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23.07.2020

Hilfen in Corona-Zeiten

Die Corona-Pandemie und der damit verbundene Lockdown hatten auch erhebliche Auswirkungen auf die Land- und Forstwirtschaft. Produkte, die in den Export gehen bzw. stark im Außer-Haus-Verzehr Verwendung finden, konnten zum großen Teil nicht mehr abgesetzt werden. Betroffen waren insbesondere Rindfleisch, Veredelungskartoffeln und bestimmte Milchprodukte, z. B. in Großpackungen. Auch manche Holzprodukte konnten im Ausland nicht mehr abgesetzt werden. Hinzu kam, dass ausländische Arbeitskräfte aufgrund der Reisebeschränkungen nicht mehr für Saisonarbeiten zur Verfügung standen. Hilfen waren daher dringend erforderlich. Aus dem umgesetzten Maßnahmenbündel, für das sich Staatsregierung und Fraktion eingesetzt hat, ist insbesondere zu erwähnen:

  • Ausweitung der Corona-Soforthilfen auch auf die Urproduktion und damit auf Gartenbaubetriebe, Land- und Forstwirtschaft und auch nicht landwirtschaftliche Nebenbetriebe, wie z.B. Urlaub auf dem Bauernhof (bis zu 9.000 Euro, bei mehr als 10 Beschäftigten bis zu 15.000 Euro);
  • Pragmatische Lösungen im Rahmen der Ausgangsbeschränkungen für Waldarbeiten;
  • Hilfen aus dem Konjunkturprogramm der Bundesregierung in Höhe von 1 Mrd. Euro (300 Mio. Euro für die Landwirtschaft, 700 Mio. Euro für die Forstwirtschaft);
  • Zusätzliche Mittel für die GAP im Rahmen der Beschlüsse auf Europäischer Ebene für einen Wiederaufbaufonds der EU;
  • Liquiditätssicherungsprogramme durch die landwirtschaftliche Rentenbank;
  • Beihilfen für die privaten Lagerhaltung bei Milch und Rind- und Lamm- und Ziegenfleisch;
  • Hinzuverdienstmöglichkeit für die Empfänger von Kurzarbeitergeld bei Feldarbeiten in der Landwirtschaft erweitert; außerdem wurde die Hinzuverdienstgrenze bei Vorruheständlern in der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich angehoben und in der Alterssicherung für Landwirte vollständig aufgehoben;
  • Initiative der Staatsregierung „Arbeiten für die Ernte“, um ausfallende Saisonarbeiter schnell durch verfügbare Arbeitskräfte aus dem Inland in Kurzarbeit oder Studenten zu ersetzen;
  • Einführung von Kontingenten für Saisonarbeiter aus anderen EU-Staaten bereits Anfang April, verbunden mit einem entsprechenden Hygienekonzept;
  • Ausweitung der 70 Tage-Regelung bei Saisonarbeitern auf 115 Tage befristet bis 31. Oktober 2020.
  • Seit dem 16. Juni können Saisonarbeitskräfte aus den EU-Staaten und den assoziierten Schengen-Staaten wieder ohne Beschränkung einreisen. Es gelten allerdings strenge Hygieneregeln;
  • Absenkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 % bzw. von 7 auf 5 % bei Lebensmitteln unter Beibehaltung der Vorsteuerpauschale von 10,7 %, verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten und Verlängerung von steuerlichen Fristen bei Investitionen;
  • Verankerung des Ausbaus des flächendeckenden 5 G-Netzes bis 2025 im Konjunkturpaket des Bundes, das auch für die Land- und Forstwirtschaft und den ländlichen Raum von großer Bedeutung ist. 
  • Hilfen für Bildungsstätten im Ländlichen Raum