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Nachtragshaushaltsplan 2018:
hier: Einzelplan 14 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege)

hier: Förderung von Hilfen für traumatisierte Kinder in Bayern
(Kap. 14 05 Tit. 698 62)

19.01.2018 - Antrag | 17/20283

Initiatoren:
Winter Peter, Kreuzer Thomas, Freller Karl, Brendel-Fischer Gudrun, Winter Peter, Seidenath Bernhard, Kühn Harald, Bachhuber Martin, Baumgärtner Jürgen, Dettenhöfer Petra, Dr. Eiling-Hütig Ute, Fackler Wolfgang, Dr. Goppel Thomas, Herold Hans, Holetschek Klaus, Imhof Hermann, Kirchner Sandro, König Alexander, Radlmeier Helmut, Rudrof Heinrich, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Trautner Carolina, Vogel Steffen, Weidenbusch Ernst, Winter Georg,

Drucksachennummer: 17/20283

19.01.2018

Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Freller Karl, Brendel-Fischer Gudrun, Winter Peter, Seidenath Bernhard, Kühn Harald, Bachhuber Martin, Baumgärtner Jürgen, Dettenhöfer Petra, Dr. Eiling-Hütig Ute, Fackler Wolfgang, Dr. Goppel Thomas, Herold Hans, Holetschek Klaus, Imhof Hermann, Kirchner Sandro, König Alexander, Radlmeier Helmut, Rudrof Heinrich, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Trautner Carolina, Vogel Steffen, Weidenbusch Ernst, Winter Georg



Winter Peter

CSU

Nachtragshaushaltsplan 2018:
hier: Einzelplan 14 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege)

hier: Förderung von Hilfen für traumatisierte Kinder in Bayern
(Kap. 14 05 Tit. 698 62)



Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf für den Nachtragshaushalt 2018 werden folgende Änderungen vorgenommen:

Bei Kap. 14 05 wird ein neuer Tit. 698 62 mit der Zweckbestimmung »Zustiftung zur AETAS Kinderstiftung« und einem Ansatz für das Jahr 2018 von 300,0 Tsd. Euro aufgenommen.

Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 03 Tit. 893 06.



Die KinderKrisenIntervention (KK) der AETAS-Kinderstiftung unterstützt Kinder und Jugendliche, die akut schwerste Psychotraumata erlebt haben, beispielsweise den Suizid eines Elternteils in der Wohnung oder den Amoklauf in München im Juli 2016. Es gibt betroffene Kinder, die ein solches Trauma ohne therapeutische Hilfe bewältigen. Viele aber geraten in die Gefahr, eine posttraumatische Belastungsstörung zu entwickeln, an deren Folgen sie unter Umständen lebenslang leiden. Über die betroffenen Kinder hinaus, berücksichtigt die KK auch das soziale (z. B. Geschwister) und das professionelle Umfeld der Kinder (z. B. Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer). Die KK nimmt sich innerhalb sehr kurzer Zeit eines jeden Kindes an, berät, begleitet und unterstützt es bei der Alltagsbewältigung nach dem Ereignis. Dabei wird das soziale Umfeld, soweit gewünscht und notwendig, miteinbezogen. Kinder, bei denen die Expertinnen und Experten der KK therapeutischen Hilfebedarf feststellen, vermittelt die KK in die Regelversorgung und begleitet sie während einer möglichen Wartezeit auf einen Therapieplatz psychosozial unterstützend. Mit den zusätzlichen Mitteln soll der weitere Ausbau dieses einzigartigen Hilfsangebotes angeschoben werden (z.B. im Rahmen einer Zustiftung).

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