Christian Meißner: Gegen Wahlrecht mit 16 Jahren – Kommunalwahlrecht ist kein minderes Wahlrecht
„Das Wahlalter auf 16 Jahre abzusenken ist lediglich der durchsichtige Versuch, sich bei jungen Menschen beliebt zu machen“ Mit diesen Worten wies Christian Meißner, der Vorsitzende des Arbeitskreises für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, den entsprechenden Vorschlag von SPD und Freien Wählern zurück.
Für das Wahlrecht ab 18 Jahre gebe es gute Gründe. So können etwa Jugendliche erst ab diesem Alter selbst wirksame Verträge schließen. Auch sehe das Strafrecht für Jugendliche unter 18 besondere Regelungen vor. Logisch sei eine Absenkung des Wahlalters nur, wenn gleichzeitig die Volljährigkeit und die zivil- und strafrechtliche Verantwortlichkeit junger Menschen entsprechend angepasst werden. Meißner: „Hier sehen die Genossen in jedem jungen Erwachsenen aber meist einen hilflosen Heranwachsenden, der noch nicht voll abschätzen kann, was er tut. Das passt für mich nicht zusammen.“
Sicherlich gebe es viele Jugendliche mit beachtlichem politischen Interesse und Engagement. „Aber ich kenne auch 15- und 14-jährige, für die das zutrifft und die wären dann auch ausgeschlossen. Es muss immer eine Grenze geben und die ist für mich dort, wo junge Menschen auch für sich und ihr Handeln Verantwortung, auch in rechtlicher Hinsicht, übernehmen, also bei 18 Jahren.“
Der CSU-Politiker wendet sich als überzeugter Kommunalpolitiker auch dagegen, das Kommunalwahlrecht „als minderes Wahlrecht“ zu behandeln. Im Übrigen habe Meißner den Eindruck, dass auch „viele junge Menschen die wahren Motive von SPD und Freien Wählern durchschauen.“ Bei den kürzlich stattgefundenen Wahlen in Bremen, bei denen erstmals 16-Jährige wählen durften, ist die Mehrheit der 16- bis 20-Jährigen gar nicht erst zur Wahl gegangen.
Anlass der Debatte waren die anstehenden Änderungen im Kommunalwahlrecht, die heute im Plenum in erster Lesung beraten wurden. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Staatsregierung, zu dem die CSU-Landtagsfraktion die wesentlichen Vorarbeiten geleistet hat, wird nach der Sommerpause weiter beraten. Die wichtigste Neuerung für die Wählerinnen und Wähler wird sein, dass die Briefwahl künftig leichter möglich ist.