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Justiz
Bild: Mottobild Justiz

Zentrale Aufgabe des Strafvollzugs ist in Bayern der Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten. Anders als im Strafvollzugsgesetz des Bundes stellt das neue Gesetz in Bayern klar, dass der Schutz der Allgemeinheit dem Ziel der Resozialisierung nicht nachgeordnet ist.

Im Interesse der Sicherheit sieht der Gesetzentwurf den geschlossenen Vollzug als Regelvollzug in Bayern vor. Das Strafvollzugsgesetz des Bundes gab demgegenüber dem offenen Vollzug den Vorrang. Eine Unterbringung im offenen Vollzug gibt es in Bayern erst, wenn sich der Gefangene über eine längere Zeit im geschlossenen Vollzug bewährt hat.

Künftig soll die zwingende Therapie für lebenslänglich verurteilte Sexualtäter im Gesetz verankert werden. Darüber hinaus sollen alle Straftäter, von denen schwerwiegende Taten gegen Leib und Leben oder schwere Sexualdelikte zu erwarten sind, in eine sozialtherapeutische Einrichtung verlegt werden.

Durch gezielte Neuregelungen soll die Sicherheit in den Justizvollzugsanstalten in Bayern weiter erhöht werden, insbesondere durch die Überwachung von Gefangenenbesuchen mit technischen Mitteln, die Erfassung biometrischer Daten zur Identitätsfeststellung, die Schaffung einer eigenen Rechtsgrundlage für Drogentests in der Anstalt und das Verbot des Empfangs von Paketen mit Nahrungs- und Genussmitteln.

Erstmals wird der Jugendstrafvollzug umfassend gesetzlich geregelt. Die jungen Gefangenen sollen dazu erzogen werden, künftig einen rechtschaffenen Lebenswandel in sozialer Verantwortung zu führen. Der junge Gefangene ist verpflichtet, daran mitzuwirken. Im Vordergrund stehen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen. Zentraler Pfeiler wird eine Verstärkung der therapeutischen Bemühungen bei sogenannten Intensivtätern sein, von welchen die größte Gefahr nach der Entlassung ausgeht. So soll bei jungen Gefangenen, die erneut straffällig zu werden drohen, nach der Entlassung die im Vollzug begonnene Betreuung durch die ihnen vertrauten Bediensteten vorübergehend fortgeführt werden können.

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