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Haushaltsplan 2015/2016:
hier: Einzelplan 10 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration)

hier: Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen (Jugendschutz; Aktionsprogramm gegen Gewalt) (Kap. 10 07 Tit. 684 76)

24.10.2014 - Antrag | 17/3940

Initiatoren:
Winter Peter, Kreuzer Thomas, Freller Karl, Schreyer-Stäblein Kerstin, Winter Peter, Unterländer Joachim, Fackler Wolfgang, Bachhuber Martin, Dettenhöfer Petra, Gerlach Judith, Herold Hans, Dr. Hopp Gerhard, Huber Thomas, Imhof Hermann, Kaniber Michaela, Kühn Harald, Neumeyer Martin, Dr. Reichhart Hans, Rudrof Heinrich, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Vogel Steffen, Weidenbusch Ernst, Winter Georg,

Drucksachennummer: 17/3940

24.10.2014

Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Freller Karl, Schreyer-Stäblein Kerstin, Winter Peter, Unterländer Joachim, Fackler Wolfgang, Bachhuber Martin, Dettenhöfer Petra, Gerlach Judith, Herold Hans, Dr. Hopp Gerhard, Huber Thomas, Imhof Hermann, Kaniber Michaela, Kühn Harald, Neumeyer Martin, Dr. Reichhart Hans, Rudrof Heinrich, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Vogel Steffen, Weidenbusch Ernst, Winter Georg



Winter Peter

CSU

Haushaltsplan 2015/2016:
hier: Einzelplan 10 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration)

hier: Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen (Jugendschutz; Aktionsprogramm gegen Gewalt) (Kap. 10 07 Tit. 684 76)



Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf für den Doppelhaushalt 2015/2016 wird folgende Änderung vorgenommen:
Bei Kap. 10 07 Tit. 684 76 wird der Ansatz für das Jahr 2015 um 200,0 Tsd. Euro von 1.988,7 Tsd. Euro auf 2.188,7 Tsd. Euro erhöht.

Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 03 Tit. 893 06.

Die Erläuterung zu Kap. 10 07 Tit. 526 76 (und 531 76 bis 684 76) ist für 2015 wie folgt zu fassen:
Zuschüsse zur Förderung und Fortentwicklung des erzieherischen und gesetzlichen Jugendschutzes und zur Umsetzung des Aktionsprogramms gegen Gewalt.

2015
Tsd. EUR

1. Erzieherischer und gesetzlicher Jugendschutz 2.204,0
2. Umsetzung von Schwerpunkten des Aktionsprogramms gegen Gewalt 434,3

Zusammen 2.638,3

In den Mitteln für den erzieherischen und gesetzlichen Jugendschutz (Erläuterung 1) sind u. a. die Zuwendungen für die Aktion Jugendschutz, Landesarbeitsstelle Bayern e.V. (s. Wirtschaftsplan) sowie das Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis des JFF e.V. (645,0 Tsd. EUR) enthalten.

2015 gegenüber 2014:

1,7 Tsd. EUR weniger infolge haushaltsneutraler Absenkung der haushaltsgesetzlichen Sperre,
25,0 Tsd. EUR mehr wegen höherer Kosten des gesetzlichen Jugendschutzes,
83,3 Tsd. EUR mehr wegen verstärkter Förderung der Aktion Jugendschutz durch Wiederbesetzung von 0,78- Stellenanteilen des Fachreferates "Sexualpädagogik/Prävention gegen Sexuelle Gewalt",

200,0 Tsd. EUR mehr wegen verstärkter Förderung des Instituts für Medienpädagogik in Forschung und Praxis des JFF e.V.,

306,6 Tsd. EUR mehr.



Das JFF - Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis e.V. befasst sich in Forschung und pädagogischer Praxis mit dem Medienumgang der heranwachsenden Generation. Die Ergebnisse der Forschung sind Grundlage für pädagogische Modelle in der Erziehungs-, Bildungs- und Kulturarbeit mit Kindern und Jugendlichen. Aus der pädagogischen Praxis wiederum erhält der wissenschaftliche Bereich wichtige Impulse, die auch für politische Entscheidungen von hohem Interesse sind. Auf Grund der zunehmenden Bedeutung vor allem der neuen Medien für die soziale Entwicklung junger Menschen und daraus folgenden stark erhöhten gesellschaftlichen Relevanz ist eine Erhöhung der Zuschüsse angezeigt, um der zunehmenden Aufgabenfülle auch weiterhin auf dem anerkannt hohen fachlichen Niveau gerecht werden zu können.

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