Antragssuche

Nachtragshaushaltsplan 2018:
hier: Einzelplan 02 (Geschäftsbereich Ministerpräsident und Staatskanzlei)

hier: Zuwendungen und sonstige Ausgaben für Maßnahmen im Rahmen der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit des Freistaates Bayern mit ausländischen Staaten und Regionen und zur Bekämpfung von Fluchtursachen
(Kap. 02 03 Tit. 685 53)

22.01.2018 - Antrag | 17/20227

Initiatoren:
Winter Peter, Kreuzer Thomas, Freller Karl, Heckner Ingrid, Winter Peter, Prof. Dr. Waschler Gerhard, Dr. Rieger Franz, Kühn Harald, Bachhuber Martin, Dettenhöfer Petra, Dorow Alex, Dünkel Norbert, Dr. Eiling-Hütig Ute, Fackler Wolfgang, Gerlach Judith, Herold Hans, Hofmann Michael, Dr. Huber Martin, König Alexander, Ländner Manfred, Lederer Otto, Rudrof Heinrich, Sauter Alfred, Schwab Thorsten, Sem Reserl, Steiner Klaus, Stöttner Klaus, Ströbel Jürgen, Taubeneder Walter, Tomaschko Peter, Trautner Carolina, Weidenbusch Ernst, Winter Georg, Wittmann Mechthilde,

Drucksachennummer: 17/20227

22.01.2018

Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Freller Karl, Heckner Ingrid, Winter Peter, Prof. Dr. Waschler Gerhard, Dr. Rieger Franz, Kühn Harald, Bachhuber Martin, Dettenhöfer Petra, Dorow Alex, Dünkel Norbert, Dr. Eiling-Hütig Ute, Fackler Wolfgang, Gerlach Judith, Herold Hans, Hofmann Michael, Dr. Huber Martin, König Alexander, Ländner Manfred, Lederer Otto, Rudrof Heinrich, Sauter Alfred, Schwab Thorsten, Sem Reserl, Steiner Klaus, Stöttner Klaus, Ströbel Jürgen, Taubeneder Walter, Tomaschko Peter, Trautner Carolina, Weidenbusch Ernst, Winter Georg, Wittmann Mechthilde



Winter Peter

CSU

Nachtragshaushaltsplan 2018:
hier: Einzelplan 02 (Geschäftsbereich Ministerpräsident und Staatskanzlei)

hier: Zuwendungen und sonstige Ausgaben für Maßnahmen im Rahmen der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit des Freistaates Bayern mit ausländischen Staaten und Regionen und zur Bekämpfung von Fluchtursachen
(Kap. 02 03 Tit. 685 53)



Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf für den Nachtragshaushalt 2018 wird folgende Änderung vorgenommen:

Bei Kap. 02 03 Tit. 685 53 wird der Ansatz für das Jahr 2018 um 200,0 Tsd. Euro von 12.660,0 Tsd. Euro auf 12.860,0 Tsd. Euro erhöht.

Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 03 Tit. 893 06.



Der Freistaat Bayern engagiert sich in vielfältiger Weise im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit und leistet damit bereits heute einen wertvollen Beitrag. Bayern soll auch in Zukunft im gegebenen Rahmen zur Bekämpfung der Armut, zu einer nachhaltigen und friedlichen Entwicklung sowie zur Völkerverständigung beitragen. Von besonderer Bedeutung ist dabei, die Lebensbedingungen der Menschen in Entwicklungs- und Schwellenländern zu verbessern. Hierzu gehört insbesondere auch, für junge Menschen, darunter vor allem auch junge Frauen, in ihren Heimatländern geeignete, den jeweiligen Rahmenbedingungen angepasste Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen und auf diese Weise die beruflichen und wirtschaftlichen Perspektiven der Menschen in diesen Ländern verbessert werden. Bayern verfügt aufgrund seiner sehr erfolgreichen Beschulung und Ausbildung von jungen Menschen mit Fluchthintergrund über breit erprobte Ausbildungskonzepte und -materialien sowie vielfältige Erfahrungen, die Grundlage sein könnten für einen bayerischen Beitrag im Bereich der beruflichen Bildung in Entwicklungs- und Schwellenländern. Andererseits ist es auch wichtig, dass Menschen eine bildungsadäquate Beschäftigung finden, um eine Bleibeperspektive in ihrer Heimat zu sehen. Die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen - nach Möglichkeit Hand in Hand mit der bayerischen Wirtschaft - ist daher ein Aspekt, der bei einem nachhaltigen Engagement stets mitbedacht werden muss. Mittelfristiges Ziel ist die Entwicklung niedrigschwelliger, digital gestützter Programme für eine passgenaue berufliche Ausbildung in prioritären Berufszweigen, die die vorhandenen Ansätze für eine nachhaltige wirtschaftliche und bildungspolitische Entwicklung der betreffenden Länder und ihrer Bildungssysteme ausbauen helfen und damit auch Bleibe-, Rückkehr- und Entwicklungsperspektiven verbessern. Um die Voraussetzungen hierfür zu schaffen, sollen zusätzliche Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit im Bereich der beruflichen Bildung in Afrika eingestellt werden (Initiative »Berufsbildungsoffensive Afrika«). Im Rahmen einer Vorprüfung soll mit diesen Mitteln zunächst eruiert werden, in welchen Regionen ein bayerisches Engagement nachhaltig sein kann, auch mit Blick auf die vor Ort aktive bayerische Wirtschaft sowie bereits vorhandene Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit.

Zurück zur Übersicht