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Pressemitteilungen

12.02.2020

Ein Jahr Artenschutz-Volksbegehren: Regierungsfraktionen sehen Umsetzung auf sehr gutem Weg

München. Ein Jahr nach dem Ende der Eintragungsfrist zum Artenschutz-Volksbegehren Mitte Februar haben die Regierungsfraktionen aus FREIEN WÄHLERN und CSU eine Bilanz gezogen. Auf Initiative der schwarz-orangen Koalition wurden die Vorschläge der Initiatoren am Runden Tisch mit allen zuständigen Verbänden und Interessenvertretern diskutiert. Im Juli nahm der Landtag das Volksbegehren-Gesetz an und verabschiedete gleichzeitig ein umfassendes Versöhnungsgesetz, das rechtliche Ungenauigkeiten beseitigte, praxisferne Vorschläge optimierte und die Forderungen des Bienenvolksbegehrens so auf tragfähige Beine stellte.

„Was die Umsetzung des Volksbegehrens angeht, sind wir auf einem sehr guten Weg“, erklärte der der Fraktionsvorsitzende der CSU-Landtagsfraktion Thomas Kreuzer. Entscheidend ist, dass wir durch unser Versöhnungsgesetz wirklich alle mit ins Boot nehmen. Denn Umwelt- und Artenschutz funktioniert nur gemeinsam mit unseren Landwirten und genau dafür sorgen wir. Dadurch, dass wir im Nachtragshaushalt die zusätzlichen 70 Millionen Euro für die Umsetzung von Volksbegehren und Begleitgesetz zur Verfügung stellen, sorgen wir für entsprechende Planungssicherheit.“

„Mit unserem ‚Volksbegehren Plus‘ hat die schwarz-orange Koalition bewiesen, dass sie wichtige politische Initiativen der Bürgerinnen und Bürger unverzüglich aufgreift und in ihrem Interesse handelt“, betont der Fraktionsvorsitzende der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion Florian Streibl. Herausgekommen sei eines der weitreichendsten Artenschutzgesetze Europas, das nicht nur den Naturschutz auf breitere Beine stelle, sondern auch den Belangen der Landwirte Rechnung trage. Es sei gelungen, einen fairen Interessensausgleich herzustellen, der jeden Einzelnen in die Pflicht nehme, aber von dem gleichzeitig jeder profitieren könne. Wichtig sei nun, den Umweltschutz nicht länger für die Spaltung der Gesellschaft zu missbrauchen, sondern den Erhalt der Artenvielfalt als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu begreifen, so Streibl. „Wir müssen wieder Vertrauen in den Naturschutz herstellen – aber auch in unsere Landwirte, die viel für die Pflege unserer schönen Heimat tun.“

Eric Beißwenger, umweltpolitischer Sprecher der CSU-Fraktion, ergänzt: „Was die Streuobstwiesen angeht: Hier machen wir genau das, was das Anliegen des Volksbegehrens ist. Wir sorgen dafür, dass ausgewählte Streuobstwiesen als Biotope ausgewiesen und damit geschützt werden. Es sollte ja nicht jede Streuobstwiese geschützt werden – sondern die extensiven und hochstämmigen. Genau das setzen wir um. Dadurch, dass wir für das Kriterium extensiv auf den Pflanzabstand schauen und bei hochstämmig Alter und Kronenhöhe der Obstbäume einbeziehen. 1,80 Meter ist hier seit 1995 die klare Definition für hochstämmig, wie sie auch von Baumschulen verwendet wird. Und das Entscheidende: Durch die Höhe und den Pflanzabstand kommt die Artenvielfalt, die sich ja auch unter den Bäumen abspielt, erst richtig zur Geltung. Die Wiesen darunter müssen dafür ja auch bewirtschaftet und beweidet werden.“

Der umweltpolitische Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion Benno Zierer wünscht sich mehr Verantwortungsbewusstsein der gesamten Gesellschaft: „Landwirtschaft und Verbraucher miteinander zu versöhnen bedeutet auch, dass jeder Bürger darüber nachdenkt, was er selbst für Umwelt- und Artenschutz tun kann und dies nicht allein denjenigen überlässt, die ohnehin schon viel dafür leisten – Bayerns Bäuerinnen und Bauern.“ Nur wenn jeder einzelne Bürger seinen Beitrag für den Umweltschutz leiste, könne der Artenschwund gestoppt werden, so Zierer. Das von den Initiatoren beauftragte Volksbegehren-Monitoring begrüßt Zierer. „Uns ist wichtig, dass die verabschiedeten Maßnahmen auch wirken.“ Die Staatsregierung werde aber sehr genau darauf achten, dass das Monitoring auf wissenschaftlicher Basis erfolge, unabhängig sei und die ausgewählten Indikatoren tatsächliche Aussagekraft besitzen, so Zierer abschließend.