Die Arbeitsgruppe Medienpolitik der Fraktionsvorsitzendenkonferenz von CDU und CSU hat sich in ihrer Sitzung in dieser Woche mit der Frage der Stabilität der Rundfunkgebühr befasst. Hintergrund war die Ankündigung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (KEF), die von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vorgelegten Bedarfe nur in reduziertem Umfang anzuerkennen.
Dazu teilen Eberhard Sinner, der medienpolitische Sprecher der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, und Dr. Christan von Boetticher, der Vorsitzende der Arbeisgruppe Medienpolitik der Fraktionsvorsitzendenkonferenz von CDU und CSU, mit: „Wir fordern, die Höhe des neuen Rundfunkbeitrages erst nach Einführung und Evaluation durch die KEF neu festzusetzen. Bis dahin soll es bei der bisherigen Höhe von 17,98 Euro bleiben. Die Bürger erwarten zu Recht Beitragsstabilität. Die Verwaltungsvereinfachung im Rahmen der Reform der Rundfunkfinanzierung lässt erwarten, dass es zu Einsparungen kommen kann. Außerdem muss auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Beitrag zu einer noch wirtschaftlicheren Verwendung der Mittel leisten. Dazu ist auch erforderlich, dass die Regierungschefs der Länder, aber auch die Rundfunkanstalten selbst sich stärker mit dem Handlungsauftrag und den Kernaufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks befassen. Die Diskussion um eine Erhöhung der Beiträge kann deshalb zurzeit nicht auf der Agenda stehen.“
Eberhard Sinner betont, dass die Neuordnung der Rundfunkfinanzierung trotz mancher Kritik für alle Bürger deutliche Vorteile bringen werde: „Das neue System schafft mehr Beitragsgerechtigkeit und die lästigen GEZ-Kontrollen in privaten Haushalten werden wegfallen. Wir appellieren an alle Landtage, die noch nicht über den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag entschieden haben, dieser Reform zuzustimmen.“
Der CSU-Medienpolitiker macht deutlich, dass es erforderlich sei, die Auswirkungen des Staatsvertrages in den kommenden Jahren sehr gründlich zu evaluieren und gegebenenfalls anzupassen. Er verwies auf den Beschluss des Bayerischen Landtags zu dem Staatsvertrag (Drucksache 16/8654), in dem gefordert werde, den Beitrag stabil zu halten, die Beitragspflichtigkeit von Kraftfahrzeugen möglichst bald abzuschaffen, die Qualität des Programms zu erhöhen und den Kernauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu beachten.