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Nachtragshaushaltsplan 2018:
hier: Einzelplan 05 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst)

hier: Ausgaben für den Schulsport - Sport nach 1
(Kap. 05 04 Tit. 684 90)

18.01.2018 - Antrag |

Initiatoren:
Winter Peter, Kreuzer Thomas, Freller Karl, Heckner Ingrid, Prof. Dr. Waschler Gerhard, Rüth Berthold, Sem Reserl, Zellmeier Josef, Bachhuber Martin, Dettenhöfer Petra, Dünkel Norbert, Dr. Eiling-Hütig Ute, Fackler Wolfgang, Herold Hans, Hofmann Michael, König Alexander, Kühn Harald, Ländner Manfred, Lederer Otto, Radlmeier Helmut, Rudrof Heinrich, Steiner Klaus, Stierstorfer Sylvia, Stöttner Klaus, Tomaschko Peter, Trautner Carolina, Weidenbusch Ernst, Winter Georg,

Drucksachennummer:

18.01.2018

Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Freller Karl, Heckner Ingrid, Prof. Dr. Waschler Gerhard, Rüth Berthold, Sem Reserl, Zellmeier Josef, Bachhuber Martin, Dettenhöfer Petra, Dünkel Norbert, Dr. Eiling-Hütig Ute, Fackler Wolfgang, Herold Hans, Hofmann Michael, König Alexander, Kühn Harald, Ländner Manfred, Lederer Otto, Radlmeier Helmut, Rudrof Heinrich, Steiner Klaus, Stierstorfer Sylvia, Stöttner Klaus, Tomaschko Peter, Trautner Carolina, Weidenbusch Ernst, Winter Georg



Winter Peter

CSU

Nachtragshaushaltsplan 2018:
hier: Einzelplan 05 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst)

hier: Ausgaben für den Schulsport - Sport nach 1
(Kap. 05 04 Tit. 684 90)



Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf für den Nachtragshaushalt 2018 wird folgende Änderung vorgenommen:

Bei Kap. 05 04 Tit. 684 90 wird der Ansatz für das Jahr 2018 um 100,0 Tsd. Euro von 583,0 Tsd. Euro auf 683,0 Tsd. Euro erhöht.

Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 03 Tit. 893 06.



Ein weiterer Ausbau des Sport-nach-1-Modells im Kontext des Ganztags ermöglicht die eigenständige Einrichtung von Kooperationen des Sport-nach-1-Modells durch einen standardisierten Vertragsschluss zwischen Schule und örtlichem Sportverein auch außerhalb der festen Strukturen offener und gebundener Ganztagsangebote. Hierdurch können insbesondere auch an kleinen, ländlichen Schulen ergänzende nachmittägliche Sportangebote unterbreitet werden. Konkret sollen zusätzliche Mittel in Höhe von je 50.000 Euro einerseits für eine Geräteförderung für besonders engagierte Sportarbeitsgemeinschaften (gemessen z.B. an sportlichen Erfolgen, Kontinuität oder Vielfalt des sportlichen Angebots) bis zu einer Höhe von jeweils z.B. 500 Euro und andererseits für eine Anschubfinanzierung für die Bezuschussung von Sportgroßgeräten bis zu einer Höhe von jeweils 10.000 Euro für die Neugründung von Sportarbeitsgemeinschaften im Bereich des Behinderten- bzw. Inklusionssports verwendet werden.

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