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17.07.2019

Annehmen - Verbessern - Versöhnen: Volksbegehren und Begleitgesetz beschlossen

Das Gesetz zum Volksbegehren für mehr Artenschutz sowie das begleitende „Versöhnungsgesetz“ und unser Entschließungsantrag wurden in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause mit großer Mehrheit verabschiedet. „Annehmen – Verbessern – Versöhnen“ lautet das Motto der Regierungsfraktionen.

Annehmen:
Teil eins ist die vollständige Annahme des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“. Damit greifen wir den Wunsch von mehr als 1,7 Millionen Bürgerinnen und Bürgern nach mehr Artenschutz auf.

Ziel des begleitenden Versöhnungsgesetzes ist, die Natur und unsere Landwirte gleichermaßen zu schützen. Wir wollen diese Herausforderung daher gemeinsam mit allen relevanten Akteuren in Staat, Kommunen und Gesellschaft angehen. Dabei steht im Fokus mit einem breit angelegten Generationen- und Gesellschaftsvertrag, Ökologie, Ökonomie und Landwirtschaft miteinander zu versöhnen.

Verbessern:
Es gibt vier strittige bzw. für die Landwirtschaft nicht umsetzbare Punkte im Volksbegehren, die präzisiert bzw. ergänzt werden müssen. Damit werden unbeabsichtigte Härten für die Landwirtschaft abgefedert, ein praktikabler Vollzug gewährleistet und gleichzeitig fachliche Verbesserungen für den Natur- und Artenschutz erreicht:
  • Mahdzeitpunkt Grünlandflächen keine Verpflichtung für den Einzelbetrieb. Umsetzung erfolgt in Kooperation mit den Landwirten. Wir wollen, dass diese Maßnahme weiter gefördert wird
  • Walzzeitpunkt Gründlandflächen: Ein späterer Walzzeitpunkt als der 15. März kann auf Grund der örtlichen Witterungsverhältnisse durch die Regierungen bestimmt werden.
  • Biotopverbund Offenland
  • Streuobstwiesen und artenreiches Dauergrünland: Stärkung der Rechte der Eigentümer bei der Biotopausweisung durch unseren Entschließungsantrag
Versöhnen:
Wir übernehmen zahlreiche Empfehlungen des Runden Tisches, die Artenschutz, Umweltschutz und Landwirtschaft in Einklang bringen und Natur- und Artenschutz nachhaltig verbessern. Denn Artenschutz ist nicht alleine Aufgabe der Landwirtschaft sondern geht alle an: Privatleute ebenso, wie Kirchen und Kommunen. Einige Beispiele sind:
  • Kommunales Biodiversitätsprogramm wird als Teil des Vertragsnaturschutzprogramms im Gesetz mit verankert
  • Weniger Lichtverschmutzung
  • Begrünung staatlicher Gebäude und klimaneutrale Staatsverwaltung
  • Neues Bildungsziel für Bayerns Schulen: Naturschutz, Nachhaltigkeit, verantwortungsvolle landwirtschaftliche Erzeugung
  • Moore sollen noch besser geschützt und renaturiert werden
  • u.v.m.
Darüber hinaus werden die genauen Kriterien für die Einordnung als gesetzlich geschütztes Biotop durch Rechtsverordnung weiter präzisiert. Das erhöht die Rechtssicherheit und wirkt durch die Einbeziehung der betroffenen Fachverwaltungen Auslegungsschwierigkeiten in der Praxis entgegen.

Auch unser begleitender Maßnahmenkatalog steht unter dem Motto Versöhnen. Hier werden weitere, nichtgesetzliche Vorschläge zur Umsetzung angeführt. Auch hier gilt es nun, diese rasch und konsequent anzugehen! Das betrifft insbesondere die geplanten neuen Fördertatbestände, Förderrichtlinien und Vollzugsempfehlungen.

Mit diesem Gesamtpaket zur Artenvielfalt und Naturschönheit schaffen wir den Schulterschluss zwischen Landwirtschaft und Naturschutz und leisten einen wichtigen Beitrag für mehr Artenschutz in Bayern.