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Haushaltsplan 2015/2016:
hier: Einzelplan 04 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz)

hier: Verbesserung der Barrierefreiheit von Amtsgerichten und Einrichtungen des Justizvollzuges (Kap. 04 04 Tit. 701 01, Kap 04 05 Tit. 701 01)

24.10.2014 - Antrag | 17/3707

Initiatoren:
Winter Peter, Kreuzer Thomas, Freller Karl, Zellmeier Josef, Winter Peter, Guttenberger Petra, Rudrof Heinrich, Bachhuber Martin, Dettenhöfer Petra, Fackler Wolfgang, Heike Jürgen W., Kränzle Bernd, Kühn Harald, Lorenz Andreas, Reiß Tobias, Dr. Rieger Franz, Schöffel Martin, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Straub Karl, Weidenbusch Ernst, Westphal Manuel, Winter Georg, Wittmann Mechthilde,

Drucksachennummer: 17/3707

24.10.2014

Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Freller Karl, Zellmeier Josef, Winter Peter, Guttenberger Petra, Rudrof Heinrich, Bachhuber Martin, Dettenhöfer Petra, Fackler Wolfgang, Heike Jürgen W., Kränzle Bernd, Kühn Harald, Lorenz Andreas, Reiß Tobias, Dr. Rieger Franz, Schöffel Martin, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Straub Karl, Weidenbusch Ernst, Westphal Manuel, Winter Georg, Wittmann Mechthilde



Winter Peter

CSU

Haushaltsplan 2015/2016:
hier: Einzelplan 04 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz)

hier: Verbesserung der Barrierefreiheit von Amtsgerichten und Einrichtungen des Justizvollzuges (Kap. 04 04 Tit. 701 01, Kap 04 05 Tit. 701 01)



Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf für den Doppelhaushalt 2015/2016 werden folgende Änderungen vorgenommen:

Bei Kap. 04 04 Tit. 701 01 wird der Ansatz für das Jahr 2015 um 2.650,0 Tsd. Euro von 10.131,2 Tsd. Euro auf 12.781,2 Tsd. Euro erhöht.

Der Erhöhungsbetrag ist wie folgt zu erläutern:

Amtsgericht Fürth:
Barrierefreie Herstellung des Eingangsbereichs 560,0 Tsd. Euro

Zentraljustizgebäude Landshut:
Behindertengerechte Ertüchtigung der Aufzüge 360,0 Tsd. Euro

Amtsgericht Rosenheim:
Barrierefreie Herstellung des Eingangsbereichs 250,0 Tsd. Euro

Amtsgericht Ingolstadt:
Einbau Aufzug und behindertengerechter Toilette 115,0 Tsd. Euro

Amtsgericht Fürstenfeldbruck:
Einbau Aufzug und behindertengerechter Toilette 265,0 Tsd. Euro

Amtsgericht Amberg:
Einbau Aufzug und behindertengerechter Toilette 370,0 Tsd. Euro

Amtsgericht Augsburg:
Einbau Aufzüge und Anbau Rampe 400,0 Tsd. Euro

Amtsgericht Kaufbeuren:
Einbau Aufzug 150,0 Tsd. Euro

Amtsgericht Gemünden a. Main:
Barrierefreie Herstellung des Eingangsbereichs 180,0 Tsd. Euro

Bei Kap. 04 05 Tit. 701 01 wird der Ansatz für das Jahr 2015 um 350,0 Tsd. Euro von 8.212,9 Tsd. Euro auf 8.562,9 Tsd. Euro erhöht.

Der Erhöhungsbetrag ist wie folgt zu erläutern:

Justizvollzugsanstalt Ansbach:
Umbau Treppe, Einbau Lift und Rampe 80,0 Tsd. Euro

Justizvollzugsanstalt Straubing, Verwaltungsbereich:
Einbau Aufzug und Rampe 200,0 Tsd. EUR

Justizvollzugsschule Straubing:
Einbau von Rampen, Türöffnern und behindertengerechter Toiletten 70,0 Tsd. Euro

Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 03 Tit. 893 06.




Barrierefreiheit und gesellschaftliche Teilhabe für Menschen mit Behinderungen gehören zu den wichtigsten Zielen der Bayerischen Staatsregierung und des Bayerischen Landtages. Barrierefrei sind Lebensbereiche dann, wenn sie für Menschen mit Behinderung ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Darauf beharrlich und nachhaltig hinzuwirken, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, zu der alle gesellschaftlichen Gruppen ihren Beitrag leisten müssen. Der Staat muss in seinem Aufgabenbereich als Vorbild vorangehen. Diese Vorbildwirkung kann in den über das ganze Land verteilten Standorten der Bayerischen Justiz besonders gut erreicht werden. Insbesondere die einfache Zugänglichkeit der Gerichte ist zur Gewährleistung des Zugangs zu öffentlichen Verhandlungen dringend geboten. Mit Ausnahme der dringlichen Maßnahmen in den Justizvollzugsanstalten Ansbach und Straubing, sowie der Justizvollzugsschule, sollen die für die Bürgerinnen und Bürger besonders bedeutenden Amtsgerichte berücksichtigt werden. Im Entwurf für den Doppelhaushalt 2015/2016 sind bei Kap. 04 04 Tit. 701 01 für Maßnahmen im Zuge des Sonderinvestitionsprogramms ,,Bayern Barrierefrei 2023" im Haushaltsjahr 2015 bereits 567,6 Tsd. Euro vorgesehen. Die Erhöhung der Ansätze ist erforderlich, um bei den oben genannten Objekten die Barrierefreiheit zu verbessern.

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