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27.05.2016

Geplante Neuerungen im Landesentwicklungsprogramm: Was ist sinnvoll?

Standpunkt von Erwin Huber, Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie des Bayerischen Landtags, für die Bayerische Staatszeitung:

Erwin Huber, Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie des Bayerischen Landtags

Die Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) von Heimatminister Markus Söder ist eng mit der CSU-Landtagsfraktion abgestimmt. Wir stärken die Gemeinden. Neue Zentrale Orte und Ausweitung des „Raums mit besonderem Handlungsbedarf“ sowie mehr Spielraum bei Gewerbegebieten und touristischen Projekten fördern den ländlichen Raum. Starke Gemeinden nutzen dem Bürger in seiner Heimat.
   
Ober- und Mittelzentren sind Entwicklungsschwerpunkte. Zusammen mit ihrem Umland dienen sie der flächendeckenden Versorgung bei Bildung und Kultur, Gesundheit und Pflege, Wirtschaft und Forschung. Bayern soll sich in allen Landesteilen entwickeln, nicht nur in Ballungsräumen. Der „Raum mit besonderem Handlungsbedarf“ ist eine Förderkulisse, die schwierigen Teilräumen eine höhere Förderung garantiert. Abstandsregelungen zu Höchststromleitungen sollen den Schutz des Wohnumfeldes verbessern.

Umstritten ist vor allem die Lockerung des sogenannten Anbindegebotes. Mit Ausnahme von Industriebauten und Logistikzentren sind heute alle Wohn- und Gewerbegebiete an Siedlungsbereiche „anzubinden“, das heißt im engen baulichen Zusammenhang anzuordnen. Das wird von Naturschützern, Raum- und Regionalplanern wie ein Dogma gepflegt und verteidigt.

Wir wollen Gewerbegebiete (ohne Handel) auch an Kreuzungen bei Autobahnen und vierspurigen Straßen und interkommunale Standorte zulassen, auch wenn eine unmittelbare Anbindung an eine bestehende Siedlung nicht gegeben ist. Das erhöht keineswegs den Flächenverbrauch, denn es geht nicht um das „ob“, sondern das „wo“. Dabei gelten unverändert die Belange von Natur- und Landschaftsschutz. Aber die Gemeinden können mehr vor Ort entscheiden, nicht der Staat und ferne Behörden.
 
Gewerbe und Wohnen zu trennen ist wegen der unvermeidbaren Belastungen durch Verkehr, Lärm und Emissionen doch sinnvoll. Bei Abfahrten von großen Straßen ist der Eingriff in die Landschaft bereits da, dort Gewerbe anzusiedeln verkürzt Wege und vermeidet Durchgangsverkehr. Wir brauchen für Mittelstand und Handwerk gute Standorte. Man muss undogmatisch, praktisch, vorsorgend denken und entscheiden.

 

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