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Nachtragshaushaltsplan 2018:
hier: Einzelplan 04 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz)

hier: Zuschuss für die Staatsrat Hermann Schmitt Heime Stiftung, München
(Kap. 04 04 neuer Tit. 893 01)

22.01.2018 - Antrag | 17/20242

Initiatoren:
Winter Peter, Kreuzer Thomas, Freller Karl, Heckner Ingrid, Brendel-Fischer Gudrun, Winter Peter, Unterländer Joachim, Seidenath Bernhard, Fackler Wolfgang, Bachhuber Martin, Baumgärtner Jürgen, Dettenhöfer Petra, Dr. Eiling-Hütig Ute, Gerlach Judith, Dr. Goppel Thomas, Herold Hans, Holetschek Klaus, Dr. Hopp Gerhard, Hölzl Florian, Huber Thomas, Imhof Hermann, Kaniber Michaela, Kirchner Sandro, König Alexander, Kühn Harald, Radlmeier Helmut, Dr. Reichhart Hans, Rudrof Heinrich, Schreyer Kerstin, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Trautner Carolina, Vogel Steffen, Weidenbusch Ernst, Winter Georg,

Drucksachennummer: 17/20242

22.01.2018

Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Freller Karl, Heckner Ingrid, Brendel-Fischer Gudrun, Winter Peter, Unterländer Joachim, Seidenath Bernhard, Fackler Wolfgang, Bachhuber Martin, Baumgärtner Jürgen, Dettenhöfer Petra, Dr. Eiling-Hütig Ute, Gerlach Judith, Dr. Goppel Thomas, Herold Hans, Holetschek Klaus, Dr. Hopp Gerhard, Hölzl Florian, Huber Thomas, Imhof Hermann, Kaniber Michaela, Kirchner Sandro, König Alexander, Kühn Harald, Radlmeier Helmut, Dr. Reichhart Hans, Rudrof Heinrich, Schreyer Kerstin, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Trautner Carolina, Vogel Steffen, Weidenbusch Ernst, Winter Georg



Winter Peter

CSU

Nachtragshaushaltsplan 2018:
hier: Einzelplan 04 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz)

hier: Zuschuss für die Staatsrat Hermann Schmitt Heime Stiftung, München
(Kap. 04 04 neuer Tit. 893 01)



Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf für den Nachtragshaushalt 2018 werden folgende Änderungen vorgenommen:

Bei Kap. 04 04 ein neuer Titel 893 01 mit der Zweckbestimmung »Zuschuss für die Staatsrat Hermann Schmitt Heime Stiftung« und einem Ansatz für das Jahr 2018 von 500,0 Tsd. Euro veranschlagt.

Die Deckung erfolgt im Jahr 2018 durch eine Minderung des Ansatzes im Haushalt der Justiz. Bei Kap. 04 04 Tit. 701 01 wird der Ansatz für das Jahr 2018 um 500,0 Tsd. Euro von 12.104,0 Tsd. Euro auf 11.604,0 Tsd. Euro vermindert.



Die Stiftung "Staatsrat Hermann Schmitt Heime" ist eine Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in München und unterliegt der staatlichen Verwaltung in Form der Aufsicht durch das Bayerische Staatsministerium der Justiz (StMJ). Das von ihr betriebene Hotel Aurachhof in Fischbachau (ehemals Richterheim in Fischbachau) bietet dem StMJ, aber auch anderen Dienststellen des Freistaates Bayern die Möglichkeit, zu besonders günstigen Konditionen Tagungen und Fortbildungsveranstaltungen abzuhalten. Das Hotel ist eine der zentralen Fortbildungseinrichtung der bayerischen Justiz. Insbesondere die in Bayern angebotenen mehrtägigen Fortbildungsveranstaltungen für Richter und Staatsanwälte finden größtenteils in diesem Hotel statt. Zudem wird dort seit 1968 einmal jährlich das bedeutende Deutsch-Französische Seminar der Bayerischen Staatskanzlei und des Französischen Kulturinstituts in München abgehalten. Ein von der Stiftung selbst beauftragter Brandschutzsachverständiger hat nunmehr äußerst dringlichen Verbesserungsbedarf im Bereich des Brandschutzes festgestellt. Die Stiftung beabsichtigt daher, die vom Sachverständigen für notwendig erachteten Maßnahmen zur Ertüchtigung des Brandschutzes umzusetzen und bei dieser Gelegenheit auch Barrierefreiheit im Hotel Aurachhof herzustellen. Sie sieht sich allerdings nicht in der Lage, die notwendigen Mittel vollständig selbst aufzubringen. Da die Ertüchtigung ohne staatliche Unterstützung nicht finanziert werden kann, steht der Fortbestand der Tagungsstätte auf dem Spiel. Müssten die Fortbildungsveranstaltungen der bayerischen Justiz künftig in anderen, externen Tagungsstätten durchgeführt werden, wäre mit erheblich höheren Unterkunftskosten zu rechnen. Die Gewährung eines Zuschusses zur Erhaltung des Hotels Aurachhof ist daher für den Freistaat Bayern zumindest mittelfristig die wirtschaftlichere Lösung. Wegen der zentralen Bedeutung der Tagungsstätte für den Fortbildungsbetrieb der bayerischen Justiz besteht zudem ein erhebliches staatliches Interesse an der zeitnahen Durchführung der geplanten Maßnahmen. Da die Ertüchtigung ohne staatliche Zuwendung nicht im erforderlichen Umfang durchgeführt werden würde, ist eine Bezuschussung durch das StMJ notwendig und sinnvoll. Die Gegenfinanzierung soll aus Kap. 04 04 Tit. 701 01 (Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten) erfolgen.

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