Mit dem Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) soll die Versorgung für Menschen in psychischen Notlagen in Bayern erheblich verbessert und die öffentlich-rechtliche Unterbringung neu geregelt werden. Die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag hat nun ganz zentrale Änderungen zu diesem Gesetz auf den Weg gebracht.
„Wir wollen gesetzliche Grundlagen schaffen, die die Hilfe für Menschen in psychischen Krisen in den Mittelpunkt stellen. Mit den Krisendiensten, ihren Leitstellen und mobilen Fachkräften in allen Regionen bieten wir Betroffenen frühzeitig qualifizierte Hilfe an und können damit auch dazu beitragen, Unterbringungen möglichst zu vermeiden“, sagt der gesundheitspolitische Sprecher der CSU-Fraktion Bernhard Seidenath.
Menschen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung sich selbst oder andere erheblich gefährden, können untergebracht werden, wenn es keine andere Alternative mehr gibt. Das PsychKHG regelt diese öffentlich-rechtliche Unterbringung neu. „Wir brauchen moderne Regelungen. Die Menschen sollen sich auch trauen können, Hilfe anzunehmen. Schon vor einigen Wochen haben wir Anpassungen angekündigt, mit unseren Änderungsanträgen gehen wir aber bei vielen Aspekten noch einen Schritt weiter“, macht der Vorsitzende des sozialpolitischen Ausschusses des Bayerischen Landtags, Joachim Unterländer, klar. „Wir waren dazu in den vergangenen Wochen intensiv mit Expertinnen und Experten aus den Verbänden von Betroffenen und Angehörigen, aus der Fachwelt und des Bayerischen Bezirketags im Gespräch, denen ich an dieser Stelle auch meinen großen Dank aussprechen will.“
Zentrale Punkte der Änderungen sind die klare Trennung von PsychKHG und Maßregelvollzug und die Streichung der Unterbringungsdatei. In einer Präambel will die CSU-Fraktion die Ziele und die Leitgedanken des PsychKHG deutlich herausarbeiten. „Wir bringen damit auch zum Ausdruck, dass wir die Heilung als erstes Ziel der Unterbringung im Gesetz nennen wollen. Um den Präventionsgedanken zu stärken, regeln wir ganz ausdrücklich, dass die Krisendienste nach Möglichkeit immer eingeschaltet werden, bevor man zum letzten Mittel der Unterbringung greift“, so Seidenath.
Zu einer klaren Regelung gehöre, dass die aktuelle Rechtsprechung abgebildet werde. Ganz ausdrücklich soll im Gesetz das Kriterium der erheblich beeinträchtigten Einsichts- und Steuerungsfähigkeit verankert werden. Zur Klarheit gehöre auch, in einem Änderungsantrag die besondere Situation von Kindern und Jugendlichen zu berücksichtigen und die Rechte der Eltern zu stärken.
Änderungen sehe die CSU-Fraktion auch bei der Sprache des Gesetzes vor. „Sie darf nicht stigmatisierend sein. Wir wollen keine Verweise auf Normen des Strafrechts. Auch die Gestaltung der Unterbringung – Themen wie z. B. Besuche, Telefonieren – gestalten wir jetzt ganz eigenständig aus“, stellte Unterländer fest. Eine Unterbringung solle möglichst offen erfolgen, soweit das der Schutz des Betroffenen und der Allgemeinheit eben zulasse. „Das ist eine klare Richtungsentscheidung“, so Joachim Unterländer.
Auf Anraten vieler Experten, Praktiker und Fachkliniken will die CSU außerdem völlig anonymisiert Unterbringungen, Zwangsbehandlungen und Zwangsfixierungen in einem Meldeverfahren dokumentieren. Es werden keine persönlichen Daten erfasst, sondern nur die Zahl und Art der Maßnahmen. Das schaffe Transparenz und dient dem Schutz der Grundrechte.
Joachim Unterländer und Bernhard Seidenath betonten abschließend: „Eine psychische Krise kann jeden treffen. Mit dem Gesetz schaffen wir die Grundlage für eine bessere Versorgung der Menschen in Bayern. Es war immer die Absicht, ein Gesetz zu schaffen, das die Hilfe stärkt und gleichzeitig den Wunsch nach Schutz vor Selbst- und Fremdgefährdung berücksichtigt. Dort wo der Entwurf zu Missverständnissen geführt hat, haben wir nun im Dialog Klarheit geschaffen und eine gute Lösung gefunden. Nun ist es an den Bezirken, flächendeckend Krisendienste aufzubauen. Die finanziellen Mittel werden bereitgestellt.“