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08.02.2016

Zwischenstand zum Bayerischen Betreuungsgeld

Endspurt im Gesetzgebungsverfahren für das Bayerische Betreuungsgeld: Staatsministerin Emilia Müller hat in der Fraktionssitzung einen Zwischenstand zur Umsetzung gegeben.

Voraussichtlich Mitte März soll das Gesetz abschließend vom Landtag beschlossen werden. Noch am gleichen Tag startet die automatische Versendung der Antragsformulare, also sogar noch vor Verkündung des Gesetzes. „Bayern ist das einzige Bundesland, das mit der Einführung des Betreuungsgeldes Eltern weiterhin echte Wahlfreiheit ermöglicht“, so die Ministerin.

Laut Gesetzentwurf können Eltern die Leistung rückwirkend zum 1. Januar 2015 beantragen. Das ermöglicht einen nahtlosen Übergang von der bisherigen Bundes- zur Landesleistung. Die Eltern wurden bereits im Dezember 2015 darüber informiert. Die Ministerin rechnet mit 60.000 bis 70.000 Anträgen für diesen Zeitraum. Um diese Anträge zügig zu bescheiden, wurde eigens eine Software für eine automatische Bearbeitung entwickelt und das Personal durch befristete Mehrarbeit und Pensionäre kräftig aufgestockt.


Einen Film der CSU-Fraktion zum Betreuungsgeld finden Sie hier.