum mit Vertretern des Justizministeriums, der Generalstaatsanwaltschaft, des Oberlandesgerichts München und des Staatlichen Bauamts erfuhren die Abgeordneten, dass eine Sanierung zwischen 90 und 92 Millionen Euro und die zusätzlich notwendige Auslagerungen weitere 40 Millionen Euro kosten würde, ohne dass die funktionalen Defekte und technischen Mängel beseitigt würden.
„Mit der neuen Lösung können wir mit einer Gesamt-Investitionssumme von rund 195 Millionen Euro den Rechtsstandort München weiterentwickeln“, so die CSU-Politikerin. „Es ist in jedem Fall sinnvoller, in die Zukunft zu investieren, als weiter Geld in das marode Strafjustizzentrum zu stecken.“
Die Staatsregierung habe den Parlamentariern bereits einen baldigen Beginn der Neubauplanung und der Ausschreibung des Architektenwettbewerbs zugesichert.
Das Ende der Vorratsdatenspeicherung aufgrund des Verfassungsgerichtsurteils vom März 2010 habe in Deutschland zu einer gefährlichen Sicherheitslücke geführt. Denn die Praxis der Datenspeicherung sei momentan sehr uneinheitlich und variiert je nach Telefon- bzw. Internet-Anbieter. Der Schutz höchster Rechtsgüter hänge damit derzeit davon ab, bei welchem Anbieter eine Person Kunde ist, erläuterte Dr. Herrmann.
Zudem hat die Europäische Union ein Vertragsverletzungsverfahren wegen der fehlenden Vorratsdatenspeicherung gegen Deutschland eingeleitet. „Spätestens jetzt wird deutlich, dass das Bundesministerium der Justiz dieses Thema zu lange aufgeschoben hat“, so Dr. Herrmann.
Petra Guttenberger, Vorsitzende des Arbeitskreises für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz der CSU-Landtagsfraktion, erklärte: „Eine neue gesetzliche Regelung zur Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten ist zur Bekämpfung schwerer Straftaten, aber auch zum Opferschutz unverzichtbar. Denn wer möchte die Verantwortung übernehmen, wenn es zu einem Terroranschlag kommt, nur weil die entsprechenden Gesetze noch nicht verabschiedet wurden? Die FDP muss in dieser Frage endlich zur Vernunft kommen und ihre Blockadehaltung gegen die einhellige Meinung der Innenminister aufgeben.“