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28.11.2016

Gemeinsam für Reservisten in Bayern

„Das fachliche und gesellschaftspolitische Potential der Reservisten in Bayern darf nicht verschenkt werden“, so lautet der Tenor eines Briefes, den Staatssekretär Johannes Hintersberger, MdL und Vorsitzender des Arbeitskreises  Wehrpolitik der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, und Prof. Dr. Peter Paul Gantzer, MdL und Vorsitzender des Arbeitskreises Bundeswehr der bayerischen SPD-Landtagsfraktion, gemeinsam an die Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen richteten.
 
 
 

Staatssekretär Johannes Hintersberger, MdL, Vorsitzender des Arbeitskreises Wehrpolitik der CSU-Fraktion und Prof. Dr. Peter Paul Gantzer, Vorsitzender des Arbeitskreises Bundeswehr der bayerischen SPD-Landtagsfraktion.
„Unsere Reservisten hören immer wieder aus Ihrem Hause, wie wichtig sie für die Bundeswehr seien“, so Hintersberger und Gantzer weiter. „Denn es waren schließlich auch die Reservisten, die die Verbindung der Bundeswehr zur Gesellschaft in Deutschland und deren Akzeptanz hergestellt haben. Dieses ist heute dringender denn je.“
 
Gerade deshalb setzen sich die beiden Wehrpolitiker aus den bayerischen CSU- und SPD-Landtagsfraktionen gemeinsam für eine Verbesserung der Situation der Reservisten der Bundeswehr in Bayern ein. Im Detail machen sie in ihrem Schreiben an die Ministerin auf folgende Fehlbesetzung aufmerksam: „Im Karrierecenter München gibt es 43.869 Dienstleistungsüberwachte, wovon 40.584 verfügbar sind. Beordert sind jedoch nur 2.412 Reservisten. Das sind gerade einmal 6 Prozent. Das setzt sich fort bei den RSU Kompanien. Wenn wir nur die beiden RSU Kompanien aus unseren Bereichen Oberbayern und Schwaben nehmen, gibt es dort 227 Dienstposten, 127 in Oberbayern (davon 24 nicht besetzt = 26,8 Prozent) und 100 in Schwaben (davon 37 nicht besetzt = 37 Prozent) und das nach fast drei Jahren seit Aufstellung der Kompanien. Bei anderen RSU-Kompanien ist es ähnlich.“
 
Welche Erklärung gibt es hierfür?
 
Aus Sicht von Hintersberger und Gantzer liegt es wohl daran, dass dienstwillige Reservisten durch die ärztlichen Einstellungsuntersuchungen oft geradezu „abgewehrt“ werden. Bereits vor zwei Jahren sei der Verteidigungsministerin vorgetragen worden, dass sich genügend Reservisten zum Dienst meldeten, bei der ärztlichen Untersuchung dann jedoch als nichttauglich eingestuft würden. Deshalb die gemeinsame Forderung: Die ärztlichen Einstellungsvoraussetzungen müssen geändert werden. Reservisten brauchen nicht an denselben gesundheitlichen Standards gemessen werden wie aktive Soldaten. „Besonders müssten hier die spezifischen Einsatzmöglichkeiten und -Fähigkeiten, zum Beispiel im IT-Bereich, mitberücksichtigt werden“, betont Hintersberger.
 
Hintersberger und Gantzer sind sich einig: „Für uns ist das nicht nachvollziehbar, vor allem vor dem Hintergrund, dass viele Reservisten nach ihrem Ausscheiden aus der Bundeswehr eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, die sie hochqualifiziert für bestimmte Tätigkeiten in der Bundeswehr erscheinen lässt. Sie werden aber abgelehnt, weil sie mit ihren 35 Jahren wegen oft geringfügiger körperlicher „Probleme“ als untauglich eingestuft werden. In Reservistenkreisen müssen wir leider feststellen, dass gerade aufgrund dieser Tatsache immer mehr engagierte Reservistenkameraden enttäuscht sind von der Bundeswehr – nach dem Motto 'Die wollen uns gar nicht'. Es besteht hier also dringend Handlungsbedarf.“

"Leichtfertig oder fahrlässig dürfen wir niemanden ziehen lassen." (Bundesministerin von der Leyen)

In ihrer Antwort vom 30. Oktober 2016 betonte die Bundesverteidigungsministerin, dass sie ebenso die Notwendigkeit sehe, engagierten, qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern eine Verwendung in der Bundeswehr anzubieten, sofern dies möglich sei. Leichtfertig oder fahrlässig dürften wir niemanden ziehen lassen, so von der Leyen. Inzwischen wurde bei den sogenannten "Ordnungsmerkmalen" eine deutlich größere Flexibilität erreicht, die möglichst vielen Reservistinnen und Reservisten eine Beorderung bei den RSU-Kräften ermögliche. Neben diesen sogenannten Ordnungsmerkmalen werde andererseits auch die Systematik der wehrmedizinischen Begutachtung mit Untersuchungsumfängen, Grenzwerten und der zeitlichen Reichweite von Befunden angepasst. Die entsprechende Vorschrift hierzu wurde Anfang Oktober 2016 in Kraft gesetzt. Außerdem verwies die Ministerin auf eine Sonderregelung, die in Einzelfällen Reservedienste ermögliche.