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22.07.2016

Braucht es zusätzliche Einnahmequellen für die Kommunen und wenn ja, welche?

Standpunkt von Peter Winter, Vorsitzender des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen des Bayerischen Landtags, für die Bayerische Staatszeitung:

Peter Winter, Vorsitzender des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen des Bayerischen Landtags

Die Bayerische Verfassung gewährt den Gemeinden das Recht, ihren Finanzbedarf durch die Erhebung öffentlicher Abgaben zu decken. Neben einem bestimmten Anteil an den Steuereinnahmen des Freistaats und staatlichen Zuweisungen sind diese eine wichtige Einnahmequelle für die Kommunen. Die wichtigsten Gemeindesteuern sind die Gewerbe- und die Grundsteuer. Daneben können die Gemeinden örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern erheben, wie etwa eine Zweitwohnungssteuer oder die Hundesteuer.

Stellt die Kommune ihren Bürgern öffentliche Einrichtungen zur Verfügung, so kann sie dafür Beiträge und Gebühren verlangen. Öffentliche Einrichtungen, für die häufig Benutzungsgebühren erhoben werden, sind zum Beispiel Wasser-, Strom-, Gas- oder Wärmeversorgung, Abwasser- oder Abfallentsorgung, Straßenreinigung, Bäder, Friedhöfe und Märkte sowie örtliche Straßenbaumaßnahmen.

Der Freistaat Bayern ist ein verlässlicher Partner seiner Kommunen. Das zeigt auch das Ergebnis des Spitzengesprächs zum kommunalen Finanzausgleich 2017 von Anfang Juli: Die bayerischen Kommunen erhalten nächstes Jahr vom Freistaat eine neue Rekordsumme von 8,82 Milliarden Euro – 2008 waren es noch 6,6 Milliarden Euro. Im Vergleich zu 2016 bedeutet dies ein Plus von rund 260 Millionen Euro, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf die Investitionen beim Bau von Schulen und Kindertagesstätten gesetzt wird.

Die Bedeutung unserer Kommunen spiegelt sich auch in dem starken Anstieg der weiteren Leistungen an und für unsere Gemeinden: Dazu gehören insbesondere die Förderung der Breitbanderschließung und der Kinderbetreuung. Der Freistaat Bayern ersetzt seinen Kommunen – im Gegensatz zu anderen Ländern – zudem alle Kosten, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz anfallen. Gleichzeitig drängen wir beim Bund auf weitere Entlastungen unserer Kommunen.

Auch im bundesweiten Vergleich stehen die bayerischen Kommunen gut da: Die Bertelsmann Stiftung kommt in ihrer letzten Untersuchung über die Kommunalfinanzen in Deutschland zu dem Schluss: „In keinem anderen Bundesland nahmen die Kommunalhaushalte eine vergleichbar positive Entwicklung.“
 

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