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Kinderbetreuung
Bild: Mottobild Kinderbetreuung
In Bayern sind Kindertageseinrichtungen Bildungseinrichtungen. Durch das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz sowie den Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan werden deswegen auch verbindliche Bildungs- und Erziehungsziele für die pädagogische Arbeit in Kindertageseinrichtungen vorgegeben. Kindertageseinrichtungen leisten somit einen wertvollen Beitrag, damit Kinder von Früh auf spielerisch und kindgemäß die Kompetenzen erwerben, um den Herausforderungen einer sich schnell wandelnden Welt gewachsen zu sein – hier ist nicht mehr statisches Wissen gefragt, sondern v. a. die Fähigkeit, sich die relevanten Informationen zu beschaffen, diese zu ordnen, auf ihre Verlässlichkeit hin zu bewerten und aus ihnen Lösungen zu entwickeln. Gerade für die vielen Einzelkinder bieten Kindertageseinrichtungen zudem die Möglichkeit, soziales Verhalten in Gruppen einzuüben. Zur ganzheitlichen Bildung und Erziehung gehört insbesondere auch die Erziehung zu Tugenden wie insbesondere Ehrlichkeit, Verlässlichkeit, Fleiß und Höflichkeit.

Zentrale Bedeutung für eine erfolgreiche Schul- und Berufsbildung kommt dem Spracherwerb zu. Für Migrantenkinder werden daher gesondert Vorkurse in Zusammenarbeit von Kindergarten und Grundschule angeboten, damit sie rechtzeitig vor Einschulung ausreichende Deutschkenntnisse erwerben. Die sehr hohe Besuchsquote von Migrantenkindern zeigt, dass Kindertageseinrichtungen zudem einen nicht zu unterschätzenden Beitrag zur frühen Integration leisten. Auch deutschsprachige Kinder mit Sprachentwicklungsverzögerungen bedürfen einer intensivierte Sprachförderung. Durch ein Konzept von Sprachberatern werden die pädagogischen Kräfte hierbei unterstützt.

Neben der qualitativen Absicherung der pädagogischen Arbeit ist wesentliches Ziel bayerischer Politik, ein bedarfsgerechtes Angebot für Kinder aller Altersstufen bereitzustellen. Während dieses Ziel für die Altersgruppe der klassischen Kindergartenkinder bereits faktisch erfüllt ist, baut Bayern insbesondere für Kinder unter drei Jahren die Angebote massiv aus. So konnte die Versorgungsquote in dieser Altersgruppe von 3,5 Prozent (1.1.2002) auf 22,3 Prozent (1.1.2011) gesteigert werden und wird in den nächsten Jahren weiter massiv ausgebaut.

Unsere Anstrengungen richten sich aber nicht nur auf den Ausbau der Kindergrippenplätze. Wir  setzen auch auf eine qualitative Weiterentwicklung der Kinderbetreuung. An erster Stelle steht dabei die Novellierung des BayKiBiG. Die verbesserte Förderung von Landkindergärten sowie die Abschaffung der Gastkinderregelung zur Stärkung des elterlichen Wahlrechts stehen dabei ebenso auf der Agenda wie eine Verbesserung des Anstellungsschlüssels.

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