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22.12.2016

Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber: Welche Gebiete sind sicher?

Petra Guttenberger, stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen des Bayerischen Landtags:

Petra Guttenberger, stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen des Bayerischen Landtags
„Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“ – so steht es in Art. 16 a Absatz 1 unseres Grundgesetzes. Der Schutz politisch Verfolgter steht für uns als CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag nicht zur Disposition. Klar muss aber sein: Effektiver Schutz für Asylsuchende kann nur für diejenigen gewährt werden, die tatsächlich auch politisch in ihren Herkunftsländern verfolgt werden und unsere Hilfe brauchen.
 
Rückführungen sind nicht zuletzt notwendig, um unser Asylsystem funktionsfähig zu halten. Diejenigen, die keinen Anspruch auf Schutz haben und ausreisepflichtig sind, müssen unser Land verlassen. Ohne Wenn und Aber! Unsere Kapazitäten sind nicht endlos. Ich befürworte daher Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber in ihre Herkunftsländer, sobald die Voraussetzungen hierfür vorliegen. Dies ist die logische Folge verantwortungsvoller Asylpolitik.
 
Wichtig ist aber auch: Abschiebungen müssen mit dem notwendigen Augenmaß für den Einzelfall, aber auch konsequent und mit Nachdruck durchgeführt werden. Das sind wir nicht nur unserer Bevölkerung in Bayern schuldig, sondern auch all denjenigen, die zu uns kommen und tatsächlich politisch verfolgt sind. Nur sie haben ein grundgesetzlich verbürgtes Recht auf Schutz. Die verschiedentlich geäußerte Kritik an den Rückführungen kann ich nicht nachvollziehen: Denn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge prüft im Asylverfahren auch, ob aufgrund der allgemeinen Sicherheitslage im Herkunftsland Hindernisse für eine Abschiebung dorthin bestehen oder nicht. Die Ausländerbehörden sind an das Ergebnis dieser Prüfung gebunden. Ausreisepflichtige, bei denen keine Abschiebungshindernisse vorliegen, müssen daher in ihr Ursprungsland zurückgebracht werden.
 
Die Einstufung der Sicherheitssituation in den jeweiligen Herkunftsländern erfolgt auf Bundesebene unter Einbeziehung des Auswärtigen Amtes und seiner nachgeordneten Behörden, wie den Botschaften und Konsulaten vor Ort, und kann vom Bundesamt bei seinen Entscheidungen nur bundeseinheitlich zugrunde gelegt werden.