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Internet
Bild: Mottobild Internet

Das Internet ist eine der größten Veränderungen des Informationswesens seit der Erfindung des Buchdruckes. Es ermöglicht nahezu grenzenlose Kommunikation und Information und hat damit große Auswirkungen auf die verschiedensten Bereiche unseres alltäglichen Lebens.
Deshalb ist auch die Politik in den unterschiedlichsten Bereichen gefordert – ob es um die DSL-Versorgung im Ländlichen Raum, die Kriminalitätsbekämpfung oder den Schutz unserer Kinder und Jugendlichen vor gefährdenden Inhalten im World Wide Web geht.

DSL-Anbindung im Ländlichen Raum:

Die CSU-Landtagsfraktion will, dass Unternehmen und Bürgern Breitbandzugänge in allen Landesteilen zur Verfügung stehen. Ein schneller Internetzugang ist heutzutage ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und Standortvorteil. Deshalb hat die bayerische Staatsregierung im Oktober 2007 die Förderung von schnellen Internet-Anschlüssen beschlossen.

Vorratsdatenspeicherung:

Die CSU-Landtagsfraktion setzt sich für die sofortige Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung nach den Vorgaben der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ein.

Die derzeitige Rechtslage ist nicht hinnehmbar. Sie begünstigt Terrorhelfer, Mörder, Pädophile, Rauschgifthändler und andere gefährliche Straftäter. Sie zementiert gravierende Ermittlungslücken. Daten aus der Vorratsdatenspeicherung bieten häufig die einzige Möglichkeit, derartige Straftäter zu ermitteln und dingfest zu machen.

Die Folgen der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung, durch die die vormals bestehende gesetzliche Grundlage für die Erhebung von Verbindungsdaten aufgehoben wurde, werden durch neue Statistiken deutlich. Ohne die Überwachung der Telekommunikation und den Rückgriff auf gespeicherte Verkehrsdaten ist dem Staat danach vielfach keine effektive Gefahrenabwehr und Strafverfolgung mehr möglich. Im Zeitraum Mai 2008 bis August 2009 waren mindestens 300 schwere Straftaten nicht mehr aufklärbar, weil die Behörden auf die angeforderten Verkehrsdaten nicht mehr zugreifen konnten. So hat der Präsident des Bundeskriminalamtes Zierke in einer Pressemitteilung vom 06.09.2010 darauf hingewiesen, dass seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bei Internet-Straftaten 60 Prozent der Ermittlungen in Leere gehen und bei bis zu 85 Prozent der Fälle seither der Computer, der für eine Straftat benutzt werde, keinem bestimmten Nutzer mehr zugeordnet werden könne.

Vor allem bei E-Mail-Kommunikation und Flatrate-Diensten ist derzeit eine Ermittlung der handelnden Täter wegen nicht oder nicht mehr vorhandener Verkehrsdaten nicht mehr möglich.

Justiz und Polizei müssen wieder auf gleicher Augenhöhe Terrorismus und Kriminalität bekämpfen können. Datenschutz darf kein Täterschutz werden. Die derzeit bestehende Regelungslücke in Bezug auf die Speicherung von Verkehrsdaten muss umgehend geschlossen werden.

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