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Pressemitteilungen

26.08.2021

AfD unterliegt vor VerfGH – demokratische Landtagsfraktionen sehen sich bestätigt

CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FREIE WÄHLER, FDP und SPD zum Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zur Zusammensetzung und der Mitglieder-Wahl des Parlamentarischen Kontrollgremiums im Bayerischen Landtag: „Versuch der AfD-Fraktion ist gründlich missglückt.“

Zum Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zum Verfahren der AfD gegen den Landtag und die demokratischen Fraktionen wegen der Zusammensetzung und Wahl der Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums erklären die Abgeordneten von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CSU, FREIEN WÄHLERN, SPD und FDP:

 „Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat den Antrag der AfD-Fraktion abgewiesen, da er in der gewählten Antragsform verfassungsrechtlich unzulässig ist. Der Versuch der AfD, durch das Gericht einen Anspruch auf Teilhabe im Parlamentarischen Kontrollgremium zu erhalten, ist gründlich missglückt.“

Tobias Reiß, Parlamentarischer Geschäftsführer der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag: „Die AfD wollte die Abgeordneten des Landtags zu einer bestimmten Wahl zwingen. Der Verfassungsgerichtshof hat uns hier nun klar bestätigt: es gibt kein Recht darauf ins Parlamentarische Kontrollgremium gewählt zu werden. Jeder Abgeordnete kann selbst entscheiden, ob er einen Kandidaten für geeignet hält.“

Thomas Gehring, Vizepräsident des Bayerischen Landtags, Mitglied im Fraktionsvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bayerischen Landtag: „Das Scheitern der AfD-Fraktion vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof war zu erwarten. Es ist richtig und wichtig, dass auch weiterhin nur jene Abgeordnete, welche das uneingeschränkte Vertrauen der Mehrheit im Parlament genießen, Zugang zu solch hochsensiblen, sicherheitsrelevanten und vertraulichen Informationen aus dem Parlamentarischen Kontrollgremium haben.“

Kerstin Radler, stellvertretende Vorsitzende der FREIE WÄHLER-Fraktion im Bayerischen Landtag: „Wir begrüßen die heutige Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes ausdrücklich. Auch wenn es heute keine Äußerung zur Sache gab, so wurde dennoch deutlich: Es ist und bleibt die Gewissensentscheidung eines jeden Abgeordneten, ob er einem Wahlvorschlag für das Parlamentarische Kontrollgremium zustimmt oder nicht – ohne dass dies einer näheren Rechtfertigung bedarf. Dieses Gebot ist von allen Beteiligten zu respektieren und gilt auch für die AfD-Fraktion.“

 Horst Arnold, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion: „Heute lieferte die AfD den Beweis für ihren respektlosen Umgang mit der Bayerischen Verfassung: Ihre aberwitzig konstruierten Anträge wurden vom Gericht als absolut unzulässig zurückgewiesen. Zudem zogen es die Antragssteller vor, dem Entscheidungstermin fernzubleiben. Die Beschneidung demokratischer Rechte von Abgeordneten wurde vereitelt.“

Alexander Muthmann, innenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag: „Ich freue mich, dass das Gericht unsere Auffassung bestätigt hat und die Arbeit des PKG ohne ein Mitglied der AfD fortgesetzt werden kann."